Aus dem Pflegegeld soll ein Entlastungsbudget werden

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Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sorgt bereits vor einer möglichen Verabschiedung für erhebliche Unruhe bei den Betroffenen.

Nach den derzeit bekannten Plänen sollen zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung ab 2027 neu geordnet, umbenannt und teilweise in andere Budgets verschoben werden.

Betroffen wären vor allem Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, pflegende Angehörige, Menschen mit Pflegegrad 1 sowie neu eingestufte Versicherte in den Pflegegraden 2 und 3.

Noch handelt es sich um einen Entwurf. Gerade deshalb ist wichtig, genau hinzusehen, welche Leistungen tatsächlich steigen, welche nur anders verrechnet werden und wo Ansprüche wegfallen könnten.

Aus Pflegegeld soll ein Entlastungsbudget werden

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das bisherige Pflegegeld. Nach den Plänen soll es ab 2027 durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden.

Auf den ersten Blick steigen die Beträge in mehreren Pflegegraden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sollen demnach statt bisher 347 Euro künftig 386 Euro monatlich erhalten.

Bei Pflegegrad 3 soll der Betrag von 599 Euro auf 638 Euro steigen. In Pflegegrad 4 wären statt 800 Euro künftig 889 Euro vorgesehen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sollen nach dem Entwurf monatlich 1.079 Euro erhalten, bisher sind es 990 Euro.

Diese Erhöhung wirkt zunächst positiv. Sie verliert jedoch an Gewicht, wenn berücksichtigt wird, dass andere bisher eigene Ansprüche in dieses Budget eingerechnet werden sollen.

Pflegehilfsmittel sollen nicht mehr extra gezahlt werden

Bislang können Pflegebedürftige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro erhalten. Dazu zählen etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen.

Nach dem Entwurf soll dieser eigene Anspruch entfallen und in das neue Entlastungsbudget einfließen. Für Pflegebedürftige, die diese Hilfsmittel regelmäßig benötigen, kann das bedeuten, dass die nominale Erhöhung des Pflegegeldes praktisch aufgezehrt wird.

Pflegegrad Geplantes Entlastungsbudget ab 2027 Bisheriges Pflegegeld Problem bei Nutzung von Pflegehilfsmitteln
Pflegegrad 2 386 Euro 347 Euro Die Erhöhung beträgt 39 Euro, der bisherige Pflegehilfsmittelbetrag lag bei 42 Euro.
Pflegegrad 3 638 Euro 599 Euro Die Erhöhung beträgt 39 Euro, bei voller Nutzung der Pflegehilfsmittel entsteht rechnerisch ein Nachteil.
Pflegegrad 4 889 Euro 800 Euro Die Erhöhung fällt höher aus, wird aber ebenfalls durch wegfallende Einzelansprüche relativiert.
Pflegegrad 5 1.079 Euro 990 Euro Auch hier müssten bestimmte Kosten künftig aus dem Gesamtbudget getragen werden.

Besonders Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 müssten genau rechnen.

Wer die 42 Euro für Pflegehilfsmittel bisher vollständig ausgeschöpft hat, hätte trotz höherem Monatsbetrag kaum mehr Geld zur freien Verfügung. Bei manchen Betroffenen kann unter dem Strich sogar ein Minus entstehen.

Neu eingestufte Pflegebedürftige sollen zunächst weniger erhalten

Besonders einschneidend ist die geplante Regelung für Menschen, die ab 2027 erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden. Nach dem Entwurf sollen sie in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten.

Bei Pflegegrad 2 wären das statt 386 Euro nur 193 Euro monatlich.

Über drei Monate gerechnet würde sich dadurch ein Verlust von 579 Euro ergeben. Bei Pflegegrad 3 wären statt 638 Euro monatlich nur 319 Euro vorgesehen.

Über drei Monate würde der Minderbetrag 957 Euro ausmachen. Begründet wird diese Kürzung im Entwurf mit einer neuen Pflegebegleitung, die jedoch erst ab 2028 starten soll.

Genau hier liegt ein erheblicher Streitpunkt: Die finanzielle Kürzung würde bereits 2027 greifen, während die angekündigte neue Unterstützung erst ein Jahr später kommen soll.

Pflegesachleistungen sollen zum Sachleistungsbudget werden

Auch die bisherigen Pflegesachleistungen sollen neu strukturiert werden. Aus ihnen soll nach den Plänen ein Sachleistungsbudget entstehen.

