In Deutschland haben Menschen mit einer Schwerbehinderung das Recht auf sogenannte Nachteilsausgleiche. Diese sollen dazu beitragen, bestehende Einschrรคnkungen auszugleichen und eine mรถglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermรถglichen. Die Art und der Umfang dieser Ausgleiche werden รผber verschiedene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kenntlich gemacht.
Warum gibt es Nachteilsausgleiche fรผr Menschen mit Behinderungen?
Nachteilsausgleiche sind ein wesentlicher Teil des deutschen Sozialrechts, insbesondere des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX). Sie haben das Ziel, die durch eine Behinderung entstandenen Nachteile so weit wie mรถglich auszugleichen.
Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen โ sei es im Arbeitsleben, in der Mobilitรคt, bei Freizeitaktivitรคten oder in finanzieller Hinsicht.
Zu diesen Nachteilsausgleichen zรคhlen etwa Steuererleichterungen, Befreiungen oder Ermรครigungen bei Gebรผhren und Beitrรคgen sowie besondere Rechte bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel oder beim Parken.
Wie werden Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen festgestellt?
Bevor Nachteilsausgleiche wirksam werden, ermitteln die zustรคndigen Behรถrden den Grad der Behinderung (GdB) in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als โschwerbehindertโ und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Liegen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen vor, werden zusรคtzlich Merkzeichen eingetragen. Diese Merkzeichen bestimmen darรผber, welche konkreten Nachteilsausgleiche im Alltag in Anspruch genommen werden kรถnnen.
Um einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen zu erhalten, muss bei der zustรคndigen Behรถrde (zumeist das Versorgungsamt) ein Antrag gestellt und medizinische Nachweise (Gutachten, Befunde etc.) eingereicht werden.
Tabelle: Alle Nachteilsausgleiche per Merkzeichen 2025
Nachfolgend finden Sie eine รbersichtstabelle zu den gรคngigen Merkzeichen und den jeweils damit verbundenen Nachteilsausgleichen. Die Tabelle fasst die wesentlichen Vorteile zusammen, die auf Grundlage des Schwerbehindertenausweises in Anspruch genommen werden kรถnnen:
Merkzeichen | Voraussetzungen / Kriterien | Wichtige Nachteilsausgleiche |
---|---|---|
G (gehbehindert) | – Erhebliche Beeintrรคchtigung der Bewegungsfรคhigkeit im Straรenverkehr – Typisch bei schweren Gelenkerkrankungen, Lรคhmungen, Multipler Sklerose u. a. – GdB oft ab 50, wobei die konkrete Zuerkennung vom Versorgungsamt abhรคngt |
– Ermรครigte oder kostenlose Befรถrderung im รPNV (Wertmarke erforderlich) – Kfz-Steuerermรครigung (unter bestimmten Bedingungen, z. B. ausschlieรliche Nutzung fรผr die schwerbehinderte Person) – Eingeschrรคnkte Parkerleichterungen (in der Regel nicht so umfassend wie bei aG, je nach Bundesland teils Sonderregelungen) |
aG(auรergewรถhnlich gehbehindert) | – Besonders schwere Beeintrรคchtigung der Gehfรคhigkeit – Nur unter grรถรter Anstrengung oder gar nicht zu Fuร fortbewegungsfรคhig – Typisch z. B. bei Querschnittslรคhmungen, beidseitigen Beinamputationen, schweren Herz-/Lungenerkrankungen |
– EU-weit gรผltiger Parkausweis (blauer Behindertenparkausweis), Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplรคtzen – Parkerleichterungen (z. B. in Fuรgรคngerzonen zu bestimmten Zeiten, Halteverbotszonen, รผber die zugelassene Zeit hinaus) – Befreiung oder Ermรครigung der Kfz-Steuer(Voraussetzung: Kfz ist auf die behinderte Person zugelassen und wird ausschlieรlich fรผr deren Fahrten genutzt) – Kostenlose bzw. stark vergรผnstigte รPNV-Nutzung (Wertmarke) |
