Schwerbehinderung: Notwendiger Umbau nur mit diesem Antrag möglich

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Dorothea K., 74, aus Nürnberg, Pflegegrad 2, kann sich ohne bodengleiche Dusche nicht mehr allein waschen. Der Kostenvoranschlag des Handwerkers: 9.800 Euro. Die Pflegekasse bewilligt 4.180 Euro, die KfW steuert maximal 980 Euro bei. Bleiben 4.640 Euro Eigenanteil – bei einer monatlichen Rente von 1.140 Euro. Dorothea K. könnte Sozialhilfe beantragen. Doch davon hat ihr niemand erzählt.

Seit April 2026 können Eigentümer und Mieter wieder KfW-Zuschüsse für den barrierefreien Umbau beantragen. Der Sozialverband VdK feiert das als Erfolg jahrelanger politischer Arbeit. Doch die Fördersummen reichen bei weitem nicht aus, und wer den Eigenanteil nicht aus eigener Tasche zahlen kann, steht allein da – denn zwischen den Fördertöpfen klafft eine Lücke, die kein Amt von sich aus schließt.

KfW-Programm 455-B kehrt zurück – mit einem Drittel des früheren Budgets

Nach über einem Jahr Pause hat der Bund das KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss” (455-B) im Haushalt 2026 wieder aufgelegt. Private Eigentümer und Mieter können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren beantragen – für bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Rampen oder den kompletten Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus”.

Die Konditionen sind unverändert: Zehn Prozent der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen, maximal 2.500 Euro. Wer den Standard „Altersgerechtes Haus” erreicht, bekommt 12,5 Prozent, höchstens 6.250 Euro je Wohneinheit. Bei einem typischen Badumbau für 10.000 Euro bedeutet das: Die KfW übernimmt 1.000 Euro. Den Rest zahlt der Betroffene.

Für das gesamte Jahr 2026 stehen 50 Millionen Euro bereit. Zum Vergleich: 2024 betrug das Budget 150 Millionen Euro, und selbst diese Summe war regelmäßig zur Jahresmitte aufgebraucht. In früheren Programmjahren mit 75 Millionen Euro Ausstattung war das Geld teils nach wenigen Wochen vergriffen. VdK-Präsidentin Verena Bentele nennt die 50 Millionen eine „deutliche Unterfinanzierung” und fordert mindestens 390 Millionen Euro, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.

Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro für den Umbau – aber nur unter Bedingungen

Neben der KfW existiert ein zweiter Förderbaustein: der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat – egal ob Pflegegrad 1 oder 5 –, kann pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro beantragen. Die Höhe des Zuschusses hängt nicht vom Pflegegrad ab, sondern allein von den tatsächlichen Kosten.

Leben zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt, verdoppelt sich der Betrag auf 8.360 Euro. In ambulant betreuten Wohngruppen mit bis zu vier Personen sind maximal 16.720 Euro möglich. Entscheidend: Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse eingehen.

Ein weit verbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: Viele Betroffene glauben, der Zuschuss stehe ihnen nur einmal zu. Das stimmt nicht. Die 4.180 Euro gelten pro Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation – etwa weil ein Rollstuhl nötig wird, eine Sturzserie den umfassenden Badumbau erfordert oder das Pflegezimmer verlegt werden muss –, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

Tausende Euro Eigenanteil beim Badumbau – wer soll das bezahlen?

Die beiden wichtigsten Fördertöpfe – KfW-Zuschuss und Pflegekassenzuschuss – können kombiniert werden. Doch selbst zusammen decken sie bei einem typischen Badumbau oft nicht einmal die Hälfte der Kosten. Ein Beispiel: Bei einem Umbau für 10.000 Euro zahlt die KfW maximal 1.000 Euro, die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro. Es bleiben 4.820 Euro Eigenanteil.

