Vorzeitig in Rente – Diese Vorteile haben Sie nach 45 Beitragsjahren

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Für Versicherte, die 45 Jahre bei der Rentenkasse nachweisen, ist eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit den entsprechenden Vorteilen möglich. Wann genau gilt das? Bringt es weitere Vorteile, wenn Sie sogar länger als 45 Jahre gearbeitet haben? Das erklären wir in diesem Beitrag.

Gibt es nach 45 Beitragsjahren automatisch die vorzeitige Rente?

Manche zukünftigen Rentner denken, Sie könnten sofort in Ruhestand gehen, wenn Sie 45 Jahre als Versicherte erfüllt haben. Das ist falsch. Denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit ermöglicht, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten.

Das bedeutet: 2025 liegt diese Grenze für den Rentenbeginn bei 66 Jahren und zwei Monaten. Mit einer Altersrente, für besonders langjährig Versicherte dürfen Sie also die Rente mit 64 Jahren und zwei Monaten beginnen.

Wenn Sie schon vorher die 45 Versicherungsjahre voll haben, zum Beispiel mit 61 Jahren, dann müssen Sie trotzdem bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten, um in Rente ohne Abzüge zu gehen.

Was ist mit der Rente mit 63?

Sie könnten auch bereits vier Jahre vor der Regelaltersgrenze das Berufsleben beenden, also mit 62 Jahren und zwei Monaten. Das ginge dann aber nicht ohne Abschläge mit der Rente für besonders langjährig Versicherte, sondern nur mit der Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit.

Diese kostet aber Abschläge auf die Rentenbezüge, und das nicht zu knapp. Sie bekommen 0,3 Prozent weniger Rente für jeden Monat, den Sie früher in Ruhestand gehen. Bei den maximal vier Jahren vor der Regelaltersgrenze beziehen Sie also Monat für Monat 14,4 Prozent weniger, und das für den Rest Ihres Lebens.

Müssen Sie 45 Jahre für die vorzeitige Rente arbeiten?

Ein häufiger Irrtum ist die Vorstellung, dass Sie durchgehend 45 Jahre lang arbeiten müssten, um eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen zu können. In der gesetzlichen Altersrente erkennt die Rentenkasse nicht nur die Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit an.

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Sogenannte Anrechnungszeiten werden ebenso als Wartezeit bei der Rente berücksichtigt. Das sind unter anderem Phasen der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, auch Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosenversicherung (kein Bürgergeld).

Die Rentenauskunft

Ab dem 55. Lebensjahr sorgt die Rentenversicherung dafür, dass Sie Klarheit über Ihre Versicherungszeiten erhalten. Sie bekommen dann alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin sind die Versicherungszeiten ebenso enthalten wie Angaben über die Rentenhöhe, die Sie erwarten können.

Mehr als 45 Jahre – Hat das Vorteile?

Gibt es jetzt weitere Vorteile, wenn Sie nicht nur 45 Jahre, sondern mehr als 45 Jahre Versicherungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung sammeln? Erst einmal: Eine Extraform, mit speziellen Vergünstigungen, wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder bei der Altersrente für langjährig Versicherte, bekommen Sie nicht zusätzlich, wenn Sie länger als 45 Jahre in die Kasse einzahlen.

Es gibt also keine weiteren Zuschläge, wenn es um Abschläge oder den vorzeitigen Ruhestand geht.

Der Vorteil, den Sie haben, ist aber eine höhere Monatsrente. Wenn Sie länger arbeiten, zahlen Sie länger in die Rentenkasse ein, und damit erhöhen sich die Rentenbezüge.

45 Jahre plus Schwerbehinderung?

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht es nach 35 Versicherungsjahren, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten. Dieser Vorteil ist also derselbe wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren.

Insofern hat es für Sie keinen zusätzlichen Vorteil, wenn Sie als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung 45 Jahre statt 35 Jahre Versicherungszeit nachweisen können.