EM-Rente: Nur 3 Stunden täglich Arbeiten oder auch mehr bei Erwerbsminderung

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Die volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist in Deutschland ein wichtiges Instrument, um Menschen mit erheblichen Einschränkungen finanziell abzusichern. Allerdings bedeutet „volle EM-Rente“ nicht automatisch ein absolutes Arbeitsverbot.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen EM-Rentner weiterhin jobben.

Doch Vorsicht: Wer zu häufig über die gesetzlich festgelegte Stundengrenze kommt, riskiert unter Umständen eine Überprüfung des Leistungsvermögens – und letztlich den Verlust der Rente. Im Folgenden erklären wir alle wichtigen Aspekte zu diesem Thema ausführlich und verständlich.

Was bedeutet die volle Erwerbsminderungsrente?

Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Dabei ist wichtig, dass diese Leistungsgrenze für jede Art von Arbeit gilt. Es kommt also nicht darauf an, ob man beispielsweise den erlernten Beruf ausüben kann. Entscheidend ist, dass man in keiner Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten wird, mehr als drei Stunden täglich erbringen kann.

Chronische Erkrankung als Bedingung

Ein zweiter wichtiger Faktor für den Erhalt der EM-Rente ist die Dauer der Erkrankung. Die gesundheitlichen Probleme müssen in der Regel mindestens sechs Monate ununterbrochen vorliegen, damit von einer chronischen Krankheit ausgegangen werden kann. Hierfür bedarf es meist ärztlicher Nachweise und entsprechender Gutachten.

Darf man trotz voller EM-Rente überhaupt arbeiten?

Diese Frage erscheint zunächst widersprüchlich – schließlich erhält man die volle Erwerbsminderungsrente gerade deshalb, weil das medizinische Gutachten bescheinigt, dass man nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist. Dennoch gilt: Ein Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung ist nicht ausgeschlossen, solange folgende Bedingung erfüllt bleibt:

  • Maximal unter drei Stunden täglich arbeiten,
  • pro Woche insgesamt unter 15 Stunden bleiben.

Warum diese zeitlichen Grenzen?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) orientiert sich am Leistungsvermögen der Rentenbezieher*innen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist das offizielle Leistungsvermögen auf weniger als drei Stunden pro Tag festgelegt.

Steht jemand jedoch regelmäßig mehr als drei Stunden am Tag im Job, legt die DRV nahe, dass die gesundheitliche Situation vielleicht doch besser ist als angenommen. Dann muss überprüft werden, ob es sich womöglich „nur“ um eine teilweise Erwerbsminderung handelt, bei der lediglich eine halbe Rente gezahlt wird.

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Was passiert, wenn Sie öfter drei Stunden überschreiten?

Grundsätzlich ist es kein Weltuntergang, wenn man in Ausnahmefällen mal ein oder zwei Tage die drei-Stunden-Grenzeüberzieht. Entscheidend ist die wöchentliche Gesamtarbeitszeit (unter 15 Stunden), gepaart mit dem stimmigen Gesamtbild der gesundheitlichen Situation. Dennoch besteht immer das Risiko, dass die Rentenversicherung misstrauisch wird, wenn:

  • die Tätigkeit regelmäßig mehr als drei Stunden am Tag erfordert,
  • man über längere Zeit fortlaufend an mehreren Tagen mehr als drei Stunden arbeitet.

In diesem Fall kann es zu einer Überprüfung des Leistungsvermögens durch ein ärztliches Gutachten kommen. Stellt sich dabei heraus, dass Sie sehr wohl mehr als drei Stunden täglich arbeiten könnten, droht unter Umständen der Entzug der vollen EM-Rente und eine Herabstufung zur teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Welche Rolle spielen Minijobs?

Für viele Rentenbezieher*innen ist ein Minijob (450-Euro- bzw. 520-Euro-Job) eine interessante Option, da solche Jobs in der Regel

  • flexibel in Bezug auf die Arbeitszeiten sind,
  • keine aufwendige Bürokratie mit sich bringen,
  • sich oft zeitlich gut begrenzen lassen.