Dieser Betrag trifft genau die Menschen, die sich ihn am wenigsten leisten können. Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Bezügen, Grundsicherungsempfänger, pflegebedürftige Alleinstehende. Wer monatlich 1.100 oder 1.200 Euro Rente bezieht, kann keine 5.000 Euro für einen Badumbau aufbringen – erst recht nicht, wenn gleichzeitig Zuzahlungen für Medikamente, Pflegehilfsmittel und steigende Energiekosten das Budget belasten.

Sozialhilfe kann den Eigenanteil übernehmen – doch die wenigsten wissen davon

Wer den Eigenanteil aus eigener Kraft nicht stemmen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme durch die Sozialhilfe. Die „Hilfe zur Pflege” nach den §§ 61 ff. SGB XII springt dort ein, wo die Pflegekasse an ihre Grenzen stößt. Das gilt nicht nur bei laufenden Pflegekosten, sondern auch bei einmaligen Maßnahmen wie einem Wohnungsumbau.

Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2, und das eigene Einkommen und Vermögen reicht nicht aus, den ungedeckten Betrag selbst zu tragen. Die Vermögensgrenze für Alleinstehende liegt bei 10.000 Euro. Der Sozialhilfeträger übernimmt dann den Eigenanteil, der nach Abzug aller vorrangigen Leistungen verbleibt – Pflegekasse, KfW, Landesprogramme werden zuerst ausgeschöpft.

In der Praxis scheitert es oft an der Information. Viele Sozialämter weisen Antragsteller nicht aktiv auf diese Möglichkeit hin. Die Antragsverfahren sind bürokratisch, die Bearbeitungszeiten lang. Und wer einen ablehnenden Bescheid erhält, hat nur einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Ohne Unterstützung durch einen Sozialverband oder eine Beratungsstelle geben viele Betroffene an dieser Stelle auf – und bezahlen den Umbau entweder aus Ersparnissen, die sie eigentlich für die Pflege bräuchten, oder verzichten ganz darauf.

Fördertöpfe kombinieren – welche Reihenfolge beim Antrag zählt

Wer den barrierefreien Umbau finanzieren muss, sollte alle verfügbaren Quellen systematisch in der richtigen Reihenfolge ausschöpfen. Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen, aber die Kombination verschiedener Töpfe für verschiedene Kostenpositionen ist möglich und gewollt.

Erster Schritt: Pflegekassenzuschuss beantragen – vor Beginn der Maßnahme, ein formloser Antrag mit Kostenvoranschlag und Pflegegradnachweis genügt. Die Pflegekasse hat drei Wochen Bearbeitungszeit, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen. Verstreicht die Frist ohne schriftliche Begründung der Verzögerung, gilt der Antrag als genehmigt.

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Zweiter Schritt: KfW-Zuschuss 455-B beantragen, ebenfalls vor Baubeginn. Achtung: Wer den Zuschuss wählt, kann für dieselben Kosten nicht gleichzeitig den KfW-Kredit 159 nutzen. Der Kredit – ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 Euro – lohnt sich nur bei deutlich höheren Gesamtkosten und wenn die Person kreditwürdig ist. Gerade ältere Antragsteller erhalten von ihrer Hausbank oft keine Zusage mehr.

Dritter Schritt: Ergänzende Leistungen prüfen. Sozialhilfe, Landesprogramme, kommunale Zuschüsse, Stiftungsmittel. Bayern bietet über die Landesbodenkreditanstalt einkommensabhängige Förderung, doch das bayerische Landespflegegeld wurde zum Jahr 2026 von 1.000 auf 500 Euro halbiert – Geld, das viele Betroffene bislang genau für solche Eigenanteile nutzten.

Beratung gibt es bei Pflegestützpunkten, kommunalen Wohnberatungsstellen und dem VdK. In Bayern existieren altersgerechte Musterwohnungen in allen sieben Regierungsbezirken.

