Menschen mit schwerer Behinderung haben die seltene Möglichkeit, vor dem vollendeten 63. Lebensjahr in Rente zu gehen. Diese besondere Regelung bietet Betroffenen eine spürbare Erleichterung gegenüber der regulären Altersgrenze.
Ab dem Jahr 2025 verschiebt sich das Renteneintrittsalter für die meisten Jahrgänge weiter nach hinten. Besonders Personen, die im Januar 1959 geboren wurden, sind betroffen: Ihr Renteneintritt verschiebt sich um zwei Monate, sodass sie regulär erst mit 66 Jahren und zwei Monaten abschlagsfrei in Rente gehen können.
Für Menschen mit einer festgestellten Schwerbehinderung gelten jedoch Ausnahmen. Sie können erheblich früher in Rente gehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Voraussetzungen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist an klare Kriterien geknüpft. Dazu zählen:
- Festgestellter Grad der Behinderung (GdB): Ein Grad von mindestens 50 ist notwendig, um den Status „schwerbehindert“ zu erlangen.
- Mindestversicherungszeit: Eine Wartezeit von fünf Jahren (60 Monate) in der gesetzlichen Rentenversicherung muss erfüllt sein.
- Geburtsjahrgang und Renteneintritt: Abhängig vom Geburtsjahrgang verschieben sich die Eintrittsalter kontinuierlich.
Definition: Wer gilt als schwerbehindert?
Eine Person gilt als schwerbehindert, wenn eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung vorliegt, die den Alltag erheblich einschränkt.
Um als schwerbehindert zu gelten, muss die Beeinträchtigung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen. Dabei muss die Einschränkung so schwerwiegend sein, dass eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ohne erhebliche Hindernisse nicht möglich ist. Zudem ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erforderlich, um den Status der Schwerbehinderung zu erreichen.
Das Verfahren zur Feststellung des Behinderungsgrades erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder eine entsprechende Behörde. Hierbei werden medizinische Gutachten und Unterlagen zur Bewertung herangezogen.
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Rentenalter-Erhöhung ab 2025: Auswirkungen für schwerbehinderte Menschen
Ab 2025 steigt das Renteneintrittsalter weiter an. Personen des Geburtsjahrgangs 1959 erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und zwei Monaten. Schwerbehinderte Personen haben jedoch die Option, ihre Rente bis zu drei Jahre vor diesem regulären Zeitpunkt zu beantragen.
Für schwerbehinderte Menschen bedeutet dies, dass ein Renteneintritt bereits vor dem 63. Lebensjahr möglich ist.
Regelaltersgrenze für abschlagsfreie Rente:
Geburtsjahr und Geburtsmonat |
Rentenaltersgrenze bei Schwerbehinderung
|
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
Letzte Gelegenheit: Rente vor dem 62. Lebensjahr
Für Personen, die im Jahr 1963 geboren wurden, ist ein Rentenantrag bereits mit 61 Jahren und zehn Monaten möglich. Ein früherer Rentenbeginn führt jedoch zu dauerhaften finanziellen Abschlägen. Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent. Insgesamt ergibt sich bei einer Inanspruchnahme von 36 Monaten vorzeitig eine Rentenkürzung von 10,8 Prozent. Dazu später mehr.
Abschläge bei früherem Rentenbeginn: Ein Rechenbeispiel
Wer seine Rente früher in Anspruch nimmt, muss finanzielle Einbußen berücksichtigen. Die Berechnung der Abschläge erfolgt nach folgendem Schema:
- Vorzeitiger Rentenbeginn um 36 Monate: Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat.
- Gesamtabschlag: 36 x 0,3 Prozent = 10,8 Prozent.
Beispiel: Eine monatliche Rente von 1.500 Euro würde sich bei einem Abschlag von 10,8 Prozent auf 1.338 Euro reduzieren. Die Abzüge sind dauerhaft und wirken sich auf die gesamte Rentendauer aus.
Abschläge pro früher angetretenem Rentenmonat:
Vorgezogene Monate vor der Altersgrenze |
Dauerhafte Kürzung der Rente um
|
1 Monat | 0,3 % |
2 Monate | 0,6 % |
3 Monate | 0,9 % |
4 Monate | 1,2 % |
… | … |
33 Monate | 9,9 % |
34 Monate | 10,2 % |
35 Monate | 10,5 % |
36 Monate | 10,8 % |
Antragstellung: Wichtige Schritte für Betroffene
Für die Beantragung der Altersrente bei Schwerbehinderung sind folgende Schritte erforderlich:
- Feststellung des Behinderungsgrades: Der GdB muss durch die zuständige Behörde bestätigt sein.
- Prüfung der Versicherungszeiten: Eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ist nachzuweisen.
- Rentenauskunft beantragen: Die Deutsche Rentenversicherung stellt Informationen zur individuellen Rentenhöhe und den möglichen Abschlägen bereit.
- Rentenantrag stellen: Der Antrag muss rechtzeitig eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.