Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet eine wertvolle Option für Menschen, die aufgrund einer Schwerbehinderung vorzeitig in Rente gehen möchten.
Doch was genau sind die Voraussetzungen für diese spezielle Rentenart und welche finanziellen Auswirkungen hat eine vorgezogene Rente? In diesem Beitrag gehen wir auf alle relevanten Aspekte ein und erklären dir Schritt für Schritt, was du beachten solltest, um deine Altersrente bestmöglich zu gestalten.
Was ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht es, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wenn du einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen kannst. Dabei gibt es spezifische Kriterien und Bedingungen, die du erfüllen musst, um diese Rente beanspruchen zu können.
Der Schwerbehindertenstatus ist Voraussetzung, und dieser muss aktiv sein, wenn du in die Rente eintrittst.
Welche Voraussetzungen müssen Schwerbehinderte erfüllen?
Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, sind zwei wesentliche Voraussetzungen zu beachten:
- Grad der Behinderung von mindestens 50
Du musst einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Dies führt zu deinem Status als schwerbehinderte Person und damit zur Möglichkeit, den Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Dabei reicht es nicht aus, einen GdB von 30 oder 40 zu haben, wie es für eine Gleichstellung im Arbeitsumfeld ausreicht. Für die Altersrente ist der GdB von mindestens 50 erforderlich. - 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung
Du musst eine bestimmte Wartezeit, auch Versicherungszeit genannt, in der Rentenversicherung nachweisen können. Diese beträgt 35 Jahre. Dies schließt nicht nur Zeiten ein, in denen du Beiträge durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt hast, sondern auch andere Zeiten, die als Versicherungszeiten anerkannt werden. Dazu zählen beispielsweise:- Kindererziehungszeiten
- Zeiten der Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen wurde
Die Wartezeit von 35 Jahren kann also durch viele verschiedene Lebenssituationen erfüllt werden.
Wie früh kann ich in Rente gehen?
Der frühestmögliche Rentenbeginn hängt maßgeblich von deinem Geburtsjahr ab. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, ohne Abschläge bis zu zwei Jahre früher in Rente zu gehen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Es gibt jedoch auch die Option, noch früher in Rente zu gehen, jedoch mit Abschlägen.
- Rente ohne Abschläge: Wenn du die Kriterien für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllst, kannst du grundsätzlich zwei Jahre vor deinem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen.
- Rente mit Abschlägen: Es besteht auch die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre früher in Rente zu gehen, aber dies kostet dich Abschläge. Der Abschlag beträgt 0,3% pro Monat, den du vor deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehst. Dies bedeutet, dass du bei einem Renteneintritt mit 62 Jahren beispielsweise mit einem Abschlag von 10,8% rechnen musst.
Beispielrechnung:
Wenn du mit 62 Jahren in Rente gehst und deine Bruttorente 1.000 Euro beträgt, dann reduziert sich diese um 108 Euro durch den Abschlag. Zudem gehen von deiner Bruttorente auch noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab, was die tatsächliche Rentenzahlung weiter reduziert.
Was passiert, wenn der Schwerbehindertenausweis abläuft?
Es ist wichtig zu wissen, dass der Schwerbehindertenausweis nicht immer unbefristet gültig ist. Besonders bei temporären Erkrankungen, wie zum Beispiel bei Krebserkrankungen, wird der Ausweis oft nur für eine begrenzte Zeit ausgestellt.
Wenn dein Ausweis jedoch abläuft, bevor du in die Rente gehst, könnte es ein Problem geben.
Glücklicherweise gibt es eine Schonfrist von drei Monaten: Falls dein Schwerbehindertenausweis innerhalb dieser Zeitspanne abläuft, wirst du trotzdem in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aufgenommen. Auch nach dem Rentenbeginn ist der Status des Schwerbehinderten Ausweises nicht mehr entscheidend, wenn du bereits in der Rente bist.
Wie kann ich finanziell das Beste aus der Rente herausholen?
Es gibt verschiedene Optionen, wie du deine Altersrente bestmöglich gestalten kannst. Eine frühzeitige Beratung ist ratsam, um zu klären, wie du deine finanzielle Situation optimieren kannst, insbesondere, wenn du Abschläge in Kauf nehmen möchtest.
Zudem ist wichtig zu wissen, dass die Rentenbeiträge, die während der Arbeitslosigkeit gezahlt werden, ebenfalls auf die Wartezeit angerechnet werden. Wenn du also arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst, kannst du unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Wartezeiten für die Rente anrechnen lassen.
Dennoch gibt es bei der vorgezogenen Rente noch viele weitere Aspekte, die du in Betracht ziehen solltest, etwa die Steuerpflicht und die Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Hier empfiehlt es sich, dich von einem Experten beraten zu lassen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Experten sind beispielsweise Sozialverbände oder auch die Deutsche Rentenversicherung.
Arbeitslosengeld als Option für einen vorzeitigen Renteneintritt?
Wenn du es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffst, weiterzuarbeiten, stellt sich die Frage, ob das Arbeitslosengeld eine Übergangslösung bieten kann.
Wenn man mindestens 58 Jahre alt bist und zuvor vier Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du Anspruch auf bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld.
Diese Zeit wird ebenfalls als Wartezeit für die Altersrente angerechnet. Aber Vorsicht: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du verpflichtet, dich aktiv um neue Jobangebote zu bemühen – auch wenn du bereits in einem fortgeschrittenen Alter bist.
