Rentner: Diese Bescheinigung für die Rente bei der Steuer ist längst überflüssig

Lesedauer 3 Minuten

Viele Rentnerinnen und Rentner setzen sich jedes Jahr mit ihrer Steuererklärung auseinander und wollen dabei nichts falsch machen. Aus Sorge, wichtige Unterlagen zu vergessen, fordern viele bei der Deutschen Rentenversicherung extra eine Bescheinigung über ihre Rente an. Doch genau dieser Aufwand ist in den meisten Fällen gar nicht mehr nötig.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Rentendaten heute automatisch an das Finanzamt gemeldet werden. Viele Betroffene bemühen sich also um ein Dokument, das sie für die eigentliche Steuererklärung oft gar nicht mehr brauchen.

Steuererklärung für Rentner: Warum die Rentenbescheinigung meist überflüssig ist

Wer als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, geht oft davon aus, die Höhe der gesetzlichen Rente selbst nachweisen zu müssen. Deshalb wenden sich viele an Auskunfts- und Servicestellen oder an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung.

Tatsächlich werden die relevanten Daten zur gesetzlichen Rente jedoch bereits automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Für die Steuererklärung ist eine zusätzliche Bescheinigung daher in vielen Fällen nicht mehr erforderlich.

Das entlastet viele Rentner spürbar. Denn wer seine Steuererklärung abgibt, muss die Daten zur gesetzlichen Rente oft nicht noch einmal selbst zusammensuchen oder eintragen.

Rentenbescheinigung nur noch in bestimmten Fällen sinnvoll

Ganz nutzlos ist das Dokument dennoch nicht. Es kann hilfreich sein, wenn Rentner ihre voraussichtliche Steuer mit einem Steuerprogramm vorab selbst berechnen möchten.

Wer also lediglich seine Steuererklärung erledigen will, braucht nicht extra bei der Rentenversicherung anzurufen oder lange auf einen Termin zu warten. Die entscheidenden Informationen liegen dem Finanzamt bereits vor.

So heißt das Dokument bei der Deutschen Rentenversicherung offiziell

Die Bescheinigung trägt den offiziellen Namen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Auch wenn sie für viele nicht zwingend nötig ist, kann sie kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Rentenbescheinigung beantragen: Warum das erst im Folgejahr möglich ist

Ein wichtiger Punkt wird oft übersehen: Die Bescheinigung kann immer erst in dem Jahr ausgestellt werden, das auf das Steuerjahr folgt. Das führt regelmäßig zu Verwirrung. Wer Unterlagen für ein bestimmtes Steuerjahr braucht, kann diese Information also nicht sofort während desselben Jahres anfordern, sondern erst im darauffolgenden Jahr.

Rentenversicherung online nutzen statt in der Warteschleife hängen

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, die Bescheinigung online zu beantragen. Dafür wird die persönliche Rentenversicherungsnummer benötigt.

Geht es um eine Hinterbliebenenrente, muss die Versicherungsnummer des Verstorbenen angegeben werden.

Für viele besonders praktisch: Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, bekommt sie in den Folgejahren automatisch jeweils bis Ende Februar zugeschickt.

Müssen Rentner überhaupt Steuern zahlen?

Nicht jeder Rentner muss automatisch Steuern zahlen oder überhaupt eine Steuererklärung abgeben. Entscheidend ist, ob das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Für das Jahr 2025, für das die Steuererklärung 2026 fällig wird, lag der Grundfreibetrag laut Ausgangstext bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete.

Dabei ist wichtig: Maßgeblich ist nicht nur die gesetzliche Rente. Auch weitere Einkünfte können eine Rolle spielen, etwa aus Betriebsrenten, Vermietung oder Kapitalerträgen.

Steuererklärung im Ruhestand: Viele Rentner machen unnötige Arbeit

Gerade ältere Menschen wollen bei Behörden und beim Finanzamt auf Nummer sicher gehen. Doch ausgerechnet dieser Wunsch sorgt oft für zusätzlichen Stress. Viele beantragen Unterlagen, obwohl diese Daten längst digital vorliegen.

Das kostet Zeit, Nerven und führt oft zu unnötigen Rückfragen. Wer seine Steuererklärung vorbereitet, sollte daher genau prüfen, welche Unterlagen wirklich noch gebraucht werden und welche Informationen automatisch übermittelt werden.

FAQ: Wichtige Fragen zur Steuererklärung für Rentner

Brauche ich für die Steuererklärung zwingend eine Rentenbescheinigung?Nein. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die relevanten Rentendaten automatisch an das Finanzamt. In vielen Fällen ist die Bescheinigung deshalb für die eigentliche Steuererklärung nicht mehr notwendig.

Wann kann die Bescheinigung trotzdem sinnvoll sein?
Vor allem dann, wenn Rentner ihre Steuerlast vorab mit einer Steuersoftware berechnen möchten.

Wie heißt das Dokument offiziell?
Das Dokument heißt „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“.

Wo kann ich die Bescheinigung beantragen?
Sie kann über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Wann ist die Bescheinigung verfügbar?
Immer erst im Folgejahr des betreffenden Steuerjahres.

Fazit: Viele Rentner können sich diesen Behördengang sparen

Viele Rentner machen sich bei der Steuer mehr Arbeit als nötig. Die oft angeforderte Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung wird für die Steuererklärung in vielen Fällen gar nicht mehr gebraucht, weil die Daten dem Finanzamt bereits automatisch vorliegen.

Wer das Dokument nur für die eigene Übersicht oder für ein Steuerprogramm benötigt, kann es online anfordern. Für alle anderen gilt: Weniger Papierkram, weniger Stress und ein Behördengang weniger.