Dieses Budget betrifft vor allem Pflegebedürftige, die einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Die Beträge sollen steigen, wodurch zunächst mehr professionelle Hilfe finanzierbar wäre.

Allerdings soll auch aus diesem Budget künftig Ersatzpflege mitbezahlt werden. Damit ist die Erhöhung nicht automatisch ein echter Vorteil für alle Betroffenen. Profitieren würden vor allem Pflegebedürftige, die schon jetzt regelmäßig einen ambulanten Dienst einsetzen und die bisherigen Leistungen weitgehend ausschöpfen.

Wer hingegen nur wenig oder gar keine Sachleistungen nutzt, hätte von der Umstellung kaum einen unmittelbaren Nutzen.

Verhinderungspflege soll in bisheriger Form entfallen

Für viele Familien dürfte die geplante Neuordnung der Verhinderungspflege der empfindlichste Punkt sein. Die Verhinderungspflege war bislang eine wichtige Hilfe, wenn pflegende Angehörige krank wurden, Urlaub brauchten oder einfach entlastet werden mussten.

Nach den Plänen soll diese Leistung nicht mehr als eigener Anspruch bestehen bleiben. Stattdessen soll sie auf verschiedene Budgets verteilt werden.

Professionelle Ersatzpflege soll künftig aus dem Sachleistungsbudget bezahlt werden. Selbst organisierte Ersatzpflege durch Bekannte, Nachbarn oder Angehörige soll aus dem Entlastungsbudget finanziert werden.

Nachbarschaftshilfe soll über das Sozialraumbudget laufen. Kurzzeitpflege und akute Versorgung sollen dem Überbrückungsbudget zugeordnet werden.

Damit würde eine bisher relativ flexible Leistung deutlich komplizierter. Gerade Familien, die sich mit Hilfe von Nachbarn, Freunden oder entfernten Angehörigen Entlastung organisiert haben, müssten prüfen, ob diese Unterstützung künftig noch im bisherigen Umfang bezahlt werden kann.

Überbrückungsbudget: Weniger Geld für akute Entlastung

Das neue Überbrückungsbudget soll nach dem Entwurf die bisherige Kurzzeitpflege und Teile der Ersatzpflege auffangen. Auch hier drohen spürbare Verschiebungen.

Für Pflegegrad 2 und 3 soll künftig ein Jahresbetrag von 1.855 Euro vorgesehen sein. Im Vergleich zum bisherigen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro wäre das rechnerisch ein Minus von 1.684 Euro.

Für Pflegegrad 4 und 5 soll das Überbrückungsbudget 2.285 Euro betragen. Gegenüber dem bisherigen Betrag von 3.539 Euro ergäbe sich ein Minus von 1.254 Euro.

Pflegegrad Bisheriger gemeinsamer Jahresbetrag Geplantes Überbrückungsbudget Rechnerisches Minus
Pflegegrad 2 und 3 3.539 Euro 1.855 Euro 1.684 Euro
Pflegegrad 4 und 5 3.539 Euro 2.285 Euro 1.254 Euro

Dieses Budget soll zudem nicht für jede Form der Ersatzpflege nutzbar sein.

Nach den Plänen wäre es vor allem für akute Versorgungslücken, zugelassene ambulante Dienste und Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen gedacht. Die bekannte Unterstützung durch eine privat organisierte Person aus dem Umfeld wäre damit nicht mehr in gleicher Weise abgedeckt.

Neue Hilfsangebote sollen später starten als die Kürzungen

Ein wiederkehrendes Problem des Entwurfs ist der zeitliche Ablauf.

Mehrere finanzielle Veränderungen und Kürzungen sollen bereits ab 2027 gelten.

Neue Unterstützungsangebote wie Pflegebegleitung, ambulante Pflegenotdienste oder besondere akute Kurzzeitpflegeplätze sollen dagegen erst 2028 starten. Für Betroffene entstünde damit ein Übergangsjahr, in dem Ansprüche bereits verändert werden, die neuen Hilfestrukturen aber noch nicht verfügbar sind. Das kann Familien in eine schwierige Lage bringen.

Sie müssten mit weniger oder anders gebundenem Geld planen, ohne sicher zu wissen, welche neuen Angebote tatsächlich vor Ort erreichbar sind.

