Bürgergeld: Zahlt das Jobcenter die Schuldnerberatung?

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Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind verschuldet, haben am Existenzminimum kaum die Möglichkeit, ihre Schulden zurückzuzahlen und benötigen professionelle Beratung. Doch die ist in der Regel nicht kostenfrei. Übernimmt das Jobcenter die Kosten?

Wir zeigen in diesem Beitrag, was Sie als Leistungsberechtigter unternehmen können, wenn Sie im Bürgergeld-Bezug Schuldnerberatung benötigen.

Erwerbslosigkeit ist eine Schuldenspirale

Erwerbslosigkeit ist im erwerbsfähigen Alter die wichtigste Ursache, warum Menschen Schulden anhäufen. Es wird immer schwieriger, aus der Spirale in den finanziellen Abgrund zu entkommen, denn die Schulden verhindern oftmals wieder in Erwerbsarbeit zu kommen.

Schulden behindern die Arbeitssuche

Schulden erschweren es, eine Wohnung zu finden, denn Vermieter halten den potenziellen Mieter nicht für zahlungsfähig. Kredite oder Darlehen aufzunehmen wird nahezu unmöglich, da Banken verschuldeten Menschen oftmals nicht trauen.

Diese Schwierigkeiten behindern erstens indirekt die Arbeitssuche, denn es ist für Schuldner kaum möglich, für eine mögliche Arbeitsstelle die Wohnung zu wechseln oder für eine gewerbliche Tätigkeit einen Kredit aufzunehmen.

Schulden behindern die Arbeitssuche zweitens aber auch direkt. Denn Arbeitgeber sind oft skeptisch gegenüber überschuldeten Mitarbeitern und haben wenig Interesse, sich mit Gehaltspfändungen und Forderungen von Gläubigern zu beschäftigen.

Drittens senken Schulden die finanzielle Motivation, sich als Erwerbsloser eine Arbeit zu suchen. Wenn der Arbeitslohn gepfändet wird, sobald er über das Existenzminimum reicht, dann bringt ein Job keine echten Vorteile.

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Das Jobcenter muss die Arbeitssuche fördern

Bürgergeld-Bezieher und Jobcenter verpflichten sich beide vertraglich, das Bestmögliche zu tun, damit Arbeitssuchende wieder in Arbeit zu kommen. Dies gilt auch für Schulden, wenn diese die Arbeitssuche behindern, hier ist das Jobcenter in der Pflicht.

Jobcenter müssen Schuldnerberatung bezahlen, wenn dies der Arbeitssuche dient

Jobcenter können laut Paragraf 16 a, Nr. 2 im Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) Bürgergeld-Beziehern eine Schuldnerberatung zahlen, wenn dies der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient.

Das Bundessozialgericht urteilte, dass diese Regelung weit auszulegen ist. (B 14 AS 18/20 R). Somit müssten Jobcenter die Kosten einer Schuldnerberatung nicht nur übernehmen, wenn eine Arbeitsaufnahme unmittelbar oder voraussehbar davon abhinge.

Die Beratung könne auch notwendig sein, wenn sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit überhaupt erst vorbereitet oder unterstützt, die Motivation stärkt und die Leistungsberechtigten stabilisiert.

Das Kriterium sei laut dem Gericht ausschließlich, ob die Verschuldung ein arbeitsmarktspezifisches Hindernis darstelle, das die Schuldnerberatung voraussichtlich entfernen könne. Hier geht es um die Entscheidung im Einzelfall.

Verschuldete können auch kostenfreie Angebote nutzen

Außer der Pflicht der Jobcenter, in diesen Fällen die kostenpflichtige Schuldnerberatung zu übernehmen, gibt es für überschuldete Leistungsberechtigte auch noch die Möglichkeit, sich kostenlos Hilfe zu suchen.

Gemeinnützige Organisationen und kirchliche Einrichtungen bieten kostenfreie Schuldnerberatung an, etwa die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die AWO.

Deren Beratungsstellen befinden sich meist in unmittelbarer Nähe der Verbraucherberatungsstellen von Gemeinden, Städten und Landkreisen.

Organisationen beraten vielseitig

Diese Stellen beraten, was zu tun ist, wenn das Bankkonto gepfändet wird, Mahnungen sich häufen, der Gerichtsvollzieher sich meldet oder wie sie ein P-Konto einrichten.

Sie beraten bei Miet-, Krankenkassen- und Energieschulden. Sie verhandeln mit den Gläubigern, erarbeiten mit Ihnen zusammen Ratenpläne und Vergleichsangebote, begleiten Sie bei Verbraucherinsolvenzverfahren und vermitteln Sie bei Bedarf an soziale Dienste.

Gemeinnützige Schuldnerberater haben Schweigepflicht

Wichtig im Umgang mit dem Jobcenter: Diese gemeinnützigen Schuldnerberater unterliegen der Schweigepflicht und geben keine Informationen an die Behörde weiter, die nicht zwingend erforderlich sind.

In manchen Fällen kooperieren diese gemeinnützigen Schuldnerberater auch mit den Jobcentern. Zum Beispiel hat die Schuldnerberatung der Diakonie Paderborn-Höxter e. V. eine Außensprechstunde im Jobcenter Kreis Höxter.