Schwerbehinderung: Bewerbung abgelehnt – 3 Monatsgehälter Entschädigung

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Bei einer anerkannten Schwerbehinderung haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ein Arbeitgeber Sie bei einer Bewerbung ablehnt. Wir erklären, wann das gilt und worauf Sie achten müssen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Es gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und dieses verbietet eine Benachteiligung wegen einer Behinderung. Bei einer Bewerbung heißt das für Arbeitgeber: Sie dürfen Menschen mit Behinderung nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen, weder während des Auswahlverfahrens (dazu zählt die Bewerbung) noch während der Einstellung und Beschäftigung.

Was fällt unter Benachteiligung?

Eine Ablehnung einer Bewerbung ist dann eine Benachteiligung, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung die Stelle nicht bekommen. Die Behinderung muss also die Ursache sein. Wenn Sie wegen anderer Gründe abgelehnt werden, dann zählt die nicht als Benachteiligung,

Wie lässt sich Benachteiligung bei der Bewerbung nachweisen?

Ein Hinweis für eine Benachteiligung ist bereits das objektive Fehlen einer Begründung, die nichts mit der Behinderung zu tun hat, oder, wenn die Behinderung Thema bei Vorstellungsgespräch war, die Einstellung eines objektiv weniger qualifizierten Mitbewerbers.

Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und privatem Arbeitgeber

Dabei haben private Arbeitgeber einen größeren Spielraum als der öffentliche Dienst. Der öffentliche Dienst muss nämlich einen Bewerber mit Schwerbehinderung zu einem persönlichen Gespräch laden, um sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen.

Private Arbeitgeber müssen grundsätzlich nicht angeben, warum ein bestimmter Bewerber angenommen oder abgelehnt wird.

Nicht jede Ablehnung ist eine Diskriminierung

Wenn ein Arbeitgeber Sie mit einer Schwerbehinderung nach einem Vorstellungsgespräch ablehnt, ist dies nicht automatisch eine Diskriminierung wegen ihrer Behinderung. Vielmehr ist der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Entscheidung nach sachlichen Kriterien zu treffen wie Ihrer fachlichen Eignung und Ihren persönlichen Fähigkeiten.

Es gibt Grenzfälle

Dabei gibt es Grenzfälle, die nicht selten vor Gericht geklärt werden. So könnte zum Beispiel ein Arbeitgeber in einem Job, der eine starke Resilienz gegen Stress und eine hohe Frustrationstoleranz erfordert, sie als objektiv für diesen Job als ungeeignet ansehen, wenn Sie Verhaltensformen zeigen, wie sie bei ADHS, einer biopolaren Erkrankung oder einer Borderline-Symptomatik auftreten.

Wenn solche Erkrankungen allerdings die Ursache eines anerkannten Status einer Behinderung sind, könnten Sie eine Ablehnung nach einem Vorstellungsgespräch auch als Diskriminierung betrachten und eine Entschädigung fordern.

Hier kommt es auf die konkrete Situation an.

Der fehlende Zugang der Einladung rechtfertigt noch keine Diskriminierung

Ein öffentlicher Arbeitgeber ist also verpflichtet, Sie bei Schwerbehinderung zum Vorstellungsgespräch zu laden. Eine solche Einladung Ihnen nicht zu schicken, bedeutet möglicherweise bereits eine Diskriminierung.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Einladung verschickte, Sie aber keinen Zugriff darauf hatten, zum Beispiel, wenn Sie auf dem Postweg verloren ging. Dieser fehlende Zugang begründet allein keine Diskriminierung entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 297/20).

Was gilt bei Diskriminierung?

Was können Sie jetzt erwarten, wenn tatsächlich eine Diskriminierung wegen einer abgelehnten Bewerbung vorliegt? Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern und zusätzlich könnten Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Diesen Anspruch müssen Sie im Regelfall innerhalb von zwei Monaten geltend machen.