Erwerbsminderungsrente – Anspruch, Höhe und Zurechnungszeit

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Kaum ein Thema in der Rente ist so unübersichtlich wie die Erwerbsminderungsrente. Wer kann sie überhaupt erhalten, was bedeutet volle, was halbe Erwerbsminderung? Muss ich einen Antrag stellen, und was ist die Zurechnungszeit?

Wir haben die wichtigsten Punkte der Erwerbsminderungsrente zusammengefasst, um für einen Überblick zu sorgen.

Der EM-Renten- Anspruch

Um Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie bis auf Ausnahmen wie Berufskrankheit und Arbeitsunfall mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung vorweisen, darunter durchgehend drei Jahre Pflichtversicherung.

Zweitens muss eine Erwerbsminderung dauerhaft bestehen, was durch medizinische Gutachten belegt wird.

Antrag auf EM-Rente

Sie bekommen eine Erwerbsminderungsrente nicht automatisch, sondern müssen bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen speziellen Antrag stellen. In der Folge lässt die Kasse dann prüfen, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, und wie stark diese ist.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (in den Beratungsstellen oder online).

Die „Arbeitsmarktrente“

Wenn Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, aber weder Sie selbst noch das Jobcenter Sie in eine Teilzeitarbeit vermitteln können, dann können Sie eine volle Erwerbsminderungsrente wegen fehlender Möglichkeit zur Vermittlung erhalten.

Der Arbeitsunfall

Wenn die Erwerbsminderung wegen eines Arbeitsunfalls erfolgt. dann entfällt die Wartezeit. In diesem Fall reicht es aus, dass Sie überhaupt in die Rentenversicherung einzahlten.

Die Berufskrankheit

Das gleiche gilt, wenn Sie wegen einer Berufskrankheit erwerbsgemindert wurden. Auch in diesem Falll müssen Sie keine fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung erfüllen.

Die Dauerhaftigkeit

Eine Erwerbsminderungsrente kann nur gezahlt werden, wenn die Leistung dauerhaft gemindert ist. Zeitweise Erwerbsminderungen während längerer, aber heilbarer Erkrankungen, berechtigen generell nicht zu einer Erwerbsminderungsrente.

Die Dauerhaftigkeit wird durch ein medizinisches Gutachten festgestellt und regelmäßig überprüft.

Die Erwerbsminderung selbst

Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie nicht mehr voll einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, in der Regel aufgrund einer Erkrankung oder Beeinträchtigung.

Im Unterschied zu einer spezifischen Berufsunfähigkeit bezieht sich das generell auf Erwerbsarbeit, und nicht nur auf ihren angestammten Beruf.

Eine volle Erwerbsminderung bedeutet, dass sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, eine teilweise Erwerbsminderung, dass sie weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können.

Der Freibetrag

Bei einer teilweisen ebenso wie bei einer vollen Erwerbsminderung gilt ein Freibetrag beim Hinzuverdienst, der nicht auf die Rente angerechnet wird. Diese Freibeträge wurden 2024 deutlich erhöht.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind die Freibeträge erheblich größer als bei einer vollen Erwerbsminderung.

Das liegt daran, dass teilweise Erwerbsgeminderte noch drei bis weniger als sechs Stunden pro Tag erwerbstätig sein können, diejenigen mit voller Erwerbsminderung aber nur noch weniger als drei Stunden pro Tag.

Teilweise Erwerbsminderung

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung (auch halbe Erwerbsminderung gennannt) können Sie weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten, aber mehr als drei Stunden pro Tag. Ihre Rente ist um die Hälfte niedriger, als es eine volle Erwerbsminderungsrente wäre. Dafür ist auch ihr anrechnungsfreier Hinzuverdienst doppelt so hoch.

Volle Erwerbsminderung

Stellt die Rentenversicherung fest, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, dann liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Ärztliche Gutachten und medizinische Befunde geben hier den Ausschlag,

Die Zahl der Arbeitsstunden

Die Zahl der täglichen Arbeitsstunden ist extrem wichtig, und gerade hier kursieren falsche Vorstellungen. Wenn Sie mit voller Erwerbsminderung drei oder mehr Stunden pro Tag arbeiten, oder mit teilweiser Erwerbsminderung mehr als sechs Stunden pro Tag, dann verlieren Sie den Anspruch auf ihre Erwerbsminderungsrente.

Sie gelten dann nämlich nicht mehr als erwerbsgemindert.

Wie viel Sie pro Stunde verdienen, und ob Sie an sieben Tagen pro Woche unter drei Stunden arbeiten, oder an einem Tag pro Woche, das spielt hingegen überhaupt keine Rolle.

Die Zurechnungszeit

Wenn die Rentenkasse ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente anerkennt, dann werden Sie für die Versicherung gezählt, als hätten Sie bis zum Ende ihrer Regelzeit gearbeitet und Beiträge eingezahlt.

Die Zurechnungszeit erhöht die Erwerbsminderungsrente erheblich, oft um mehrere hundert Euro pro Monat.