Studiengebühren: Stipendium beantragen!

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Kein Geld fürs Studium? Bei den steigenden Studiengebühren muss nach Auswegen gesucht werden. Neben den Protesten gegen die Studiengebühren könnte das Stipendium eine weitere Möglichkeit sein, den Studiengebühren zu entgehen.

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert junge Frauen und Männer, deren Eltern kein Studium finanzieren können. Sie bekommen von der Stiftung ein Stipendium, das sie nicht zurückzahlen müssen. Das Ziel des Stipendiums der Hans-Böckler-Stiftung ist es, engagierten Menschen ein Studium zu ermöglichen, die bereits im Berufsleben stehen oder sich aus eigener Kraft keine Hochschulausbildung finanzieren können.

Die Stiftung fördert das Studium in allen Studienfächern ab dem ersten Semester. Die Förderung wird in der Regel für drei Semester zugesagt. Danach ist eine Verlängerung möglich.

Was wird gefördert?
Die Stiftung fördert das Studium in allen Studienfächern ab dem ersten Semester an:

– taatlichen bzw. staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Technischen Hochschulen und Pädagogischen Hochschulen

– am Department Wirtschaft und Politik (DWP) der Universität Hamburg, bis April 2005 Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP)

– an Fachhochschulen,

– und an Instituten zur Erlangung der Hochschulreife sowie Abendgymnasien (ZBW).

Das Studium an Abendgymnasien kann erst gefördert werden, wenn aufgrund der Richtlinien des betreffenden Instituts eine Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf.

Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:

– Studierende, die für das gewählte Studium zwei Drittel der üblichen Semesterzahl erreicht haben, d.h. in aller Regel ist eine Bewerbung in einem höheren Semester als dem 4. (FH) oder 5. Semester (Uni) nicht mehr sinnvoll; diese Regelung gilt nicht für Bachelor-Studiengänge, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird;

– Zweitstudien, Zusatz- und Aufbaustudien, jedoch wird das Ergänzungsstudium gefördert, das nach einem Fachhochschulabschluss zur Promotionsreife führt;

– Personen, die nach §8 des BAföG (Staatsangehörigkeit) nicht die Voraussetzungen für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln erfüllen;

– Studierende, die bis zum Ende des 5. Semesters an Universitäten bzw. 4. Semesters an Fachhochschulen das Vordiplom oder vergleichbare Leistungen nicht erlangt haben;

-Studiengänge im Ausland

– Masterstudiengänge, die kürzer als 4 Semester sind. Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn der vorherige Abschluss ein Bachelor ist.

Wie lange wird gefördert?
Die Förderung wird in der Regel für drei Semester zugesagt (bei der Böckler-Aktion Bildung für zwei). Danach ist eine Verlängerung möglich. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: das Examen muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referenten entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung ist abhängig vom Studienverlauf, der weiteren Studienplanung und dem eigenen gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten. (28.02.07)

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