Nach Kündigung direkt krankschreiben kann schlimme Folgen haben

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Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, ist das Vertrauensverhältnis oft erschüttert. Häufig haben Arbeitnehmer auch ernste gesundheitliche Probleme, und entsprechende Fehlzeiten sind der Auslöser für die Kündigung.

Viele fragen, ob Sie sich in dieser belastenden Zeit zwischen Erhalt der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig schreiben lassen sollen. Ist das sinnvoll? Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Was sind die Alternativen und was sind die Risiken? Das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Rechtliche Hintergründe für eine Krankschreibung

Wenn ein Arbeitnehmer gesundheitliche Probleme hat, dann kann ein Arzt ihn deshalb krankschreiben und seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Betroffenen gekündigt hat oder nicht.

Den Ausschlag gibt die Einschätzung des behandelnden Arztes, ob wegen der gesundheitlichen Probleme eine Arbeitsunfähigkeit besteht, solange diese Beschwerden anhalten. Kurz gesagt: Wenn Sie einen grippalen Infekt mit Fieber haben und der Arzt schreibt Sie deswegen für den Rest der Woche krank, dann gilt das als Beleg der Arbeitsunfähigkeit.

Krankschreiben exakt bis zur Kündigung erschüttert die Beweislast

Diese ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat juristisch erst einmal einen hohen Beweiswert. Aber Vorsicht: Laut dem Bundesarbeitsgericht kann dieser Beweiswert infrage stehen, wenn die Krankschreibung eines bereits gekündigten Arbeitnehmers ab der Kündigung ausgestellt wird, exakt bis zum Datum der Kündigung reicht, und der Gekündigte unmittelbar darauf einen neuen Job übernimmt.

In einem solchen Fall liegt trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Beweislast beim gekündigten Arbeitnehmer, um vom Arbeitgeber die Weiterzahlung des Lohns bei Krankheit einzufordern. (Az: 5 AZR 137/23)

Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln

Der Arbeitgeber hat zudem das Recht, die Echtheit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln und die Krankenkassen zu veranlassen, den Medizinischen Dienst (MDK) zu einer erneuten Prüfung heranzuziehen.

Wenn der MDK jetzt feststellt, dass die Arbeitsbescheinigung zu Unrecht ausgestellt wurde, dann sind dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte möglich. Unter Umständen kann er etwa eine fristlose Kündigung ausstellen.

Was tun gegen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit?

Erst einmal: Wenn Sie erkrankt sind und deshalb ihre Arbeit nicht ausführen können, dann erhalten Sie vom Arzt völlig zu Recht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn Sie tatsächlich nicht arbeiten können, dann müssen Sie auch nicht zur Arbeit erscheinen.

Das gilt auch dann, wenn die Beschwerden im Kontext ihrer Kündigung stehen. Auch sogenannte somatische Erkrankungen, also körperliche Beschwerden, die psychische Ursachen haben, wie Stress mit dem Arbeitgeber und zur Arbeitsunfähigkeit führen, sind „echt“.

Allerdings haben Sie keine Gewissheit, dass der Medizinische Dienst, wenn er eingeschaltet wird, dies genau so sieht. Deswegen sollten Sie bei einem problematischen Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber nach einer ausgesprochenen Kündigung akribisch darauf achten, dass die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die genauen Symptome nennt sowie dokumentiert, und möglichst sollten auch Zeugen die Erkrankung bestätigen.

Was gibt es für Alternativen?

Nehmen wir jetzt an, dass Sie psychisch (und in der Folge auch körperlich), unter dem Verhältnis zum Arbeitgeber am gekündigten Arbeitsplatz leiden. Eine Alternative dazu, sich vom Arzt krankschreiben zu lassen, könnte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sein darüber, ob es nicht in beiderseitigem Interesse wäre, sie für den Rest der Kündigungsfrist freizustellen.

Rechtliche Beratung für Betroffene

Die besten Ergebnisse im Arbeitsrecht erzielen Sie nachweislich, wenn Sie die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen, der auch bei Kündigungsschutzklagen die gesetzlichen Feinheiten kennt.

Bei der Arbeitnehmerhilfe e. V. (https://www.arbeitnehmerhilfe.de/kurzinfo-arbeitsrecht.html) können sich Mitglieder kostenlos von Anwälten für Arbeitsrecht beraten lassen. Auch die Gewerkschaft ver.di (https://www.verdi.de/service/++co++649a25f6-bdc9-11e0-5bd8-00093d114afd) bietet ihren Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Außer der Beratung übernimmt die Gewerkschaft dann auch die Kosten des Verfahrens.

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund übernimmt die DGB-Rechtsschutz GmbH die Rechtsberatung und -vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern, Betriebsräten und Personalräten, und das bis zum Europäischen Gerichtshof. Auch diese Vertretung ist allerdings ausschließlich Mitgliedern der Gewerkschaft vorbehalten. (https://www.dgbrechtsschutz.de/)