Der Schwerbehindertenausweis erleichtert Betroffenen in vielerlei Hinsicht den Alltag, da sie so den Grad ihrer Behinderung nach außen bestätigt haben, ohne darauf hinweisen zu müssen, und die daraus folgenden Sonderregelungen nutzen können.
Ablaufen des befristeten Ausweises
Was passiert jetzt aber, wenn der befristete Ausweis bei Schwerbehinderung abläuft. Muss jetzt der Grad der Behinderung erneut ärztlich geprüft und anerkannt werden? Dauert es wieder Monate, bis die Prozedur erledigt ist und der neue Ausweis auf dem Tisch liegt?
Nur der Ausweis ist befristet, nicht der Grad der Behinderung
Das bedeutet es zum Glück nicht. Die Befristung gilt nur für das Dokument, nicht für den Grad der Behinderung.
Der registrierte Grad der Behinderung bleibt so lange bestehen, bis das Versorgungsamt per Bescheid den Grad der Behinderung ändert. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises hat damit nichts zu tun.
Einfach einen neuen Ausweis beantragen
Beim Ablaufen der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises müssen Sie also lediglich einen neuen Ausweis beim Versorgungsamt beantragen, und das ist in der Regel ein rein formaler Akt.
Wann sollten Sie einen Änderungsantrag stellen?
Von sich aus sollten Sie nur einen Änderungsantrag stellen, wenn Sie einen höheren Grad der Behinderung für real halten, festsetzen wollen oder, um mit einem neuen Merkzeichen notiert zu werden.
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Vollständige Überprüfung
Eine Änderung des Grades der Behinderung bedeutet, dass ihre Beeinträchtigungen erneut vollständig überprüft werden. Dies kann dazu führen, dass Ihnen ein niedrigerer Grad der Behinderung festgesetzt wird. Oder aber, die Schwerbehinderung selbst kann in Frage stehen.
Bei einem Antrag sollten Sie sich also vorher vergewissern, ob vermutlich ein höherer Grad der Behinderung vorliegt.
Gibt es auch eine befristete Prüfung des Grads der Behinderung?
Eine regelmäßige Untersuchung des Grades der Behinderung gibt es nicht. Das Versorgungsamt kann aber jederzeit prüfen lassen, ob der festgestellte Grad der Behinderung noch zutrifft oder nicht.
Wann prüft das Versorgungsamt den Grad der Behinderung?
Das Versorgungsamt prüft vor allem dann den Grad der Behinderung, wenn sich bei Erkrankungen und Behinderungen die Gesundheit und der Allgemeinzustand verbessern können.
Besonders gilt dies bei Krebserkrankungen, die therapiert werden, wenn die Therapie erfolgreich verläuft. Auch bei einer Schwerbehinderung aufgrund psychischer Beeinträchtigungen können sich die Beschwerden erheblich verbessern.
Im Zweifel: Legen Sie Widerspruch ein!
Was können Sie tun, wenn Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid erhalten, in dem ihr Grad der Behinderung gesenkt oder ein Merkzeichen aberkannt wird?
Erst einmal können Sie selbst reflektieren, ob ihre Beeinträchtigungen sich verbessert haben, gleich geblieben sind oder sogar schlimmer wurden. Wenn Sie meinen, dass das Versorgungsamt falsch liegt, dann können Sie sich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zusammen setzen und diesen den Bescheid prüfen lassen.
Falls die Herabstufung unberechtigt erscheint, dann legen Sie Widerspruch ein und begründen diesen gut.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.