Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen oft gleichgesetzt.
Das ist ein Fehler, denn es handelt sich um zwei grundverschiedene Herangehensweisen. Leider sind sich auch Verantwortliche oft nicht im Klaren über diese Unterschiede. Wir erklären, was Integration, also Einbindung, bedeutet, und was Inklusion voraussetzt.
Was bedeutet Integration
Integration bedeutet Einbindung von Außenstehenden in etwas Bestehendes. Für Menschen mit Behinderungen heißt das. Sie werden einbezogen, ohne dass sich an den Rahmenbedingungen etwas ändert.
Sie können zum Beispiel gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung am Unterricht in der Schule oder am Studium an einer Universität teilnehmen, doch dabei werden die Bedingungen nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse eingestellt, sondern sie müssen sich an die Rahmenbedingungen anpassen.
Die Betroffenen müssen sich anpassen
Dabei bekommen sie zwar unter Umständen ein gewisses Ausmaß an Unterstützung, um sich an diese Bedingungen anzupassen wie Förderunterricht oder einen Begleiter, der einen Rollstuhl Treppen hinauf bringt, aber es werden keine Voraussetzungen geschaffen, damit sie selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Einbinden kann ausschließen
Einen Menschen mit Behinderungen in das Bestehende einzubinden bedeutet in der Praxis oft, diesen Menschen von der Teilhabe auszuschließen. Ein Mensch mit Hörproblemen, der der Lautsprache nicht folgen kann, ist zwar formal im Klassenverband, kann aber ohne Gebärdensprache oder technische Hilfen dem gemeinsamen Unterricht nicht folgen.
Was bedeutet Inklusion?
Inklusion geht über diese Einbindung in das Bestehende weit hinaus. Ist Inklusion umgesetzt, dann muss sich der Mensch mit Behinderung nicht mehr an seine seine Umwelt anpassen, sondern die Bedingungen sind so gestaltet, dass er überall selbstbestimmt teilhaben kann.
Schulen, Arbeitsplätze oder Wohnungen sind dann barrierefrei, in der Architektur zum Beispiel durch Rampen oder Fahrstühle, die ein Mensch mit Gehbehinderung ohne fremde Hilfe nutzen kann.
In der Schule bedeutet es zum Beispiel, dass Unterricht außer in Lautsprache auch in Gebärdensprache stattfindet, oder dass Schüler im Autismus-Spektrum per Video am Unterricht teilnehmen, damit soziale Kontakte sie nicht überfordern sowie Aufgaben mit angepasstem Grad an Schwierigkeit.
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Exklusion – lange der Normalfall
Die gesellschaftliche Praxis behinderte lange systematisch Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Es bedeutet den Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben. So mussten Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Einschränkungen noch vor wenigen Jahrzehnten in der Regel in Einrichtungen außerhalb der städtischen Zentren leben und konnten kaum am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Betreutes Wohnen ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen heute, in Wohngruppen zusammen zu leben, andere haben eine eigene Wohnung, in denen ihnen ein Assistent zur Seite steht.
Ausschluss und Inklusion im Übergang
Ausschluss bedeutet, dass Menschen mit Behinderung wegen ihrer Behinderung keine Schule besuchen oder nicht arbeiten dürfen. Das ist heute in Deutschland nicht mehr der Fall, doch nach wie vor existieren Formen des Ausschlusses von der gesellschaftlichen Teilhabe, die weniger deutlich ins Auge fallen, da sie zugleich in bestimmten Ausmaß Inklusion ermöglichen beziehungsweise ermöglichen sollen.
Das gilt zum Beispiel für spezielle Förderschulen. In denen bekommen die Betroffenen zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Bildung, aber nur in speziellen Einrichtungen, die sie von anderen Menschen der Gesellschaft trennen.
Im Arbeitsleben sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderung eine solche Mischung aus Inklusion und Ausschluss. Die Betroffenen können zwar arbeiten, werden aber vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Sie erhalten weder Mindestlohn noch haben sie andere Arbeitsrechte, was bei einer echten Inklusion der Fall sein müsste. Selbstbestimmung gibt es für sie nicht, und diese Werkstätten sind der größte Niedrigstlohn-Sektor Europas – Ausbeutung statt Inklusion.
Soziale Ausgrenzung
Inklusion bedeutet allerdings nicht nur, dass der Rahmen geschaffen ist, damit jeder und jede ohne Barrieren an der Gesellschaft teilhaben können, sondern auch das soziale Verhalten spielt eine wesentliche Rolle.
Wenn andere Schüler einen Menschen mit Behinderung wegen seiner Einschränkung mobben, diesen Menschen diskriminieren oder ihn wie einen Fremdkörper behandeln, dann findet keine Inklusion statt, sondern Ausgrenzung. Das gilt auch bei einem weitgehend barrierefreien Rahmen.
Umgekehrt können Rücksicht, Freundschaft und Kooperation auf Augenhöhe fehlende Barrierefreiheit teilweise ausgleichen.




