Regelsätze der Grundsicherung ab 2027: Armut wird zur Berechnungsgrundlage

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Die Regelsätze in der Grundsicherung, Bürgergeld, der Altersgrundsicherung und der Sozialhilfe werden für das kommende Jahr 2027 neu berechnet. Grundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023, deren Daten vom Statistischen Bundesamt ausgewertet werden. Noch liegt kein Gesetzentwurf vor, doch wichtige Weichenstellungen für die Berechnung sind offenbar bereits erfolgt.

Besonders umstritten ist, dass sich die künftigen Regelsätze erneut an Haushalten mit sehr niedrigen Einkommen orientieren dürften.

Regelbedarf als Spiegel einkommensschwacher Haushalte

Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die Regelbedarfsermittlung als statistisches Verfahren. Dabei wird betrachtet, wie viel einkommensschwache Haushalte tatsächlich ausgeben. Aus diesen Ausgaben wird abgeleitet, welche Beträge Menschen in der Grundsicherung für Ernährung, Kleidung, Strom, Körperpflege, Hausrat und soziale Teilhabe erhalten sollen.

Dieses Verfahren wirkt auf den ersten Blick nüchtern. Tatsächlich enthält es aber eine Vorentscheidung: Wer sich an den Ausgaben armer Haushalte orientiert, übernimmt auch deren Einschränkungen in die Berechnung. Wenn Haushalte wenig ausgeben, weil das Geld nicht reicht, wird dieser Mangel statistisch sichtbar, aber nicht automatisch korrigiert.

Wenn ein Teil der herangezogenen Haushalte selbst kein ausreichendes Essen bezahlen kann, bildet der daraus berechnete Regelsatz nicht notwendigerweise einen angemessenen Bedarf ab. Er bildet dann vor allem ab, wie Menschen mit zu wenig Geld auskommen müssen.

Offene Fragen zu den Referenzhaushalten

Die Linke im Bundestag hat die Bundesregierung zur Neuberechnung der Regelsätze befragt. Nach dem vorliegenden Text wurden Fragen zu den sogenannten Referenzhaushalten nicht beantwortet. Gemeint sind jene Einkommensgruppen, deren Konsumausgaben später als Grundlage für die Regelsätze dienen.

Die Bundesregierung verweist demnach auf noch laufende interne Abstimmungen. Diese Begründung überzeugt Kritikerinnen und Kritiker nicht, weil es bei den Fragen um bereits bekannte Zahlen und methodische Vorentscheidungen gehen soll. Die unvollständige Antwort wurde deshalb beanstandet.

Die Referenzhaushalte sind für die spätere Höhe der Leistungen besonders wichtig. Werden dieselben Gruppen wie in früheren Berechnungen herangezogen, bleibt die Grundlogik bestehen: Der Bedarf wird aus dem Ausgabeverhalten von Haushalten abgeleitet, die selbst am unteren Rand der Einkommensverteilung leben.

Wenn Ernährung aus einem Mangelsystem berechnet wird

Besonders deutlich wird das Problem bei der Ernährung. Nach der vorliegenden Kritik würden auch die ab 2027 geltenden Regelsätze auf Haushalten beruhen, unter denen sich viele kein ausreichendes Essen leisten können. Wenn dies zutrifft, wäre der Ernährungsanteil im Regelsatz von Beginn an durch Verzicht geprägt.

Die Bundesregierung argumentiert, Regelbedarfe seien ein Spiegelbild der realen Lebensverhältnisse einkommensschwacher Haushalte. Diese Formulierung macht das Dilemma sichtbar. Denn ein Spiegelbild ist noch keine Antwort auf die Frage, ob die abgebildeten Lebensverhältnisse menschenwürdig sind.

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Für Leistungsberechtigte bedeutet das: Wer mehr Geld für gesunde Ernährung benötigt, muss an anderer Stelle sparen. Das kann bei Kindern besonders schwer wiegen, weil Ernährung, Entwicklung und Teilhabe eng miteinander verbunden sind. Wenn Eltern gesünder einkaufen wollen, geraten andere Ausgaben schnell unter Druck.