Pflegegrad 1 soll wichtige Unterstützung verlieren

Besonders hart könnte die Reform Menschen mit Pflegegrad 1 treffen.

Nach den Plänen soll der bisherige Entlastungsbetrag für diese Gruppe entfallen. Derzeit können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro für anerkannte Unterstützungsangebote nutzen.

Dieser Betrag hilft vielen Menschen, kleinere Hilfen im Alltag zu organisieren. Dazu können hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung oder in bestimmten Fällen auch einzelne Leistungen eines ambulanten Dienstes gehören.

Fällt dieser Anspruch weg, könnten gerade leicht pflegebedürftige Menschen früher auf sich allein gestellt sein. Das ist sozialpolitisch problematisch, weil frühe Hilfe oft dazu beiträgt, eine Verschlechterung der Situation zu vermeiden.

Sozialraumbudget ersetzt Entlastungsbetrag

Der bisherige Entlastungsbetrag soll nach dem Entwurf in ein Sozialraumbudget überführt werden. Dieses Budget soll aber nicht mehr für Pflegegrad 1 gelten.

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 soll es Unterschiede nach Alter geben. Für unter 25-Jährige ist ein höherer Betrag vorgesehen als für ältere Pflegebedürftige.

Gleichzeitig soll das Budget stärker an professionelle oder anerkannte Angebote gebunden werden. Ein weiterer Einschnitt besteht darin, dass Beträge offenbar nicht mehr wie bisher angespart und ins Folgejahr übertragen werden sollen.

Wer das Budget in einem Monat nicht nutzen kann, könnte den Betrag verlieren. Gerade in Regionen mit wenigen anerkannten Angeboten wäre das ein ernstes Problem.

Rentenansprüche pflegender Angehöriger sollen sinken

Auch pflegende Angehörige wären nach dem Entwurf betroffen. Bislang zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen.

Das betrifft Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Diese Rentenansprüche sollen nach den Plänen um 30 Prozent gekürzt werden.

Für viele Angehörige wäre das ein später spürbarer Verlust.

Wer wegen der Pflege die eigene Arbeitszeit reduziert, verliert bereits Einkommen und oft auch eigene Rentenanwartschaften. Wenn zusätzlich die Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung gekürzt werden, steigt das Risiko späterer Altersarmut.

Flexirente für pflegende Rentner soll wegfallen

Auch die sogenannte Flexirentenregelung soll nach dem Entwurf entfallen. Sie ermöglichte es Rentnerinnen und Rentnern unter bestimmten Voraussetzungen, durch Pflege eines Angehörigen noch zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen.

Dafür konnte eine Vollrente teilweise reduziert werden. Im Gegenzug zahlte die Pflegeversicherung weiter Beiträge ein, sodass die spätere Rente nochmals steigen konnte.

Wenn diese Möglichkeit entfällt, verlieren ältere pflegende Angehörige ein Instrument, mit dem ihre Pflegeleistung rentenrechtlich berücksichtigt wurde.

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Das trifft ausgerechnet eine Gruppe, die häufig einspringt, wenn Partner, Eltern oder andere Angehörige versorgt werden müssen.

Pflegeheimbewohner müssten länger auf höhere Zuschüsse warten

Auch die stationäre Pflege soll nach dem Entwurf verändert werden. Bereits heute erhalten Pflegeheimbewohner Zuschüsse der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil.

Diese Zuschüsse steigen mit der Dauer des Heimaufenthalts. Nach den Plänen sollen die Zeiträume bis zu höheren Zuschüssen verlängert werden.

Der höchste Entlastungssatz würde demnach später erreicht als bisher.

Das kann für Heimbewohner und ihre Familien teuer werden, weil die Eigenanteile in den ersten Jahren ohnehin besonders belastend sind. Kritisch ist zudem, dass viele Menschen nicht mehrere Jahre im Pflegeheim leben.

Wenn höhere Zuschüsse erst später greifen, erreichen viele Betroffene diese Entlastung möglicherweise gar nicht mehr.

Neue Zugangshürden bei Pflegegrad 1 bis 3

Der Entwurf sieht außerdem Änderungen beim Begutachtungsinstrument vor. Die Punktwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden.

Pflegegrad 1 soll künftig erst ab 15 Punkten erreicht werden, statt wie bisher ab 12,5 Punkten. Pflegegrad 2 soll erst ab 30 Punkten beginnen, bisher liegt die Schwelle bei 27 Punkten.

