Für viele Arbeitnehmer im Rentenalter könnte es ab 2027 deutlich unattraktiver werden, eine hohe Teilrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Hintergrund ist Vorschlag 55 der FinanzKommission Gesundheit.
Danach soll der Anspruch auf Krankengeld entfallen, wenn die Teilrente zwei Drittel oder mehr der Vollrente erreicht. Noch ist das nicht beschlossen. Es handelt sich bisher um eine Reformempfehlung.
Inhaltsverzeichnis
Warum Krankengeld bei einer Teilrente bisher möglich ist
Nach geltendem Recht ist der Unterschied zwischen Vollrente und Teilrente entscheidend. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Wer dagegen eine Teilrente bezieht und daneben sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann den Krankengeldanspruch bislang im Grundsatz behalten. Genau an dieser Stelle will die Kommission ansetzen.
Besonders wichtig ist dabei die bisherige Regelung zur Anrechnung. Wird eine Teilrente erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bewilligt, kann sie das Krankengeld mindern.
Besteht die Teilrente aber bereits vor der Arbeitsunfähigkeit, greift diese Anrechnung nach der bisherigen Rechtslage gerade nicht in derselben Weise. Dadurch blieb die Kombination aus Teilrente, Beschäftigung und Krankengeld für manche Betroffene finanziell attraktiv.
GKV-Reform 2027: Was Vorschlag 55 konkret ändern würde
Die Empfehlung der FinanzKommission ist klar: Krankengeld soll künftig nur noch erhalten, wer weniger als zwei Drittel der Vollrente als Teilrente bezieht. Wer diese Schwelle erreicht oder überschreitet, soll den Anspruch verlieren. Die Kommission schlägt dafür eine gesetzliche Änderung im SGB V vor.
Damit würde eine bisher zulässige Gestaltung deutlich eingeschränkt. Nach aktueller Rechtslage kann selbst eine sehr hohe Teilrente den Zugang zum Krankengeld offenhalten. Nach dem Vorschlag soll das künftig gerade nicht mehr möglich sein.
Warum die FinanzKommission den Krankengeldanspruch beschneiden will
Die Kommission sieht in der heutigen Rechtslage eine Ungleichbehandlung. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat keinen Krankengeldanspruch. Wer stattdessen eine sehr hohe Teilrente bezieht und weiterarbeitet, kann dagegen bislang unter Umständen Krankengeld erhalten. Aus Sicht der Kommission soll diese Gestaltung beendet werden.
Hintergrund ist die Flexirente. Sie hat den Übergang zwischen Arbeit und Rente deutlich flexibler gemacht. Gleichzeitig sind dadurch aber Modelle entstanden, bei denen eine hohe Teilrente mit weiterem Einkommen und zusätzlichem Krankengeld kombiniert werden kann. Genau das bewertet die Kommission als problematisch.
Welche Folgen die Reform für Teilrentner hätte
Für Betroffene wäre das weit mehr als eine technische Gesetzesänderung. Wer im Rentenalter weiterarbeitet, müsste künftig viel genauer planen, wie hoch die Teilrente sein darf. Denn die Entscheidung über die Rentenhöhe hätte dann unmittelbare Folgen für den Schutz im Krankheitsfall.
Das könnte bedeuten: Wer eine höhere Teilrente wählt, verliert den Anspruch auf Krankengeld. Wer sich den Krankengeldschutz erhalten will, müsste die Teilrente unter der geplanten Grenze halten. Damit würde die Teilrente für viele nicht nur eine Frage des laufenden Einkommens, sondern auch der sozialen Absicherung bei Krankheit.
Wen die geplante Kürzung beim Krankengeld besonders treffen würde
Besonders betroffen wären Arbeitnehmer, die trotz Altersrente weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und ihren Ruhestand schrittweise gestalten wollen. Gerade diese Gruppe nutzt die Teilrente oft, um Einkommen, Rente und Absicherung sinnvoll zu kombinieren. Wenn der Krankengeldanspruch wegfällt, steigt das finanzielle Risiko im Krankheitsfall deutlich.
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Für viele könnte das die Attraktivität einer hohen Teilrente massiv verringern. Denn nach dem Ende der Lohnfortzahlung würde dann nicht mehr automatisch Krankengeld als Auffangnetz bereitstehen.
Millionen-Einsparungen zulasten arbeitender Rentner
Die FinanzKommission begründet ihren Vorschlag auch mit Einsparungen. Nach ihren Berechnungen hat die Flexirente zu deutlichen Mehrausgaben geführt. Durch die geplante Einschränkung beim Krankengeld erwartet sie Einsparungen von rund 36 Millionen Euro im Jahr 2027 und knapp 42 Millionen Euro im Jahr 2030.
Für die gesetzliche Krankenversicherung mag das ein Sparbeitrag sein. Für einzelne Betroffene kann es aber ein erheblicher Einschnitt sein, weil ein wichtiger Anspruch im Krankheitsfall wegfällt.
Was jetzt für Rentner wichtig ist
Der Vorschlag ist noch kein geltendes Recht. Ob und in welcher Form er tatsächlich umgesetzt wird, ist offen. Trotzdem sollten Betroffene die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wer bereits eine Teilrente bezieht oder eine solche plant und gleichzeitig weiterarbeiten möchte, sollte genau prüfen, welche Folgen eine spätere Gesetzesänderung für den Krankengeldschutz hätte.
Gerade weil es um die Verbindung von Rente, Beschäftigung und sozialer Absicherung geht, dürfte das Thema für viele Arbeitnehmer im Übergang zum Ruhestand wichtig werden.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zu Teilrente und Krankengeld
Was plant die FinanzKommission beim Krankengeld für Teilrentner?
Krankengeld soll nach Vorschlag 55 nur noch bekommen, wer weniger als zwei Drittel der Vollrente als Teilrente bezieht.
Ist die Reform schon beschlossen?
Nein. Bislang handelt es sich nur um eine Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit, nicht um geltendes Recht.
Warum ist die heutige Regelung für manche Rentner attraktiv?
Weil unter der aktuellen Rechtslage auch bei einer hohen Teilrente unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Krankengeld möglich ist.
Wer wäre von der Änderung besonders betroffen?
Vor allem arbeitende Rentner, die eine Teilrente beziehen und sich für längere Krankheitszeiten mit Krankengeld absichern wollen.
Warum will die Kommission die Regel ändern?
Sie will eine aus ihrer Sicht ungünstige Sonderkonstellation beenden und zugleich Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung senken.
Fazit
Die geplante Einschränkung beim Krankengeld für Teilrentner hätte erhebliche Folgen. Bisher kann eine Teilrente trotz hoher Rentenhöhe den Zugang zum Krankengeld offenhalten. Genau das soll sich ändern. Künftig könnte der Anspruch schon ab einer Teilrente von zwei Dritteln der Vollrente entfallen. Noch ist das nur ein Vorschlag.
Sollte er aber Gesetz werden, müssten viele arbeitende Rentner ihre finanzielle Planung neu aufstellen. Denn dann entscheidet die Höhe der Teilrente nicht mehr nur über das Renteneinkommen, sondern auch über den Schutz im Krankheitsfall.