Schulbedarf bleibt unterbelichtet

Ein weiterer Streitpunkt betrifft das Schulmaterial. Für Kinder und Jugendliche gibt es gesetzlich festgelegte Beträge für persönlichen Schulbedarf. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Beträge nicht auf einer laufenden, realitätsnahen Erhebung der tatsächlichen Kosten beruhen.

Schulranzen, Hefte, Stifte, Taschenrechner, Sportkleidung, Kunstmaterialien oder digitale Lernmittel können Familien erheblich belasten. Hinzu kommen Kosten, die nicht jedes Jahr gleich hoch ausfallen. Gerade beim Wechsel auf eine weiterführende Schule entstehen oft Ausgaben, die weit über pauschale Beträge hinausgehen.

Wenn der Staat diese realen Kosten nicht systematisch überprüft, entsteht eine Lücke zwischen Anspruch und Alltag. Dann wird Bildung zwar formal unterstützt, praktisch aber von der Fähigkeit der Eltern abhängig, an anderer Stelle zu sparen. Für Familien in der Grundsicherung kann das bedeuten, dass Schulbedarf gegen Lebensmittel, Kleidung oder Freizeit abgewogen werden muss.

Sparsignale erhöhen den Druck

Die Debatte fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung über Einsparungen und Reformen im Sozialbereich spricht. Unionsfraktionschef Jens Spahn stellte im Mai 2026 öffentlich infrage, ob staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder BAföG absehbar erhöht werden könnten. Er verwies dabei auf fehlendes Wirtschaftswachstum und begrenzte finanzielle Spielräume.

Solche Aussagen verstärken die Sorge, dass die Neuberechnung nicht nur nach statistischen, sondern auch nach haushaltspolitischen Interessen bewertet wird. Das Existenzminimum darf jedoch nicht davon abhängen, ob die Konjunktur gerade günstig ist. Es muss auch dann gesichert werden, wenn Preise steigen und öffentliche Haushalte unter Druck stehen.

Wenn die Bundesregierung Fragen zu Referenzgruppen, Ernährungsanteilen oder Schulbedarf nicht vollständig beantwortet, wächst das Misstrauen. Eine nachvollziehbare Berechnung braucht offene Daten, klare Kriterien und eine ehrliche Debatte über die Grenzen des bisherigen Statistikmodells.

Was die Neuberechnung für Betroffene bedeuten kann

Bereich Mögliche Folge für Leistungsberechtigte
Ernährung Gesunde Lebensmittel können nur durch Einsparungen bei anderen Ausgaben finanziert werden.
Schulmaterial Pauschalen können hinter tatsächlichen Kosten für Hefte, Bücher, Technik oder Ausstattung zurückbleiben.
Soziale Teilhabe Vereinsbeiträge, Ausflüge oder Freizeitangebote geraten schneller unter finanziellen Druck.
Unregelmäßige Anschaffungen Defekte Geräte, Kleidung oder besondere Schulanschaffungen können Haushalte überfordern.

Statistik ersetzt keine Bedarfsermittlung

Das Statistikmodell kann Ausgaben erfassen, aber es beantwortet nicht automatisch, ob diese Ausgaben ausreichen. Wer wenig Geld hat, gibt oft nicht deshalb wenig aus, weil der Bedarf gering ist. Häufig wird verzichtet, verschoben oder durch Schulden, Hilfe von Verwandten und Tafeln überbrückt.

Genau deshalb ist die Neuberechnung der Regelsätze mehr als eine Verwaltungsaufgabe. Sie entscheidet darüber, ob Armut lediglich vermessen oder tatsächlich bekämpft wird. Ein Verfahren, das Mangelausgaben übernimmt, riskiert eine Fortschreibung genau jener Notlagen, die die Grundsicherung eigentlich abfedern soll.

Für die Zeit ab 2027 steht damit eine grundsätzliche Frage im Raum. Soll der Regelsatz zeigen, wie arme Haushalte derzeit leben müssen, oder soll er verlässlich abbilden, was Menschen für ein menschenwürdiges Leben tatsächlich brauchen? Die Antwort darauf wird darüber entscheiden, ob die neue Berechnung vor Armut schützt oder Armut weiter verschärft.