Für Pflegegrad 3 soll die Grenze von 47,5 auf 50 Punkte steigen.

Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 sollen nach den Angaben dagegen unverändert bleiben.

Pflegegrad Bisherige Schwelle Geplante Schwelle ab 2027
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten ab 15 Punkten
Pflegegrad 2 ab 27 Punkten ab 30 Punkten
Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten ab 50 Punkten
Pflegegrad 4 ab 70 Punkten unverändert
Pflegegrad 5 ab 90 Punkten unverändert

Diese Änderung könnte dazu führen, dass Menschen mit geringeren oder vor allem kognitiven Einschränkungen schwerer einen Pflegegrad erreichen. Besonders aufmerksam verfolgt wird deshalb die geplante Neubewertung der Selbstversorgung.

Wenn körperliche Einschränkungen wieder stärker gewichtet werden, könnten Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen schlechter gestellt werden.

Digitales Pflegecockpit: Hilfe oder neue Hürde?

Der Entwurf sieht außerdem ein digitales Pflegecockpit vor.

Pflegekassen sollen ihren Versicherten demnach einen einheitlichen digitalen Zugang zu Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und Kommunikation anbieten. Das kann für jüngere Angehörige und digital erfahrene Pflegebedürftige hilfreich sein.

Für hochaltrige Menschen kann es aber auch eine neue Hürde werden. Viele Pflegebedürftige haben keinen sicheren Zugang zum Internet.

Andere können digitale Portale wegen Krankheit, Demenz, Sehproblemen oder fehlender technischer Ausstattung nicht eigenständig nutzen. Deshalb darf Digitalisierung nicht dazu führen, dass Menschen ohne digitale Unterstützung schlechter an Leistungen kommen.

Pflegeberatung, telefonische Erreichbarkeit und persönliche Hilfe bleiben unverzichtbar.

Auch Kinder könnten bei Pflegeheimkosten stärker belastet werden

Ein weiterer Punkt betrifft den Elternunterhalt. Bisher gilt seit 2020 eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto jährlich.

Kinder werden in der Regel erst dann für ungedeckte Pflegeheimkosten ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr Einkommen über dieser Grenze liegt. Nach dem beschriebenen Entwurf soll diese Grenze wegfallen.

Das hätte erhebliche Folgen für Familien.

Wenn Rente und Vermögen der Eltern nicht ausreichen und das Sozialamt einspringt, könnten Kinder künftig deutlich früher zur Kasse gebeten werden.

Gerade für Familien mit eigenen Krediten, Kindern oder nur durchschnittlichem Einkommen wäre das ein massiver Einschnitt.

Reform wird als Neuordnung verkauft, bedeutet aber für viele weniger Sicherheit

Die Reform wird mit einer Neuordnung und besseren Steuerung der Pflegeversicherung begründet. Tatsächlich enthält der Entwurf aber zahlreiche Punkte, die Leistungen begrenzen, verschieben oder an strengere Voraussetzungen knüpfen.

Die Struktur wird dadurch nicht einfacher, sondern für viele Betroffene eher schwerer durchschaubar. Wer heute Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Rentenbeiträge getrennt betrachten kann, müsste künftig mehrere neue Budgets verstehen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob einzelne Beträge steigen.

Wichtiger ist, welche Ansprüche gleichzeitig wegfallen und welche Leistungen künftig aus demselben Topf bezahlt werden müssen.

Pflegende Angehörige geraten stärker unter Druck

Die häusliche Pflege wird in Deutschland zu großen Teilen von Angehörigen getragen. Sie übernehmen Körperpflege, Betreuung, Organisation, Arztbesuche, Haushalt und emotionale Unterstützung.

Viele reduzieren ihre Arbeitszeit, verzichten auf Einkommen und nehmen eigene Belastungen in Kauf. Wenn Verhinderungspflege eingeschränkt, Rentenansprüche gekürzt und Entlastungsbeträge gestrichen werden, trifft das genau diese Gruppe.

Seitens der Bundesregierung wird häufig betont, dass Pflege zu Hause gestärkt werden soll. Der Entwurf lässt jedoch Zweifel daran entstehen, ob dieses Ziel mit den geplanten finanziellen Änderungen erreicht werden kann.

Warum die Reform für Betroffene schwer planbar ist

Für Pflegebedürftige und Angehörige entsteht derzeit vor allem Unsicherheit.