H (hilflos) | – Hilflosigkeit im Sinne des Gesetzes: erhebliche Hilfe fรผr die Verrichtungen des tรคglichen Lebens (Essen, Kรถrperpflege, An- und Auskleiden etc.) erforderlich – Weitestgehend stรคndige Unterstรผtzung notwendig |
– Kostenlose Befรถrderung (Wertmarke) im รPNV oder ermรครigte Fahrten – Erhรถhter Pauschbetrag bei der Einkommensteuer – Mehrbedarfszuschlรคge in der Grundsicherung (Sozialhilfe) mรถglich – Vorteile bei der Pflegeversicherung, da hoher Unterstรผtzungsbedarf oft zu hรถheren Pflegegraden fรผhrt |
Bl (blind) | – Vollstรคndige oder hochgradige Sehbehinderung (sehr geringes Restsehvermรถgen) – รrztliche Gutachten legen Sehschรคrfe und Gesichtsfeld-Ausfรคlle fest |
– Unentgeltliche oder ermรครigte รPNV-Nutzung (Wertmarke) – Steuerliche Vergรผnstigungen (erhรถhter Pauschbetrag) – Mรถglichkeit zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Merkzeichen RF wird hรคufig zusรคtzlich zuerkannt) – Zuschรผsse zu Hilfsmitteln (Blindenfรผhrhund, Blindenschrift, Hilfsmittel zur Orientierung) |
Gl (gehรถrlos) | – Angeborene oder frรผhkindliche Gehรถrlosigkeit bzw. hochgradige Schwerhรถrigkeit mit fehlender lautsprachlicher Kommunikationsfรคhigkeit – Gehรถrverlust i. d. R. รผber 70-80 Dezibel (je nach Bundesland/Vorgaben) |
– Kostenfreie oder vergรผnstigte Befรถrderung im รPNV (Wertmarke) – Ermรครigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag (in Kombination mit Merkzeichen RF) – Kommunikationshilfen (z. B. Gebรคrdensprachdolmetscher fรผr รmter, Gerichte, Arztbesuche) werden teilweise รผbernommen |
B (Begleitperson) | – Notwendigkeit einer stรคndigen Begleitung fรผr eine sichere Fortbewegung bzw. Teilhabe am รถffentlichen Leben – Kann auf kรถrperliche, geistige oder Sinnesbeeintrรคchtigungen zurรผckzufรผhren sein |
– Begleitperson fรคhrt unentgeltlich im รPNV mit, sofern die schwerbehinderte Person selbst eine Fahrberechtigung (Wertmarke oder Ticket) hat – Ermรครigungen bei vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen (kostenloser oder reduzierter Eintritt fรผr die Begleitperson) – Teilweise besondere Serviceleistungen bei Reisen (z. B. reservierte Plรคtze bei der Deutschen Bahn) |
RF(Rundfunkbeitrag) | – Behinderung fรผhrt dazu, dass Rundfunk- und Fernsehprogramme nicht in รผblicher Weise genutzt werden kรถnnen – Meist in Kombination mit starkem Seh- oder Hรถrverlust (z. B. Bl, Gl) – Teilweise auch bei anderen Behinderungen, sofern die Nutzung stark eingeschrรคnkt ist |
– Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermรครigung des Rundfunkbeitrags – Hรคufig in Kombination mit Bl oder Gl vergeben – Voraussetzung ist jeweils ein formloser Antrag beim Beitragsservice (ARD, ZDF und Deutschlandradio) |
TBl (taubblind) | – Gleichzeitige hochgradige Seh- und Hรถrbehinderung – Kombination von Blindheit und Gehรถrlosigkeit mit entsprechendem Nachweis |
– Kombination sรคmtlicher Rechte aus den Merkzeichen Bl und Gl – Umfassende Assistenz und Kommunikationshilfen (Lormen, taktile Gebรคrdensprache, ggf. Pflegeassistenz) – Mehrbedarfszuschlรคge in der Sozialhilfe/Grundsicherung – Weitreichende รPNV-Vorteile (kostenlose Wertmarke) – Je nach Einzelfall auch Parkerleichterungen, wenn zusรคtzlich Merkzeichen G oder aG vorliegt |
Hinweis: Ob die Nachteilsausgleiche in vollem Umfang genutzt werden kรถnnen, hรคngt oft von den individuellen Voraussetzungen (z. B. Grad der Behinderung, Kombination mehrerer Merkzeichen) und von landesrechtlichen bzw. kommunalen Regelungen ab. Bei Fragen und konkreten Einzelfallbewertungen empfiehlt es sich, Kontakt mit dem zustรคndigen Versorgungsamt, den Sozialverbรคnden oder Beratungsstellen (z. B. VdK, Sozialdienste) aufzunehmen.
Merkzeichen G โ Welche Vergรผnstigungen gibt es bei erheblicher Gehbehinderung?
