Wohngeld-Kürzungen treffen doppelt

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Die geplanten Einschnitte beim Wohngeld könnten Menschen in Leipzig besonders hart treffen. Wer nach der Reform keinen Wohngeldanspruch mehr hat, verliert nach den derzeitigen städtischen Regeln möglicherweise zugleich den Leipzig-Pass. Damit würden neben dem Zuschuss zur Miete auch Vergünstigungen für Verkehr, Kultur, Bildung und Sport entfallen.

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli 2026 den Entwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Vorgesehen sind niedrigere Leistungen ab dem 1. Januar 2027, doch Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Vorhaben befassen.

Wohngeld soll ab 2027 deutlich sinken

Die Bundesregierung will die ursprünglich für 2027 vorgesehene Erhöhung des Wohngeldes aussetzen. Außerdem soll die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden, wie die Bundesregierung zum Kabinettsentwurf mitteilt.

Nach bisherigen Angaben sollen Bund und Länder 2027 zusammen rund 1,5 Milliarden Euro einsparen. Ab 2028 sollen die Einsparungen auf etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr steigen.

Die Änderungen würden nicht nur die Höhe des ausgezahlten Wohngeldes verringern. Nach den bisherigen Schätzungen könnte ungefähr ein Drittel der heutigen Wohngeldhaushalte den Anspruch vollständig verlieren.

Geplante Änderung Mögliche Auswirkung
Aussetzung der für 2027 vorgesehenen Anpassung Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten werden nicht wie bislang vorgesehen ausgeglichen.
Halbierung der Heizkostenkomponente Das berechnete Wohngeld fällt insbesondere bei Haushalten mit hohen Heizkosten niedriger aus.
Änderung der Wohngeldformel Haushalte mit bisher kleinen Wohngeldbeträgen können den Anspruch vollständig verlieren.
Fortgeltung bestehender Bescheide Bereits bewilligtes Wohngeld bleibt bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums bestehen.

Weitere Einzelheiten zu den geplanten Einschnitten und den betroffenen Haushalten finden sich in unserem Beitrag ;„Wohngeld wird gekürzt: Das hat vor allem Folgen für Rentner und viele Familien“.

Warum die Folgen in Leipzig über das Wohngeld hinausgehen

Der Leipzig-Pass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine vergünstigte Teilnahme am städtischen Leben. Ermäßigungen gibt es unter anderem bei Verkehrsbetrieben, Sportstätten, Bibliotheken, Museen, Theatern und weiteren Freizeiteinrichtungen.

Seit März 2024 gehören auch Wohngeldempfänger zum berechtigten Personenkreis. Seit Juni 2025 wird ihnen der Pass grundsätzlich automatisch zugeschickt und bleibt so lange gültig, wie die Leistung bewilligt ist.

Für Erwerbstätige und Rentner mit niedrigem Einkommen, die keine andere anerkannte Sozialleistung beziehen, ist der Wohngeldbescheid damit häufig der Zugang zum Leipzig-Pass. Eine eigenständige Prüfung des geringen Einkommens ist für diese Haushalte nach dem gegenwärtigen Verfahren nicht vorgesehen.

Genau daraus entsteht das zusätzliche Risiko: Fällt der Wohngeldanspruch nach einem Folgeantrag auf null, fehlt zugleich der bisherige Nachweis für den Leipzig-Pass. Betroffene verlieren dadurch möglicherweise mehrere Entlastungen gleichzeitig.

Eine Wohngeldkürzung allein nimmt den Leipzig-Pass noch nicht

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Kürzung und einem vollständigen Wegfall. Solange ein Haushalt weiterhin Wohngeld erhält, bleibt der Wohngeldbezug nach den derzeitigen Regeln grundsätzlich eine Berechtigung für den Leipzig-Pass.

Problematisch wird es, wenn die neue Berechnung überhaupt keinen Anspruch mehr ergibt. Dann kann der Pass nach Ablauf seiner Gültigkeit nicht mehr allein auf den früheren Wohngeldbezug gestützt werden.

Der Verlust ist allerdings nicht in jedem Fall zwingend. Wer stattdessen Grundsicherung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bestimmte Jugendhilfeleistungen oder eine andere von der Stadt anerkannte Leistung bezieht, kann den Leipzig-Pass weiterhin auf dieser Grundlage erhalten.

Fast 19.000 Leipziger erhalten Wohngeld

Zum Stichtag 1. Juni 2026 bezogen nach Angaben aus Leipzig 10.565 Haushalte mit insgesamt 18.848 Personen Wohngeld. Noch nicht abschließend bearbeitete Anträge waren in diesen Zahlen nicht enthalten.

Wie viele dieser Menschen durch die geplante Reform ihren Wohngeldanspruch und anschließend den Leipzig-Pass verlieren könnten, lässt sich derzeit nicht verlässlich beziffern. Die bundesweite Annahme, dass ungefähr ein Drittel herausfallen könnte, darf nicht ohne Weiteres auf Leipzig übertragen werden.

Die Einkommensverteilung, die Haushaltsgrößen und die Miethöhen können sich örtlich von den bundesweiten Durchschnittswerten unterscheiden. Für eine belastbare Leipziger Prognose müsste die Stadt die aktuellen Wohngeldfälle nach der neuen Berechnungsformel auswerten.