Noch ist der Entwurf kein beschlossenes Gesetz. Gleichzeitig sind die geplanten Änderungen so weitreichend, dass Familien schon jetzt wissen müssen, worauf sie achten sollten. Wer Pflegeleistungen beantragen will, sollte Bescheide, Pflegegutachten und bisher genutzte Leistungen genau dokumentieren.

Auch bestehende Unterstützung durch Nachbarn, Freunde oder private Ersatzpflegepersonen sollte schriftlich nachvollziehbar sein. Falls die Reform kommt, wird es entscheidend sein, die neuen Budgets richtig zuzuordnen und keine Ansprüche zu verschenken.

Praxisbeispiel: Familie Schneider pflegt die Mutter zu Hause

Frau Schneider ist 82 Jahre alt und hat Pflegegrad 3.

Ihre Tochter pflegt sie zu Hause, arbeitet nur noch 25 Stunden pro Woche und nutzt bisher Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und regelmäßig Verhinderungspflege. Einmal pro Woche kommt eine Nachbarin für mehrere Stunden, damit die Tochter einkaufen, Termine erledigen oder sich ausruhen kann.

Außerdem nutzt die Familie die 42 Euro für Pflegehilfsmittel fast jeden Monat vollständig.

Nach den geplanten Änderungen müsste die Familie neu rechnen.

Das höhere Entlastungsbudget würde nicht automatisch mehr frei verfügbares Geld bedeuten, weil Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Ersatzpflege daraus bezahlt werden müssten.

Die Nachbarin könnte nicht mehr wie bisher über einen eigenen Verhinderungspflegeanspruch finanziert werden. Zugleich würden die Rentenansprüche der Tochter aus der Pflege um 30 Prozent sinken.

Für die Familie hieße das: mehr organisatorischer Aufwand, weniger finanzielle Sicherheit und ein höheres Risiko, dass Entlastung im Alltag wegbricht.

Fragen und Antworten zur geplanten Pflegereform

Ist die Pflegereform ab 2027 schon beschlossen?

Nein. Derzeit geht es um einen Referentenentwurf.

Das bedeutet, dass die Vorschläge noch politisch beraten und verändert werden können. Trotzdem sollten Betroffene die Entwicklung genau verfolgen, weil die geplanten Änderungen sehr weitreichend sind.

Wird das Pflegegeld wirklich erhöht?

Nach dem Entwurf sollen die Beträge im neuen Entlastungsbudget höher sein als das bisherige Pflegegeld. Allerdings sollen andere Leistungen, etwa Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Ersatzpflege, aus diesem Budget mitfinanziert werden. Deshalb kann die Erhöhung im Alltag deutlich geringer ausfallen oder sogar durch wegfallende Ansprüche aufgezehrt werden.

Was passiert mit der Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege soll nach den Plänen nicht mehr als eigener Anspruch fortbestehen. Stattdessen soll Ersatzpflege je nach Art der Unterstützung aus verschiedenen Budgets bezahlt werden.

Das macht die Leistung weniger übersichtlich und könnte besonders privat organisierte Hilfe erschweren.

Wer ist besonders betroffen?

Besonders betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1, neu eingestufte Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 und 3 sowie pflegende Angehörige. Auch Familien, die bisher Verhinderungspflege flexibel genutzt haben, müssten mit deutlichen Änderungen rechnen.

Hinzu kommen mögliche Belastungen für Kinder, falls die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt gestrichen wird.

Warum ist die geplante Pflegebegleitung umstritten?

Die Pflegebegleitung soll erst ab 2028 starten. Einige Kürzungen und Umstellungen sollen aber bereits 2027 gelten.

Dadurch könnte ein Jahr entstehen, in dem Betroffene schon weniger oder anders gebundene Leistungen haben, ohne dass die neuen Unterstützungsangebote verfügbar sind.

Was sollten Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun?

Betroffene sollten ihre bisherigen Leistungen, Pflegezeiten und genutzten Hilfen genau dokumentieren.

Wichtig sind Pflegegutachten, Bescheide, Rechnungen für Entlastungsleistungen, Nachweise über Pflegehilfsmittel und Vereinbarungen zur Ersatzpflege. Sobald klar ist, welche Regelungen tatsächlich beschlossen werden, sollten Familien prüfen lassen, wie sich die neuen Budgets auf ihren konkreten Fall auswirken. Wir werden berichten.