Das Merkzeichen G (fรผr โgehbehindertโ) wird vergeben, wenn die Bewegungsfรคhigkeit im Straรenverkehr erheblich beeintrรคchtigt ist. Dies kann beispielsweise bei chronischen Gelenkerkrankungen, Lรคhmungen, Multiple Sklerose oder schweren orthopรคdischen Beeintrรคchtigungen vorliegen.
Welche Nachteilsausgleiche sind damit verbunden?
- Ermรครigung im รถffentlichen Personennahverkehr (รPNV):
- Personen mit dem Merkzeichen G kรถnnen eine Wertmarke erwerben, die vergรผnstigte oder kostenfreie Fahrten im Nahverkehr ermรถglicht. Ob ganz kostenlos oder nur ermรครigt, hรคngt vom Bundesteilhabegesetz sowie von den jeweiligen Bedingungen der Verkehrsverbรผnde ab.
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermรครigung:
- Wenn ein eigenes Fahrzeug genutzt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn das Auto ausschlieรlich fรผr Fahrten der betroffenen Person eingesetzt wird) eine Kfz-Steuerermรครigung geltend gemacht werden.
- Parken und weitere Erleichterungen:
- Bei einem GdB ab 70 in Kombination mit dem Merkzeichen G kann es regionale Sonderregelungen geben, beispielsweise Parkerleichterungen auรerhalb der regulรคren Behindertenparkplรคtze. Eine umfassende Parkberechtigung auf Behindertenparkplรคtzen ist jedoch in der Regel erst mit dem Merkzeichen aG verbunden.
Merkzeichen aG โ Wie profitieren Menschen mit auรergewรถhnlicher Gehbehinderung?
Das Merkzeichen aG (โauรergewรถhnlich gehbehindertโ) ist eine Steigerung des Merkzeichens G. Es wird nur vergeben, wenn sich eine Person nur unter grรถรten Schwierigkeiten oder gar nicht zu Fuร fortbewegen kann โ etwa bei Querschnittslรคhmungen, beidseitigen Amputationen der Beine oder sehr schweren Herz- und Lungenkrankheiten, die das Gehen extrem einschrรคnken.
Welche Vorteile bietet das Merkzeichen aG?
- Umfassende Parkerleichterungen:
- Inhaberinnen und Inhaber kรถnnen einen blauen EU-Parkausweis beantragen, mit dem sie auf Behindertenparkplรคtzen parken dรผrfen. Zudem gelten oft Erleichterungen wie das Parken in Fuรgรคngerzonen (zu bestimmten Zeiten), das Parken in Halteverbotszonen oder das Parken รผber die erlaubte Zeit hinaus.
- Kfz-Steuerbefreiung oder Ermรครigung:
- Bei eigenem Fahrzeug kann statt nur einer Ermรครigung unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist und nur fรผr deren Fahrten genutzt wird.
- รPNV-Vergรผnstigungen:
- รhnlich wie beim Merkzeichen G kรถnnen Menschen mit aG eine kostenlose Wertmarke erhalten, die unentgeltliche Fahrten oder eine deutliche Ermรครigung im Nahverkehr ermรถglicht.
Merkzeichen H โ Welche Unterstรผtzung gibt es bei Hilflosigkeit?
Das Merkzeichen H (fรผr โhilflosโ) wird vergeben, wenn eine Person fรผr regelmรครige und wiederkehrende Verrichtungen des tรคglichen Lebens in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dazu gehรถren etwa Essen, Kรถrperpflege oder das An- und Auskleiden.
Welche Nachteilsausgleiche sind verbunden?
- Kostenfreie Befรถrderung im รPNV:
- Personen mit Merkzeichen H kรถnnen โ in Kombination mit einer entsprechenden Wertmarke โ den รถffentlichen Nahverkehr kostenfrei oder vergรผnstigt nutzen.
- Steuerliche Vorteile:
- Bei Vorliegen des Merkzeichens H kann ein erhรถhter Pauschbetrag in der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Zudem ist oft ein erhรถhter Pflegeaufwand steuerlich absetzbar.
- Mehrbedarf bei Grundsicherung und Sozialhilfe:
- Personen mit Merkzeichen H haben je nach Einkommens- und Vermรถgenssituation gegebenenfalls Anspruch auf Mehrbedarfszuschlรคge in der Grundsicherung oder Sozialhilfe.
- Pflegeleistungen:
- Das Merkzeichen H kann die Einstufung in hรถhere Pflegegrade erleichtern bzw. unterstreichen, wodurch hรถhere Leistungen der Pflegekasse in Betracht kommen.
