Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss Miete, Strom und andere laufende Ausgaben häufig besonders genau planen. Anders als das Grundsicherungsgeld wird Arbeitslosengeld nicht im Voraus, sondern nach Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats überwiesen.
Das ALG 1 soll am ersten Arbeitstag des folgenden Monats verfügbar sein. Wochenenden und Feiertage können deshalb dazu führen, dass die Gutschrift erst am zweiten, dritten oder vierten Kalendertag erfolgt.
Arbeitslosengeld wird rückwirkend ausgezahlt
Nach § 337 Abs. 2 SGB III werden laufende Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt. Der Anspruch für August wird somit Anfang September überwiesen, die Leistung für September folgt Anfang Oktober.
Die Bundesagentur für Arbeit muss die Überweisung so veranlassen, dass Leistungsberechtigte am ersten Arbeitstag des Folgemonats über das Geld verfügen können.
Auszahlungstermine für Arbeitslosengeld von 2026 bis August 2027
Die folgende Tabelle nennt zuerst den Monat, für den der Anspruch besteht. In der zweiten Spalte steht der Tag, an dem das Arbeitslosengeld voraussichtlich auf dem Konto verfügbar sein soll.
Die Zahlung für August 2027 erfolgt deshalb erst am 1. September 2027. Die Termine gelten für laufende und bereits bewilligte Leistungen.
| Leistungsmonat | Voraussichtlicher Auszahlungstag |
|---|---|
| Januar 2026 | Montag, 2. Februar 2026 |
| Februar 2026 | Montag, 2. März 2026 |
| März 2026 | Mittwoch, 1. April 2026 |
| April 2026 | Montag, 4. Mai 2026 |
| Mai 2026 | Montag, 1. Juni 2026 |
| Juni 2026 | Mittwoch, 1. Juli 2026 |
| Juli 2026 | Montag, 3. August 2026 |
| August 2026 | Dienstag, 1. September 2026 |
| September 2026 | Donnerstag, 1. Oktober 2026 |
| Oktober 2026 | Montag, 2. November 2026 |
| November 2026 | Dienstag, 1. Dezember 2026 |
| Dezember 2026 | Montag, 4. Januar 2027 |
| Januar 2027 | Montag, 1. Februar 2027 |
| Februar 2027 | Montag, 1. März 2027 |
| März 2027 | Donnerstag, 1. April 2027 |
| April 2027 | Montag, 3. Mai 2027 |
| Mai 2027 | Dienstag, 1. Juni 2027 |
| Juni 2027 | Donnerstag, 1. Juli 2027 |
| Juli 2027 | Montag, 2. August 2027 |
| August 2027 | Mittwoch, 1. September 2027 |
Die größten Verschiebungen gibt es bei den Zahlungen für April und Dezember 2026. Feiertage und anschließende Wochenenden führen dazu, dass das Arbeitslosengeld erst am 4. Mai 2026 beziehungsweise am 4. Januar 2027 verfügbar ist.
Warum das Arbeitslosengeld nicht schon vor Monatsende kommt
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III. Die Agentur für Arbeit zahlt erst nachträglich, weil während des laufenden Monats noch Änderungen eintreten können.
Eine Arbeitsaufnahme, Nebeneinkommen, Krankengeld, eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit oder eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit können den Anspruch verändern. Auch eine festgestellte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann dazu führen, dass die erwartete Zahlung vollständig oder teilweise ausbleibt.
Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld haben unterschiedliche Termine
Das Grundsicherungsgeld wird im Voraus gezahlt, damit der Lebensunterhalt zu Beginn des Bedarfsmonats gesichert ist. Arbeitslosengeld wird dagegen für den bereits abgelaufenen Monat überwiesen.
Diese Abweichung ist besonders bei einem Wechsel zwischen beiden Leistungen wichtig. Wer nach dem Ende des Arbeitslosengeldes Grundsicherung beantragt, sollte frühzeitig klären, ob eine Zahlungslücke droht und wann die nächste Grundsicherungs-Auszahlung erfolgt.
Die erste Zahlung kann später eingehen
Der regelmäßige Auszahlungstermin gilt vor allem für bereits bewilligte und laufende Leistungsfälle. Beim ersten Antrag kann das Geld später eintreffen, wenn die Agentur für Arbeit noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.
Häufig fehlt die elektronische Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers. Es können außerdem Angaben zur Kündigung, zu einem Aufhebungsvertrag oder zu noch bestehenden Ansprüchen gegen den Arbeitgeber fehlen.
Auch eine falsche oder nicht vollständig hinterlegte Bankverbindung kann die erste Überweisung verzögern. Der Bearbeitungsstand eines online gestellten Antrags lässt sich im persönlichen Bereich der Bundesagentur für Arbeit einsehen.
Ohne Arbeitslosmeldung beginnt die Zahlung nicht
Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag geleistet, an dem die Arbeitslosmeldung wirksam erfolgt ist. Eine reine Arbeitsuchendmeldung reicht dafür nicht aus.
Die Arbeitsuchendmeldung muss grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Erfahren Beschäftigte kurzfristiger von der Beendigung, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden.
Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung ist zusätzlich die Arbeitslosmeldung erforderlich. Sie kann online mit der Online-Ausweisfunktion oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vorgenommen werden.
Was gilt bei einem angebrochenen Monat?
Besteht der Anspruch für einen vollständigen Kalendermonat, berechnet die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld unabhängig von der tatsächlichen Monatslänge für 30 Tage. Das gilt auch für den Februar sowie für Monate mit 31 Tagen.
