Teure Wohnungen: Mehr Hartz IV in Berlin

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Anpassung der Wohnaufwendungenverordnung beschert höhere Zuschüsse

17.07.2013

Viele Hartz IV- und Sozialhilfe-Bezieher erhalten ab August höhere Zuschüsse für die Miete und die Heizkosten. Das hat der rot-schwarze Senat im Zuge einer Anpassung der sogenannten Wohnaufwendungenverordnung (WAV) beschlossen. Demnach erhält ein Ein-Personen-Haushalt zukünftig 21 Euro mehr für die Unterkunft. Damit sei Berlin 2012 das erste Bundesland gewesen, das die neuste Sozialrechtsprechung in seiner neuen Verordnung berücksichtigt habe, erklärte Sozialsenator Mario Czaja (CDU) gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“.

Zuschüsse für Wohn- und Heizkosten richten sich nach Mietspiegel und Heizkostenspiegel
Im Rahmen der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) werden jedes Jahr die Zuschüsse für Hartz IV- und Sozialhilfe-Bezieher für die Unterkunftskosten an den aktuellen Berliner Mietspiegel und den bundesweiten Heizkostenspiegel angepasst. Ab dem 1. August steigen demnach die monatlichen Zuschüsse für die Miet- und Heizkosten für einen Ein-Personen-Haushalt um 21 Euro auf 415 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt erhält zukünftig 498 Euro pro Monat statt wie bisher 472,50 Euro. Haushalte mit drei Personen bekommen 591 Euro (vorher 578 Euro), vier Personen 669 Euro (vorher 665 Euro) und fünf Personen 792 Euro (vorher 766 Euro). Wie Czaja erläuterte, richte sich die Erhöhung nicht ausschließlich nach der Anzahl der Personen. So erhalte ein Vier-Personen-Haushalt zukünftig im Schnitt nur vier Euro mehr im Monat. Das liege daran, dass die Mietpreise für Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen laut aktuellem Mietspiegel weniger gestiegen seien als die Mieten kleinerer Wohnungen, so der Sozialsenator. Die höheren Miet- und Heizkostenzuschüsse bedeuten höhere Ausgaben von rund fünf Millionen Euro für das Land.

Zahl der Zwangsumzüge wegen zu hoher Wohnkosten hat sich deutlich reduziert
Obwohl das Landessozialgericht die Wohnkostenverordnung im April für unwirksam erklärte, hat sich das Konzept mit den Bruttowarmmieten laut Czaja bewährt. In dem Verfahren warfen die Richter dem Land vor, verschwenderische, zu hohe Grenzwerte bei den Heizkosten angesetzt zu haben. Der Sozialsenator wartet nun auf das Urteil des Bundessozialgerichts, vor dem das Verfahren jetzt anhängig sei. Da Berlin 2012 das erste Bundesland sei, das die neuste Rechtsprechung in der Verordnung berücksichtigt habe, sei der Senat sehr an diesem höchstrichterlichen Urteil interessiert.

Innerhalb dieses einen Jahres seien nur noch 12.000 Fälle – zuvor war die Zahl mit 23.000 Fällen noch fast doppelt so hoch – wegen einer Kostensenkung aufgrund zu hoher Miet- oder Heizkosten geprüft worden. Auch die Zahl der tatsächlich veranlassten Zwangsumzüge wegen zu hoher Wohnkosten sei von 1.229 auf 350 (von Mai 2012 bis April 2013) deutlich reduziert worden, erläuterte Czaja. (ag)

Bild: GG-Berlin / pixelio.de

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