Schwerbehinderung: Neuer Pauschbetrag bei Behinderung ab GdB 20 – Tabellen

Lesedauer 3 Minuten

Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen werden als Freibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Alle Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben, erhalten ihn.

Wie hoch ist der Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Er beginnt beim GdB 20 mit 384 Euro pro Jahr, liegt beim GdB 30 bei 620 Euro, beim GdB 40 bei 860 Euro, beim GdB 50 bei 1.140 Euro, beim GdB 60 bei 1.440 Euro und beim GdB 70 bei 1.780 Euro.

Dann steigt er beim GdB 80 auf 2.120 Euro, beim GdB 90 auf 2.460 Euro und endet schließlich beim GdB 100 bei 2.840 Euro.

Unabhängig vom Grad der Behinderung gibt es bei den Merkzeichen H, Bl und Tbl einen Pauschbetrag von 7.400 Euro.

Tabelle Pauschbeträge 2020

Diese Pauschbeträge bei Schwerbehinderung gelten bis 2020:

  • GdB 25-30: 310 Euro
  • GdB 35-40: 430 Euro
  • GdB 45-50: 570 Euro
  • GdB 55-60: 720 Euro
  • GdB 65-70: 890 Euro
  • GdB 75-80: 1.060 Euro
  • GdB 85-90: 1.230 Euro
  • GdB 95-100: 1.420 Euro
  • Merkzeichen H oder Bl: 3.700 Euro
  • Pflegegrad 4 oder 5: 3.700 Euro

Pauschbeträge ab 2021 bei einer Schwerbehinderung als Tabelle

Seit 2021 gelten höhere Pauschalbeträge, die wir in dieser Tabelle zeigen:

Grad der Behinderung Betrag
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
Menschen, die „hilflos“ oder blind oder taubblind sind (Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis) 7.400 Euro
Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 7.400 Euro

Gibt es immer den ganzen Pauschbetrag?

Der jeweilige Pauschbetrag wird immer in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen während des gesamten Jahres gegeben waren. Im Zweifel wird “aufgerundet”, das heißt: Verringert oder erhöht sich der Grad der Behinderung innerhalb des Jahres, gilt immer der höchste GdB.

Wie viel Steuern werden erstattet?

Wie viel Steuern den Betroffenen erstattet werden, die ihre Behinderung beim Finanzamt nachweisen, hängt vom Steuersatz und Einkommen ab. Wer weniger verdient, spart durch den Pauschbetrag weniger Steuern als jemand, der besser verdient. Wer überhaupt keine Einkommenssteuer zahlt, der hat auch nichts vom Pauschbetrag.

Warum gibt es den Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag soll Mehrkosten ausgleichen, die die Betroffenen durch ihre Behinderung haben. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe beim Kochen, Einkaufen und Putzen, der Aufwand für Pflege, oder das Geld, das für Waschen ausgegeben wird.

Es müssen keine Belege gebracht werden

Pauschbetrag kommt von Pauschale. Eine Pauschale ist ein festgesetzter Geldbetrag, mit dem eine Leistung ohne eine spezifische Angabe abgegolten wird. Deshalb verlangt das Finanzamt keine Belege dafür, welche Ausgaben die Betroffenen tatsächlich hatten.

Für die Betroffenen kann das bedeuten, dass sie für die Aufwendungen, die der Pauschbetrag abedecken soll, in Wirklichkeit mehr ausgeben – oder aber weniger.

Gibt es Alternativen?

Betroffene können den Pauschbetrag angeben, müssen es aber nicht. Stattdessen können sie auch ihre realen Kosten in der Einkommnenssteuer anführen.

Lesen Sie auch:
Schwerbehinderung: Neuer Pauschbetrag für Kinder

Das läuft in der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen. Im Unterschied zum Pauschbetrag müssen hier Belege geliefert werden, um die Kosten nachzuweisen. Diese außergewöhnliche Belastung wird nur bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer abgezogen.

Wann ist es sinnvoll, die Kosten einzeln aufzuführen?

Betroffene sollten die Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen einzeln und mit Belegen aufführen, wenn diese in ihrer Summe den Pauschbetrag überschreiten.

Liegen die tatsächlichen Kosten aber unter dem Pauschbetrag, dann ist dieser die bessere Option. Auch wenn sie dem Pauschbetrag entsprechen, erspart es Arbeit, die festgesetzte Summe in Anspruch zu nehmen als jeden Posten einzeln aufzuführen.

Wo wird der Pauschbetrag eingefordert?

In der jährlichen Erklärung zur Einkommnenssteuer können Betroffene den Pauschbetrag in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge” geltend machen. Sie müssen ihren Grad der Behinderung angeben, falls vorhanden Merkzeichen im Ausweis, und die Gültigkeit des Nachweises.

Was erkennt das Finanzamt als Nachweis an?

Das Finanzamt akzeptiert als Nachweis den Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid des Grades der Behinderung (in der Regel durch das zuständige Versorgungsamt).

Lohnsteuerermäßigung statt Einkommnenssteuer

Lohnabhängig Beschäftigte müssen den Pauschbetrag nicht notwendig in der Einkommenssteuererklärung angeben. Sie können vielmehr beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung beantragen und ihre Behinderung als Abzugsmerkmal eintragen. Der Pauschbetrag geht dann bei der Lohnabrechnung direkt von der Lohnsteuer ab, die Betroffenen bekommen dann direkt jeden Monat einen höheren Nettolohn.