Merkzeichen Bl โ Welche Erleichterungen erhalten blinde Menschen?
Wann gilt man als blind oder hochgradig sehbehindert?
Um das Merkzeichen Bl (fรผr โblindโ) zu erhalten, muss das Sehvermรถgen extrem stark eingeschrรคnkt sein. Oft wird der Begriff โBlindheitโ im medizinischen Sinne etwas weiter gefasst und schlieรt Personen mit einem sehr geringen Restsehvermรถgen ein.
Welche Nachteilsausgleiche gelten?
- Kostenfreie Befรถrderung im รPNV:
- Wie bei anderen Merkzeichen ist auch hier die unentgeltliche oder vergรผnstigte Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel mรถglich.
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (Merkzeichen RF):
- Viele blinde Menschen erfรผllen zusรคtzlich die Voraussetzungen fรผr das Merkzeichen RF, wodurch sie von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden kรถnnen.
- Steuerliche Vergรผnstigungen:
- Blinde Menschen haben Anspruch auf hohe Pauschbetrรคge in der Einkommensteuer.
- Zuschรผsse zu Hilfsmitteln:
- Die Kosten fรผr bestimmte Hilfsmittel (z. B. Blindenschriftgerรคte, Blindenfรผhrhund, Alltagshilfen) werden von Krankenkasse oder anderen Kostentrรคgern anteilig oder ganz รผbernommen.
Merkzeichen Gl โ Was wird fรผr gehรถrlose Menschen angeboten?
Das Merkzeichen Gl (fรผr โgehรถrlosโ) erhalten Menschen, die entweder von Geburt an oder im frรผhen Kindesalter das Gehรถr verloren haben und deshalb keine ausreichende lautsprachliche Kommunikation entwickeln konnten.
Auch bei hochgradigen Hรถrbehinderungen, die einer Gehรถrlosigkeit gleichkommen, kann dieses Merkzeichen in Betracht kommen.
Welche Nachteilsausgleiche umfassen Gehรถrlosigkeit?
- Reduzierter oder kostenfreier รPNV:
- Durch die Wertmarke kรถnnen Fahrten im รถffentlichen Nahverkehr kostenlos oder vergรผnstigt sein.
- Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermรครigung:
- Zusammen mit dem Merkzeichen RF kann eine Befreiung oder Ermรครigung des Rundfunkbeitrags in Anspruch genommen werden.
- Kommunikationshilfen:
- Je nach Situation werden Dolmetscherdienste (Gebรคrdensprachdolmetscher) fรผr wichtige Bereiche (z. B. Behรถrdengรคnge, Gerichtsverhandlungen, รคrztliche Konsultationen) รผbernommen.
Merkzeichen B โ Welche Vorteile bringt die stรคndige Begleitung?
Wer benรถtigt das Merkzeichen B?
Das Merkzeichen B (fรผr โBegleitpersonโ) wird Personen zuerkannt, die fรผr die Teilnahme am รถffentlichen Leben auf eine stรคndige Begleitung angewiesen sind. Das kann beispielsweise bei schweren Beeintrรคchtigungen der Sinnesorgane, bei starker kรถrperlicher Behinderung oder bei psychischen Erkrankungen der Fall sein.
Welche Nachteilsausgleiche sind damit verbunden?
- Freie Mitfahrt der Begleitperson im รPNV:
- Die Begleitperson kann im Nah- und Fernverkehr โ je nach Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs โ kostenfrei mitfahren, sofern die schwerbehinderte Person selbst eine gรผltige Fahrkarte oder Wertmarke besitzt (bzw. zur kostenfreien Befรถrderung berechtigt ist).
- Ermรครigter oder kostenfreier Eintritt:
- Bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen ermรถglichen viele Veranstalter die Begleitung kostenlos oder zu einem reduzierten Preis.
- Vereinfachung in รถffentlichen Einrichtungen:
- Die Begleitperson darf oft vorrangig oder kostenlos Zugang zu bestimmten Bereichen erhalten (z. B. Museen, Schwimmbรคder, Freizeitparks), wenn eine Assistenz notwendig ist.
Merkzeichen RF โ Wann ist eine Befreiung oder Ermรครigung des Rundfunkbeitrags mรถglich?
Das Merkzeichen RF wird vergeben, wenn eine Person infolge einer Behinderung Rundfunk- und Fernsehprogramme nicht in der รผblichen Weise nutzen kann. Besonders Menschen mit stark eingeschrรคnktem Seh- oder Hรถrvermรถgen, bei denen andere Merkzeichen (Bl, Gl) vorliegen, aber auch Personen mit schweren Bewegungsstรถrungen kรถnnen hiervon profitieren.
