Günstige Krankenkasse nicht mehr überall wählbar: Was Rentner jetzt wissen sollten
Für viele Rentnerinnen und Rentner ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung längst zu einem spürbaren Kostenfaktor geworden. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, merkt steigende Zusatzbeiträge direkt bei der monatlichen Auszahlung. Deshalb lohnt sich der Blick auf günstigere Krankenkassen besonders dann, wenn die bisherige Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht hat.
Ausgerechnet die besonders günstige BKK firmus ist jedoch nicht mehr für neue Versicherte aus allen Bundesländern geöffnet. Die Kasse nimmt neue Mitglieder nicht mehr aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen auf. Für viele Versicherte entfällt damit eine naheliegende Möglichkeit, die monatliche Belastung zu senken.
Warum die BKK firmus nicht mehr bundesweit geöffnet ist
Der Hintergrund liegt nicht in einer freiwilligen Begrenzung aus Marketinggründen, sondern im Organisationsrecht für Betriebskrankenkassen. Solche Kassen dürfen nur in den Bundesländern geöffnet sein, in denen ihre Trägerunternehmen eine Betriebsstätte haben. Nach organisatorischen Veränderungen bei den Trägerunternehmen der BKK firmus ist diese Voraussetzung nicht mehr in allen Ländern erfüllt.
Die Kasse selbst verweist darauf, dass bestehende Mitgliedschaften unverändert weiterlaufen. Wer bereits bei der BKK firmus versichert ist, muss also nichts unternehmen, auch wenn der Wohnsitz in einem der betroffenen Bundesländer liegt. Für neue Mitglieder gilt dagegen eine eingeschränkte Wahlmöglichkeit.
Welche Bundesländer betroffen sind
Die Einschränkung betrifft ausschließlich Neuaufnahmen. Wer in einem der sechs betroffenen Länder wohnt und auch dort arbeitet, kann nach den aktuellen Angaben nicht neu zur BKK firmus wechseln. Anders kann es aussehen, wenn der Arbeitgeber in einem weiterhin geöffneten Bundesland sitzt.
| Bereich | Aktuelle Bedeutung für Versicherte |
|---|---|
| Keine Neuaufnahme | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen |
| Weiterhin geöffnete Länder | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt |
| Bestandsmitglieder | Bestehende Mitgliedschaften laufen unverändert weiter |
| Wechselchance trotz Wohnsitz im betroffenen Land | Ein Wechsel kann möglich sein, wenn der Arbeitgeber in einem geöffneten Bundesland sitzt |
Warum der Zusatzbeitrag für Rentner so wichtig ist
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Genau dieser Zusatzbeitrag entscheidet darüber, ob eine Kasse für Rentnerinnen und Rentner günstiger oder teurer ist.
Bei pflichtversicherten Rentnern übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte wird von der Rente einbehalten. Steigt der Zusatzbeitrag, sinkt die Netto-Rente entsprechend, meist mit einer zeitlichen Verzögerung.
Wie groß die Ersparnis ausfallen kann
Der Unterschied zwischen einer günstigen und einer teuren Krankenkasse wirkt auf den ersten Blick klein. Bei einer Rente von 1.800 Euro brutto kann aber schon ein Unterschied von einem Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag rund neun Euro im Monat ausmachen, weil Rentner die Hälfte dieses Zusatzbeitrags selbst tragen. Auf ein Jahr gerechnet sind das etwa 108 Euro.
Bei höheren Renten oder zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen kann die Differenz größer ausfallen. Dazu zählen etwa Versorgungsbezüge oder bestimmte Arbeitseinkünfte. Deshalb sollte nicht nur die gesetzliche Rente betrachtet werden, sondern die gesamte beitragspflichtige Grundlage.
Wechsel bleibt möglich, aber nicht immer zur Wunschkasse
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich unkompliziert. Wer mindestens zwölf Monate bei seiner bisherigen Kasse versichert war, kann mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende wechseln. Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht.
Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Abmeldung bei der bisherigen Kasse. Eine Gesundheitsprüfung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Alter, Vorerkrankungen oder laufende Behandlungen dürfen den Wechsel nicht verhindern.