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Beginnt oder endet der Anspruch während eines Monats, wird die Leistung anhand der tatsächlichen Kalendertage berechnet. Wer beispielsweise erst ab dem 16. September anspruchsberechtigt ist, erhält nur Arbeitslosengeld für den verbleibenden Teil des Monats.
Auch Änderungen der Leistungshöhe können innerhalb eines Monats berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise einen Wechsel des Leistungssatzes oder die Anrechnung von Nebeneinkommen.
Seit 2026 wird das Geld grundsätzlich auf ein Konto überwiesen
Arbeitslosengeld wird bargeldlos auf ein Girokonto im SEPA-Raum überwiesen. Das frühere Scheckverfahren der Bundesagentur für Arbeit ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen.
Betroffene sollten Änderungen ihrer IBAN unverzüglich über das Onlineportal, die BA-mobil-App oder schriftlich mitteilen. Weitere Neuerungen erläutert der Beitrag zu den Änderungen beim Arbeitslosengeld ab 2026.
Wer kein gewöhnliches Girokonto erhält, kann grundsätzlich die Einrichtung eines Basiskontos verlangen. Ohne eine nutzbare Bankverbindung kann sich die Auszahlung verzögern.
Warum Beträge unter zehn Euro zunächst ausbleiben können
Einzelne Zahlbeträge von weniger als zehn Euro werden nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zunächst angesammelt. Die Auszahlung erfolgt, sobald insgesamt mindestens zehn Euro erreicht sind.
Ist seit mehr als sechs Monaten keine weitere Zahlung erfolgt, wird auch ein verbliebener Betrag unter zehn Euro ausgezahlt. Eine fehlende Kleinzahlung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Anspruch abgelehnt wurde.
Was tun, wenn das Arbeitslosengeld nicht auf dem Konto ist?
Zunächst sollten Leistungsberechtigte im Bewilligungsbescheid prüfen, für welchen Zeitraum Arbeitslosengeld bewilligt wurde. Danach sollte geprüft werden, ob der Agentur für Arbeit die richtige Bankverbindung vorliegt.
Liegt ein gültiger Bescheid vor und fehlt die Zahlung trotzdem, sollte die Agentur für Arbeit umgehend kontaktiert werden. Über die BA-mobil-App oder das Onlineportal lässt sich häufig feststellen, ob ein neuer Bescheid, eine Zahlungsunterbrechung oder eine Rückfrage vorliegt.
Kurze Verzögerungen können außerdem durch die Verarbeitung bei der Bank entstehen. Ist das Geld nach Ablauf des ersten Arbeitstages nicht verfügbar, sollten Betroffene bei fälliger Miete oder anderen dringenden Zahlungen nicht mehrere Tage abwarten.
Vorschuss oder vorläufige Bewilligung bei langer Bearbeitung
Steht der Anspruch dem Grunde nach fest, während die genaue Höhe noch länger geprüft werden muss, kann ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden. Zusätzlich erlaubt § 337 Abs. 4 SGB III angemessene Abschlagszahlungen, wenn dadurch eine unbillige Härte vermieden wird.
Ist noch nicht abschließend geklärt, ob überhaupt ein Anspruch besteht, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine vorläufige Entscheidung in Betracht. Der Antrag sollte nachweisbar gestellt und eine akute finanzielle Notlage durch Kontoauszüge, Mahnungen oder fällige Zahlungsverpflichtungen belegt werden.
Später kann sich herausstellen, dass der Vorschuss oder die vorläufig gezahlte Leistung zu hoch war. In diesem Fall darf die Agentur für Arbeit den überzahlten Betrag zurückfordern.
Häufige Fragen zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes
1. Wird Arbeitslosengeld am Monatsanfang oder am Monatsende gezahlt?
Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich gezahlt. Die Leistung für einen bestimmten Monat steht daher grundsätzlich am ersten Arbeitstag des folgenden Monats zur Verfügung.
2. Wann wird das Arbeitslosengeld für August 2026 ausgezahlt?
Die Leistung für August 2026 soll am Dienstag, dem 1. September 2026, auf dem Konto verfügbar sein. Voraussetzung ist, dass der Anspruch bereits bewilligt wurde.
3. Was geschieht, wenn der erste Tag des Monats auf ein Wochenende fällt?
Fällt der erste Kalendertag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Verfügbarkeit auf den nächsten Arbeitstag. Dadurch kann das Geld erst am zweiten, dritten oder vierten Kalendertag des Folgemonats eintreffen.
4. Warum ist die erste Arbeitslosengeld-Zahlung noch nicht eingegangen?
Möglicherweise fehlen Unterlagen oder die Prüfung einer Sperr- beziehungsweise Ruhenszeit ist noch nicht abgeschlossen. Betroffene sollten den Bearbeitungsstand prüfen und bei finanzieller Not einen Vorschuss oder eine vorläufige Entscheidung beantragen.
5. Wird Arbeitslosengeld immer für 30 Tage berechnet?
Bei einem vollständigen Leistungsmonat werden 30 Tage angesetzt. In einem Teilmonat berechnet die Agentur für Arbeit die Leistung dagegen anhand der tatsächlichen Anspruchstage.
6. Kann Arbeitslosengeld auch ohne Girokonto ausgezahlt werden?
Seit 2026 erfolgt die Auszahlung grundsätzlich bargeldlos auf ein Konto im SEPA-Raum. Wer noch kein Girokonto besitzt, kann bei einem Kreditinstitut ein Basiskonto beantragen.