Ein Minijob ermöglicht es häufig, unter 15 Stunden pro Woche zu bleiben und die tägliche Arbeitszeit so anzupassen, dass man die drei-Stunden-Grenze nicht überschreitet. Damit bleibt man in der Regel auf der sicheren Seite.

Worauf sollten Sie achten, um die Rente nicht zu gefährden?

  1. Kontrollieren Sie Ihre Arbeitszeit genau
    Führen Sie am besten ein Stundennachweis oder sprechen Sie klar mit Ihrem Arbeitgeber ab, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten. So vermeiden Sie unabsichtliche Überschreitungen.
  2. Beachten Sie die tägliche Drei-Stunden-Grenze
    Selbst wenn Sie in der Gesamtwoche selten mehr als 15 Stunden arbeiten, kann das Überschreiten der täglichen Drei-Stunden-Grenze schnell Zweifel an Ihrer Erwerbsminderung wecken.
  3. Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber
    Viele kleine Betriebe oder Privatpersonen, die Minijobber einstellen, sind flexibel bei der Zeiteinteilung. Machen Sie Ihre gesundheitliche Situation transparent, um realistische Arbeitspläne zu erstellen.
  4. Bleiben Sie wachsam bei dauerhaften Mehrstunden
    Wird ein Job so umfangreich, dass Sie regelmäßig mehr arbeiten müssen, kann das problematisch werden. Informieren Sie notfalls Ihren Arbeitgeber, um eine dauerhafte Überschreitung der Limits zu vermeiden.

Ist eine „teilweise“ Erwerbsminderungsrente die Alternative?

Wenn das ärztliche Gutachten bescheinigt, dass Sie mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie normalerweise die teilweise Erwerbsminderungsrente. Dies bedeutet zwar, dass Ihr Rentenbetrag niedriger ausfällt, Sie aber gleichzeitig etwas größeren Spielraum bei den Arbeitszeiten haben. Ob das sinnvoll ist, hängt sehr von Ihrer individuellen gesundheitlichen Situation und Ihrer finanziellen Lage ab.

Wie kann eine Überprüfung ablaufen?

Kommt es zu Zweifeln an Ihrer Erwerbsminderung, meldet sich die Deutsche Rentenversicherung in der Regel schriftlich bei Ihnen und bittet entweder um medizinische Unterlagen oder lädt Sie zu einem ärztlichen Gutachten ein. Hierbei wird erneut festgestellt, wie viele Stunden täglich Sie arbeitsfähig sind.

Bei der Untersuchung werden meist folgende Kriterien geprüft:

  • Allgemeiner Gesundheitszustand,
  • chronische Erkrankungen und deren Auswirkung,
  • Verlauf der Krankheit (Ärzte- und Therapieberichte),
  • psychische Belastungen (falls zutreffend).

Arbeiten mit voller EM-Rente – Ja, aber …

Auch wenn es paradox klingt: Mit voller Erwerbsminderungsrente dürfen Sie grundsätzlich arbeiten, solange Sie die entscheidenden Limits beachten. Denn Ihr Leistungsvermögen wurde ärztlich auf weniger als drei Stunden täglich festgelegt. Üben Sie dennoch eine Arbeit aus, dürfen Sie:

  • nicht regelmäßig länger als drei Stunden am Tag arbeiten,
  • insgesamt nicht über 15 Stunden die Woche kommen.

Überschreiten Sie diese Grenzen wiederholt, droht eine Überprüfung Ihres Restleistungsvermögens durch die Deutsche Rentenversicherung – mit der möglichen Folge, dass Sie Ihre volle Rente verlieren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, plant daher seine Arbeitszeit im Sinne der starren Grenzen und tauscht sich vorab mit dem Arbeitgeber aus.