Wichtig: Wenn du selbst kündigst, könnte dies zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen führen, in denen du kein Arbeitslosengeld erhältst. Zudem könnte sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzen. Eine sorgfältige Planung und Beratung ist hier wichtig.
Praxisbeispiel: Vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Frau Meier, geboren 1964, hat einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 50, der ihr vor fünf Jahren aufgrund einer chronischen Erkrankung zuerkannt wurde. Sie steht kurz davor, ihren Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu stellen. Mit ihrer Geschichte lassen sich die Möglichkeiten und Herausforderungen dieser Rentenform anschaulich darstellen.
1. Ausgangslage und Versicherungszeiten
Frau Meier hat insgesamt 37 Jahre Versicherungszeiten in der Rentenversicherung angesammelt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 25 Jahre Beitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: Frau Meier hat bis zu ihrem 58. Lebensjahr in Vollzeit gearbeitet.
- 5 Jahre Kindererziehungszeit: Sie hat zwei Kinder großgezogen, deren Erziehungszeiten auf ihre Rentenversicherung angerechnet wurden.
- 3 Jahre Pflege von Angehörigen: Frau Meier pflegte ihre Mutter für mehrere Jahre intensiv zu Hause.
- 4 Jahre Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld: Während einer Phase der Neuorientierung nach einer Kündigung erhielt sie Arbeitslosengeld.
Mit ihren 37 Jahren erfüllt Frau Meier die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren, sodass sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt.
2. Möglichkeiten für den Renteneintritt
Frau Meier hat zwei Optionen, um vorzeitig in Rente zu gehen:
- Rente mit 65 Jahren ohne Abschläge
Da Frau Meier schwerbehindert ist, kann sie zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. - Rente mit 62 Jahren mit Abschlägen
Frau Meier könnte auch bereits mit 62 Jahren in Rente gehen. Das bedeutet jedoch einen Abschlag von 10,8% (0,3% pro Monat für 36 Monate vor dem abschlagsfreien Renteneintrittsalter von 65 Jahren).
3. Die finanzielle Situation
Frau Meiers berechnete Bruttorente liegt bei 1.200 Euro. Sie möchte prüfen, wie sich ein früherer Renteneintritt auf ihre finanzielle Lage auswirkt:
- Abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren:
Frau Meier erhält die vollen 1.200 Euro Bruttorente. Davon gehen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung (etwa 11%) sowie gegebenenfalls Steuern ab. - Rente mit Abschlägen ab 62 Jahren:
Bei einem Abschlag von 10,8% reduziert sich ihre Rente um 129,60 Euro. Sie erhält dann 1.070,40 Euro Bruttorente. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bleiben ihr netto rund 953 Euro.
Frau Meier überlegt nun, ob sie die drei Jahre früheren Ruhestand mit der geringeren Rente in Kauf nehmen möchte oder bis 65 arbeitet, um die volle Rente zu erhalten.
4. Arbeitslosengeld als Übergangslösung
Da Frau Meier gesundheitlich stark belastet ist, möchte sie mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten. Eine Möglichkeit ist der Bezug von Arbeitslosengeld bis zum Renteneintritt:
- Frau Meier ist 60 Jahre alt und hat zuvor mehr als vier Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
- Sie beantragt Arbeitslosengeld und erhält zwei Jahre lang 60% ihres letzten Nettoeinkommens. Ihr Arbeitslosengeld beträgt 1.200 Euro netto.
- Während des Bezugs von Arbeitslosengeld führt die Agentur für Arbeit weiterhin Rentenbeiträge für sie ab. Diese Zeit wird auf die Wartezeit angerechnet.
Mit dieser Lösung kann Frau Meier die Zeit bis zu ihrem frühesten Renteneintritt überbrücken. Allerdings muss sie sich aktiv um Jobangebote bemühen, solange sie Arbeitslosengeld bezieht.
5. Beratungsbedarf und Entscheidung
Frau Meier entschließt sich, eine Renten- und Sozialrechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die für sie beste Entscheidung zu treffen. Sie klärt:
- Wie sich ein früherer Renteneintritt auf ihre Netto-Rente auswirkt.
- Ob sie gesundheitlich in der Lage ist, bis 65 zu arbeiten.
- Welche Auswirkungen der Bezug von Arbeitslosengeld auf ihre finanzielle und persönliche Situation hat.
Nach Abwägung aller Faktoren entscheidet sich Frau Meier dafür, mit 62 Jahren in Rente zu gehen, da sie die finanzielle Einbuße von etwa 10,8% in Kauf nehmen kann. Sie genießt somit einen früheren Ruhestand und entlastet sich gesundheitlich.
Die Altersrente für Schwerbehinderte bietet viele Optionen, aber auch Fallstricke
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine wertvolle Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Doch es gibt zahlreiche Faktoren, die du beachten solltest, um die bestmögliche finanzielle Lösung zu finden.
Dazu gehört nicht nur der Grad der Behinderung und die Wartezeit, sondern auch die Entscheidung, ob du mit oder ohne Abschläge in Rente gehen möchtest. Zudem ist eine persönliche Beratung wichtig, um unerwünschte Folgen, wie etwa eine Verkürzung des Arbeitslosengeldanspruchs oder hohe Abschläge, zu vermeiden.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.