Wer den Antrag zu spät stellt, verliert den gesamten Zuschuss

Der häufigste und teuerste Fehler: Betroffene oder Angehörige beauftragen den Handwerker, bevor der Antrag bewilligt ist. Sowohl die Pflegekasse als auch die KfW verlangen, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Als Baubeginn gilt bei der KfW bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags – nicht erst der erste Spatenstich. Planungs- und Beratungsleistungen zählen hingegen nicht als Vorhabenbeginn.

Hamza E., 68, aus Augsburg, Pflegegrad 3, hat Flur und Bad für 12.500 Euro umbauen lassen. Den KfW-Antrag stellte er erst nach Vertragsschluss mit dem Handwerker. Ergebnis: abgelehnt. Die Pflegekasse bewilligte 4.180 Euro, aber die möglichen 1.250 Euro von der KfW waren verloren. Seinen Eigenanteil von 7.070 Euro musste er aus Ersparnissen und einem Privatkredit aufbringen.

Beim KfW-Zuschuss kommt ein weiteres Risiko hinzu: Bei nur 50 Millionen Euro Budget werden die Mittel voraussichtlich innerhalb weniger Monate vergriffen sein. Eine Warteliste gibt es nicht. Wer den Zuschuss will, muss schnell handeln – und gleichzeitig keinen Fehler bei der Antragsreihenfolge machen.

Drei Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen – die Förderung deckt einen Bruchteil

In Deutschland fehlen nach Berechnungen des VdK mehr als drei Millionen barrierefreie Wohnungen. 85 Prozent aller Seniorenhaushalte haben keinen stufenlosen Zugang zur eigenen Wohnung. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, wächst jedes Jahr – und mit ihr der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum.

Die 50 Millionen Euro im KfW-Programm sind angesichts dieser Zahlen ein Tropfen auf den heißen Stein. Solange der Bund die Förderung nicht massiv aufstockt und die Fördersätze nicht anhebt, bleibt der barrierefreie Umbau ein Privileg für diejenigen, die ihn sich leisten können.

Für alle anderen entscheidet der Eigenanteil darüber, ob sie in ihrer Wohnung bleiben – oder ins Pflegeheim ziehen müssen, das die Allgemeinheit ein Vielfaches kostet.

Häufige Fragen zum barrierefreien Umbau und seiner Finanzierung

Kann ich den KfW-Zuschuss und den Pflegekassenzuschuss gleichzeitig bekommen?
Ja, die Kombination ist möglich und ausdrücklich erlaubt. Die Gesamtförderung darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Beide Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Was passiert, wenn die KfW-Mittel 2026 schon ausgeschöpft sind?
Dann bleibt als Alternative der KfW-Kredit 159 – ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro, das über eine Hausbank beantragt wird. Eine Warteliste für den Zuschuss existiert nicht.

Übernimmt das Sozialamt den Eigenanteil auch bei Mietern?
Ja, Hilfe zur Pflege steht Mietern und Eigentümern gleichermaßen zu, wenn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters, und es kann eine Rückbaupflicht bestehen.

Gilt der Pflegekassenzuschuss von 4.180 Euro nur einmal?
Nein. Der Zuschuss wird pro Maßnahme gezahlt. Bei veränderter Pflegesituation kann er erneut beantragt werden – etwa wenn nach einem Sturz ein umfassender Badumbau nötig wird, obwohl zuvor nur Haltegriffe angebracht wurden.

Wo bekomme ich unabhängige Beratung zur Finanzierung?
Pflegestützpunkte, kommunale Wohnberatungsstellen und der Sozialverband VdK beraten kostenlos. In Bayern gibt es zudem Musterwohnungen in allen Regierungsbezirken, die praktische Lösungen für den barrierefreien Umbau zeigen.

Quellen:
KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
BMWSB: Altersgerechtes Wohnen
Sozialverband VdK: Wiederaufnahme der KfW-Förderung (08.04.2026)