Rente mit 63: Was heute wirklich noch gilt – und was nicht mehr

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Die Vorstellung, mit 63 Jahren sorgenfrei in den Ruhestand gehen zu können, hält sich hartnäckig – doch im heutigen Rentensystem in Deutschland gilt dieser Einstieg nur noch unter sehr engen Voraussetzungen. Wer früher aussteigen möchte, muss genau prüfen, welche Variante für ihn greift, welches Mindestalter gilt und welche finanziellen Folgen ein vorzeitiger Renteneintritt hat.

Anspruch auf gesetzliche Altersrente: Grundlagen im Fokus

Die gesetzliche Altersrente basiert auf dem Prinzip: Wer Beiträge zahlt oder gleichgestellte Zeiten erfüllt, erwirbt Anspruch.

Eine Mindestdauer – die allgemeine Wartezeit – ist erforderlich: Mindestens 60 Kalendermonate (also fünf Jahre) mit Beiträgen oder gleichgestellten Zeiten müssen nach § 49 SGB VI vorliegen, damit ein Altersrententitel überhaupt eröffnet wird.

Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich im Wesentlichen nach der Summe der erworbenen Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Durchschnittsverdienst. Für jedes Jahr mit Einkommen über oder unter dem Durchschnitt ergeben sich entsprechend mehr oder weniger Punkte.
Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt seit 1. Juli 2025 40,79 Euro pro Entgeltpunkt.

Das gilt einheitlich in ganz Deutschland.
Damit gilt: Ihre Rentenhöhe hängt ab vom Lebensarbeits­verdienst, den Jahren der Einzahlung und den geltenden Altersgrenzen beim Rentenbeginn.

Regel­altersgrenze: Ab wann gibt es volle Rente?

Die Regelaltersgrenze bezeichnet das Alter, ab dem Sie regulär ohne Abschläge in Rente gehen können. Für die geborenen Jahrgänge ab 1964 liegt diese Grenze bei 67 Jahren.

Wer früher geboren ist, erreicht die Regelgrenze zu einem etwas niedrigeren Alter – z. B. Jahrgang 1960: Regelaltersgrenze 66 Jahre und vier Monate.
Wenn Sie vor dieser Altersgrenze in Rente gehen, müssen Sie u. a. mögliche Abschläge einplanen – es sei denn, Sie greifen unter eine spezielle Variante wie „besonders langjährig Versicherte“.

Altersrente für „langjährig Versicherte“ (35 Jahre)

Die Variante „Altersrente für langjährig Versicherte“ (§ 236 SGB VI) gilt, wenn Sie mindestens 35 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten vorweisen können (z. B. Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten).

Auch hier ist ein vorzeitiger Renteneintritt ab 63 Jahren möglich – allerdings immer mit Abschlägen. Laut aktueller Regelung beträgt der Abschlag 0,3 % für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts (d. h. maximal 14,4 % bei vier Jahren).

Für Jahrgänge ab 1964 gilt: Der reguläre Rentenbeginn ohne Abschläge ist erst mit 67 Jahren. Gehen Sie früher raus, beginnt die Abschlagsrechnung.
Beispiel: Jahrgang 1964 – frühester Renteneintritt ab 63 Jahren möglich, aber mit Abschlägen bis maximal 14,4 %.

Wer mit 35 Jahren Versicherungszeit früher gehen möchte, muss die Abschläge klar einrechnen.

Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ (45 Jahre)

Die Variante „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (§ 236b SGB VI) erlaubt bei mindestens 45 anrechenbaren Jahren einen Renteneintritt ohne Abschläge – allerdings altersabhängig.

Früher war mit dieser Regelung die sogenannte „Rente mit 63“ möglich – jedoch nur für Jahrgänge bis etwa 1952. Für spätere Geburtsjahrgänge wurden die Altersgrenzen stufenweise angehoben.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 oder später liegt die Mindest­altersgrenze für diese Variante bei 65 Jahren, wenn Sie die 45 Jahre erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze bleibt bei 67.

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann frühestens mit 65 jahren (bei Jahrgang 1964+) abschlagsfrei in Rente gehen, nicht mehr mit 63.
Für andere Jahrgänge gelten unterschiedliche Altersgrenzen – z. B. Jahrgang 1960 → etwa 64 Jahre und vier Monate.
Die klassische „Rente mit 63 ohne Abschlag“ ist für heutige Jahrgänge weitgehend vorbei.

Welche Zeiten zählen wirklich – 35 Jahre erreichen

Für die Altersrente für langjährig Versicherte sind mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erforderlich. Dazu zählen nicht nur klassische Pflichtbeitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, sondern auch andere Lebensphasen, in denen Versicherte Ansprüche erwerben konnten.

Anerkannt werden etwa Kindererziehungszeiten, wobei pro Kind drei Jahre berücksichtigt werden, sofern das Kind ab 1992 geboren wurde. Bei früheren Geburten werden zweieinhalb Jahre angerechnet. Ebenfalls zählen Pflegezeiten, wenn Angehörige zu Hause betreut wurden.

Darüber hinaus fließen auch Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld I in die Berechnung ein – ebenso freiwillige Beiträge, sofern sie im individuellen Fall anerkannt werden können.

All diese Zeiten zusammen müssen die 35-Jahres-Marke erreichen, damit ein vorzeitiger Renteneintritt – wenn auch mit Abschlägen – überhaupt möglich ist.

Welche Zeiten zählen wirklich – 45 Jahre erreichen

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bei der ein abschlagsfreier Rentenbeginn möglich ist, gelten deutlich strengere Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass die überwiegende Zahl der 45 Versicherungsjahre aus Pflichtbeiträgen besteht, etwa durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Freiwillige Beiträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn zusätzlich mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachgewiesen werden. Besondere Vorsicht ist bei Zeiten mit Arbeitslosengeld I geboten: Sie zählen in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht mit – es sei denn, die Arbeitslosigkeit entstand infolge einer Insolvenz oder der Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Zeiten ohne Rentenversicherungspflicht, etwa durch bestimmte Minijobs oder Lücken in der Erwerbsbiografie, bleiben in der Regel unberücksichtigt. Damit zeigt sich: Nicht jede Lebensphase wird automatisch angerechnet – bei der 45-Jahres-Regel kommt es auf jedes einzelne Jahr an.

Abschläge, finanzielle Wirklichkeit und „Früh in Rente gehen“

Wenn Sie früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ergeben sich zwei Kostenfaktoren:

  1. Der Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn (z. B. 0,3 % pro Monat bei der 35‑Jahres‑Variante).
  2. Weniger Beitragsjahre nach dem vorzeitigen Rentenbeginn → weniger Entgeltpunkte → geringere Rente insgesamt.Ein Beispiel zur Verdeutlichung (fiktiv): Haben Sie regulär eine Rente von etwa 1.800 Euro im Monat erwartet – und beginnen dann mit 63 anstatt mit der Regelaltersgrenze mit 67 –, können bei maximalem Abschlag von 14,4 % noch etwa 1.541 Euro pro Monat übrig bleiben. Lebenslang.

    Über 20 Jahre summieren sich solche Abschläge auf über 60.000 Euro.
    Achten Sie also: Früh raus heißt nicht zwangsläufig mehr Spielraum, sondern oft weniger finanziellen Handlungsspielraum.