Welche Nachteilsausgleiche gibt es bei RF?
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (ehemals GEZ) oder Ermรครigung des Betrags:
- Die genauen Voraussetzungen legt der Rundfunkstaatsvertrag fest. Hier kann entweder eine vollstรคndige Befreiung oder eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags beantragt werden.
- Kombination mit anderen Merkzeichen:
- Hรคufig erfolgt die Zuerkennung des Merkzeichens RF gemeinsam mit den Merkzeichen Bl oder Gl.
Merkzeichen TBl โ Welche besonderen Unterstรผtzungen erhalten taubblinde Menschen?
Das Merkzeichen TBl (fรผr โtaubblindโ) erhalten Menschen, die sowohl eine hochgradige Sehbehinderung als auch eine Gehรถrlosigkeit haben. Diese doppelte Sinneseinschrรคnkung fรผhrt zu einem besonders hohen Unterstรผtzungsbedarf, da wichtige Kanรคle der Wahrnehmung fehlen.
Welche Nachteilsausgleiche gelten?
- Kombination sรคmtlicher Rechte aus Bl und Gl:
- Taubblinde Menschen kรถnnen die Nachteilsausgleiche fรผr Seh- und Hรถrbehinderungen umfassend nutzen (z. B. kostenlose Wertmarke, Parkerleichterungen โ sofern auch aG oder G vorliegt, Befreiung/Ermรครigung bei Rundfunkbeitrรคgen usw.).
- Individuelle Assistenz und Kommunikation:
- Spezielle Hilfsmittel wie Lormen (eine Tastalphabet-Kommunikationsmethode), taktile Gebรคrdensprache und umfassende Assistenzangebote kรถnnen unterstรผtzt oder bezuschusst werden.
- Pflege- und Betreuungsleistungen:
- Aufgrund des hohen Alltagsbedarfs besteht oft Anspruch auf hรถhere Pflegegrade oder zusรคtzliche Leistungen (z. B. Mehrbedarf bei Sozialhilfe).
Wie und wo kann man die Nachteilsausgleiche beantragen?
- Antragsformular beim zustรคndigen Versorgungsamt oder einer entsprechenden Behรถrde im Bundesland ausfรผllen.
- Medizinische Gutachten und weitere Nachweise einreichen, die die Behinderung belegen.
- Das Versorgungsamt prรผft den Antrag, ermittelt den GdB und entscheidet รผber die Vergabe der Merkzeichen.
- Parkausweis bei auรergewรถhnlicher Gehbehinderung (aG):
- Bei den รถrtlichen Straรenverkehrsbehรถrden oder Bรผrgerรคmtern stellen.
- Kfz-Steuerbefreiung oder -ermรครigung:
- Bei der zustรคndigen Zollbehรถrde (frรผher Hauptzollamt) beantragen.
- Befreiung/Ermรครigung vom Rundfunkbeitrag (RF):
- Direkt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragen.
- Kostenlose Befรถrderung im รPNV:
- Wertmarke beim Versorgungsamt oder der zustรคndigen Stelle anfordern (zum Teil kostenfrei, zum Teil kostenpflichtig, abhรคngig vom Merkzeichen).
Welche weiteren Unterstรผtzungsmรถglichkeiten gibt es?
Neben den Nachteilsausgleichen im Schwerbehindertenausweis kรถnnen folgende Leistungen interessant sein:
- Pflegeversicherung (SGB XI):
- Einstufung in einen Pflegegrad, Sach- und Geldleistungen, Pflegehilfsmittel, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
- Eingliederungshilfe (SGB IX):
- Unterstรผtzung fรผr eine selbstbestimmte Lebensfรผhrung, z. B. Assistenzleistungen, Wohnraumanpassung, Teilhabe am Arbeitsleben.
- Steuerliche Erleichterungen:
- Je nach Behinderungsgrad und Merkzeichen gibt es erhรถhte Behinderten-Pauschbetrรคge.
- Besondere Finanzhilfen fรผr Arbeits- und Wohnraumanpassungen, Hilfsmittel, Rehabilitationsmaรnahmen.
Ausgleiche mรผssen beantragt werden
Wer glaubt, Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen zu haben, sollte sich rechtzeitig beraten lassen โ etwa bei Sozialverbรคnden, den Integrationsfachdiensten, Selbsthilfegruppen oder direkt bei der zustรคndigen Behรถrde.