Strom- Sozialtarif für Hartz IV Empfänger

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In Bayern ticken die Uhren anders. Meint man zu glauben. Zum ersten Mal haben Arbeitslosengeld II Empfänger die Möglichkeit kostengünstigen Strom liefern zu lassen und das mittels eines Sozialtarifes von E.ON Bayern. Dieser sogenannte Sozialrabatt des bayrischen Energieversorgers Erstmals in Deutschland können Hartz-IV-Bezieher einen verbilligten Stromtarif erhalten. Mit dem so genannten "Sozialrabatt" des Energieversorgers E.ON in Bayern können künftig 10.000 Betroffene verbilligten Strom erhalten. Die Vorraussetzung ist allerdings, dass staatliche Hilfeleistungen in Form von Arbeitslosengeld II erhält und eine GEZ- Befreiung erhalten hat und natürlich Kunde bei dem Energieversorger E.ON ist.

Bei Fragen und Bewilligung ist die Evangelische Diakonie (Sozialberatung) zu ständig. Diese prüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, einen Strom- Sozialtarif zu erhalten.

Die Diakonie hofft, dass dieses Angebot auch zukünftig im gesammten Bundesgebiet angewandt wird. E.ON hat bisher in weiteren Bundesländern kein Angebot in Form eines Sozialtarif erstellt.

Die wichtigsten Vorraussetzungen für einen Strom- Sozial- Tarif im Überblick:
– Sie müssen bisland noch in Bayern leben
– Sie müssen Kunde bei E.ON Bayern sein
– Sie sind ALG II Empfänger/in und GEZ Befreit
– Sie müssen bei der Sozialberatung der DIAKONIE Bayern vorstellig werden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an E.on Bayern.

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