Das vergünstigte Deutschlandticket könnte entfallen

Besonders spürbar wäre der Wegfall des Leipzig-Passes beim öffentlichen Nahverkehr. Die Stadt bezuschusst das Deutschlandticket für Passinhaber derzeit mit 20 Euro im Monat.

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Bei einem regulären Preis von 63 Euro zahlen Berechtigte dadurch gegenwärtig 43 Euro monatlich. Ohne Leipzig-Pass würden allein für das Deutschlandticket 240 Euro zusätzliche Kosten im Jahr entstehen.

Nach den Bedingungen der Leipziger Verkehrsbetriebe endet die Vergünstigung mit der Gültigkeit des Leipzig-Passes. Nach einer Verlängerung des Passes muss auch die vergünstigte Fortführung des Tickets rechtzeitig beantragt werden.

Hinzu kommen mögliche Mehrkosten bei Freizeit- und Kulturangeboten. Beispielsweise gewähren der Zoo Leipzig, die städtischen Bibliotheken und die Leipziger Sportbäder besondere Preise für Passinhaber.

Rentner und Familien könnten besonders betroffen sein

Bundesweit leben in mehr als der Hälfte der Wohngeldhaushalte Rentnerinnen und Rentner. Familien machen ebenfalls einen erheblichen Anteil der Leistungsberechtigten aus.

Gerade ältere Menschen mit kleinen Renten nutzen Wohngeld häufig, weil ihr Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung liegt. Verlieren sie den Anspruch, reicht das Geld möglicherweise weiterhin kaum für Miete und Lebensunterhalt, ohne dass automatisch eine andere Leistung gezahlt wird.

Bei Familien kann der Wegfall städtischer Ermäßigungen Ausflüge, Sportangebote und kulturelle Veranstaltungen zusätzlich verteuern. Damit geht es nicht nur um den finanziellen Zuschuss zur Wohnung, sondern auch um die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Laufende Bescheide bleiben zunächst geschützt

Die geplante Reform soll bestehende Wohngeldbescheide nicht rückwirkend verändern. Ein bereits bewilligter Anspruch gilt deshalb grundsätzlich bis zum Ende des im Bescheid genannten Zeitraums weiter.

Auch der darauf beruhende Leipzig-Pass bleibt zunächst bis zum angegebenen Ablaufdatum gültig. Die doppelte Belastung tritt daher nicht automatisch am 1. Januar 2027 ein, sondern kann erst bei einem neuen Antrag oder einem Folgeantrag entstehen.

Wohngeld wird meistens für zwölf Monate bewilligt, in bestimmten Fällen auch für einen längeren Zeitraum. Je nach Laufzeit der Bescheide würden die Folgen daher zeitlich versetzt eintreten.

Stadt Leipzig steht vor einer sozialpolitischen Entscheidung

Die Leipziger Verwaltung will zunächst abwarten, welche Regelungen das endgültige Bundesgesetz enthält. Im Stadtrat werden jedoch bereits Forderungen laut, den Zugang zum Leipzig-Pass neu zu ordnen, falls viele Wohngeldhaushalte aus dem Bezug fallen.

Eine Möglichkeit wäre eine Übergangsregelung für Menschen, die ihren Wohngeldanspruch ausschließlich wegen der neuen Berechnung verlieren. Denkbar wäre auch ein eigenes vereinfachtes Einkommensverfahren, das nicht allein an den Bezug einer bestimmten Sozialleistung anknüpft.

Eine solche Änderung wurde bislang nicht beschlossen. Ohne eine Anpassung der kommunalen Vorgaben könnte die Reform des Bundes deshalb unbeabsichtigt auch den Kreis der Leipzig-Pass-Inhaber verkleinern.

Nach einem Bericht der Leipziger Zeitung sehen Vertreter von BSW, SPD und Grünen Handlungsbedarf, falls Betroffenen eine doppelte Belastung droht. Die Stadt müsste jedoch eine rechtssichere und verwaltungspraktische Lösung entwickeln.

Was Wohngeldempfänger jetzt beachten sollten

Betroffene sollten zunächst das Ende ihres aktuellen Wohngeldbescheids und die Gültigkeit ihres Leipzig-Passes prüfen. Solange beide Dokumente gültig sind, ändert der Kabinettsentwurf nichts an den bereits bewilligten Ansprüchen.

Ein Folgeantrag sollte weiterhin rechtzeitig gestellt werden. Erst der neue Bescheid zeigt, ob das Wohngeld sinkt, unverändert bleibt oder nach den dann geltenden Vorschriften vollständig entfällt.

Ergibt der Bescheid keinen Wohngeldanspruch mehr, sollte geprüft werden, ob Grundsicherung im Alter, ergänzende Grundsicherung oder eine andere Sozialleistung infrage kommt. Ein Wechsel erfolgt nicht automatisch, sondern setzt regelmäßig einen gesonderten Antrag voraus.

Enthält der Wohngeldbescheid einen Berechnungsfehler, kann innerhalb der darin genannten Rechtsbehelfsfrist Widerspruch eingelegt werden. Auch bei einer Ablehnung sollte geprüft werden, ob Einkommen, Miete, Haushaltsmitglieder und Freibeträge richtig berücksichtigt wurden.