Was ist heute alles in dem Bürgergeld Regelsatz enthalten?

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Wie hoch genau der Anspruch auf Bürgergeld ist, wird anhand des Antrages von dem zuständigen Jobcenter ermittelt. Danach stellt die Behörde einen Bescheid aus, der immer überprüft werden sollte.

Die Leistungen setzen sich aus dem Regelbedarf, den angemessenen Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen zusammen.

Der Regelbedarf wird jährlich zum 1. Januar neu festgesetzt. Bereits jetzt wird für 2025 eine Nullrunde angekündigt. Rechtliche Grundlage ist das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.

Die Regelbedarfe richten sich nach Alter und Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft, sowie der Regelbedarfsstufe des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz:

  • Singles und Alleinerziehende: § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II (Regelbedarfsstufe 1)
  • Partner: § 20 Abs. 2 SGB II (Regelbedarfsstufe 2)
  • Kind ab 18 J. bis einschl. 24 J.: § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II (Regelbedarfsstufe
  • Kind ab 14 J. bis einschl. 17 J.: § 23 Nr. 1 und § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II
  • Kind ab 6 J. bis einschl. 13 J.: § 23 Nr. 1 SGB II (Regelbedarfsstufe 5)
  • Kind bis einschl. 5 J.: § 23 Nr. 1 SGB II (Regelbedarfsstufe 6)

Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Bürgergeld Regelbedarfe

Die Höhe des Bürgergeldes (früher Arbeitslosengeld 2) wird regelmäßig angepasst. Am 01. Januar 2024 wurden die Sätze für den Regelbedarf wieder erhöht. Hier haben wir die aktuellen Sätze im Überblick zusammengestellt.

Personengruppe erhält so viel % des Eckregelsatzes Regelsatz in EUR
Alleinstehende
(Bürgergeld-Eckregelsatz)
100 % 563 EUR
Partner in der Bedarfsgemeinschaft rund 90 % 506 EUR
18- bis 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) rund 80 % 451 EUR
14- bis 17-jährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft rund 85 % 471 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre rund 70 % 390 EUR
Kinder bis einschl. 5 Jahre rund 65 % 357 EUR

Was ist in den Hartz IV Regeleistung enthalten?

Im Einzelnen umfasst die Regelleistung in etwa folgende Bedarfe (Durchführungshinweise zu § 20 SGB II in Rz 20.1):

2024 sieht die Verteilung für eine alleinstehende Person das dann so aus:

Ausgabenbereich Betrag
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke, Genusswaren 195,36 EUR (34,7 % des Regelsatzes)
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 54,95 EUR (9,76 % des Regelsatzes)
Nachrichtenübermittlung, Post, Telekommunikation 50,33 EUR (8,94 % des Regelsatzes)
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 49,77 EUR (8,84 % des Regelsatzes)
Bekleidung, Schuhe 46,73 EUR (8,3 % des Regelsatzes)
Verkehr 50,50 EUR (8,97 % des Regelsatzes)
Andere Waren und Dienstleistungen 44,93 EUR (7,98 % des Regelsatzes)
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 34,29 EUR (6,09 % des Regelsatzes)
Gesundheitspflege 21,51 EUR (3,82 % des Regelsatzes)
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 14,69 EUR (2,61 % des Regelsatzes)
Bildung 2,03 EUR (0,36 % des Regelsatzes)
Insgesamt 563 EUR (gerundet)

Warmwasseraufbereitung nicht mehr in den Regelleistungen

Seit 2011 sind die Kosten für die Warmwasserbereitung nicht mehr im Regelsatz enthalten.

Werden diese Kosten nicht mit den Heizkosten abgegolten, sondern entstehen zusätzlich (dezentrale Warmwasserersorgung), sind sie als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II zu gewähren. Dieser beträgt:

  • bei Alleinstehenden, Partnern und volljährigen Kindern: 2,3% des Regelsatzes
  • bei Kindern ab 14 J. bis einschl. 17 J. : 1,4% des Regelsatzes
  • bei Kindern ab 6 J. bis einschl. 13 J.: 1,2% des Regelsatzes
  • bei Kindern bis einschl. 5 J.: 0,8% des Regelsatzes

Ich bin alleinerziehend und beziehe Bürgergeld, bekomme ich mehr?

Ja. Alleinerziehende haben, wenn sie mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammen leben, Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II, welcher sich prozentual nach dem Regelsatz bemisst:

  • 1 Kind bis 7 Jahren = 36%
  • 1 Kind ab 7 Jahren = 12%
  • 2 Kinder bis 16 Jahren = 36%
  • 2 Kinder ab 16 Jahren = 24%
  • 1 Kind ab 7 Jahre und 1 Kind ab 16 Jahren = 24%
  • 3 Kinder = 36%
  • 4 Kinder = 48%
  • 5 Kinder = 60%
  • Ab dem 18. Geburtstag eines Kindes entfällt der Anspruch!

Um den Bürgergeld-Anspruch auszurechnen, kann auch unser Bürgergeld-Rechner behilflich sein.