Preis allein reicht nicht als Entscheidungskriterium
Ein niedriger Zusatzbeitrag ist wichtig, aber nicht der einzige Punkt. Rentnerinnen und Rentner sollten auch prüfen, wie gut die Kasse erreichbar ist, welche Geschäftsstellen oder digitalen Angebote es gibt und welche Zusatzleistungen tatsächlich genutzt werden. Dazu können Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Bonusprogramme, Osteopathie, Impfleistungen oder erweiterte Vorsorgeangebote gehören.
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Gerade ältere Versicherte sollten außerdem darauf achten, ob die Kasse bei Hilfsmitteln, Reha-Fragen und Pflegeleistungen gut unterstützt. Eine Kasse kann rechnerisch günstiger sein, aber im Alltag weniger passend. Der Wechsel sollte deshalb nicht nur aus einem Preisvergleich bestehen.
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
Rentnerinnen und Rentner in den sechs betroffenen Bundesländern sollten zunächst prüfen, ob ein Wechsel zur BKK firmus überhaupt noch möglich ist. Entscheidend kann neben dem Wohnsitz auch der Sitz des Arbeitgebers sein, falls noch eine Beschäftigung besteht.
Für reine Rentenbezieher ohne Arbeitgeber dürfte diese Ausnahme meist keine praktische Bedeutung haben.
Danach lohnt sich ein Vergleich anderer Krankenkassen mit niedrigen Zusatzbeiträgen. Besonders interessant sind bundesweit geöffnete Kassen, weil sie unabhängig vom Wohnort gewählt werden können. Dabei sollte aber immer geprüft werden, ob die Beitragsangaben aktuell sind, da Zusatzbeiträge im Jahresverlauf angepasst werden können.
Die Entwicklung zeigt ein größeres Problem
Der Fall der BKK firmus zeigt, wie unübersichtlich der Krankenkassenmarkt für Versicherte geworden ist. Einerseits sollen Versicherte frei wechseln und durch Wettbewerb Geld sparen. Andererseits gelten für bestimmte Kassenarten regionale Beschränkungen, die viele Menschen erst bemerken, wenn ein Wechselantrag nicht möglich ist.
Für Rentner ist diese Unsicherheit besonders ärgerlich. Sie haben oft weniger Spielraum im monatlichen Budget und sind stärker darauf angewiesen, dauerhaft wiederkehrende Ausgaben zu senken. Ein verlässlicher und verständlicher Zugang zu günstigen Kassen wäre deshalb gerade für diese Gruppe wichtig.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine Rentnerin aus Schleswig-Holstein erhält 1.700 Euro Bruttorente und ist bei einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent versichert. Sie möchte zur BKK firmus wechseln, weil deren Zusatzbeitrag deutlich niedriger liegt.
Da Schleswig-Holstein zu den Ländern gehört, in denen die BKK firmus keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt, scheidet dieser Wechsel für sie jedoch aus.
Sie vergleicht deshalb andere bundesweit geöffnete Krankenkassen mit niedrigeren Zusatzbeiträgen. Entscheidet sie sich für eine Kasse, deren Zusatzbeitrag beispielsweise um 0,8 Prozentpunkte niedriger liegt, spart sie davon selbst die Hälfte. Bei 1.700 Euro Bruttorente wären das rund 6,80 Euro im Monat und gut 80 Euro im Jahr.
Fazit
Der Aufnahmestopp der BKK firmus in sechs Bundesländern nimmt vielen Rentnerinnen und Rentnern eine günstige Wechseloption. Trotzdem bleibt der Krankenkassenvergleich sinnvoll, denn auch unter den weiterhin wählbaren Kassen gibt es deutliche Beitragsunterschiede. Wer seine Netto-Rente entlasten will, sollte den Zusatzbeitrag, die Wechselregeln und die Leistungen der Kasse gemeinsam prüfen.
Gerade bei steigenden Gesundheitskosten kann ein Wechsel mehrere Dutzend bis über hundert Euro im Jahr bringen. Wichtig ist jedoch, nicht nur auf den niedrigsten Beitrag zu schauen. Eine passende Krankenkasse sollte zugleich bezahlbar, erreichbar und im Leistungsangebot überzeugend sein.
Quellen
BKK firmus, Pressemitteilung vom 14. April 2026: Einschränkungen im Kassenwahlrecht und regionale Öffnung der BKK firmus.
t-online, Bericht zur eingeschränkten Neuaufnahme bei der BKK firmus und zu den betroffenen Bundesländern.




