Barbara K. ist 73 Jahre alt, lebt in Wolfratshausen und bekommt 850 Euro Rente. Was nach Miete und Fixkosten bleibt, sind 540 Euro für Lebensmittel, Strom, Telefon, Arzt und Kleidung. Was außer der Reihe kommt — eine kaputte Brille, ein defekter Wasserkocher, eine Stromnachzahlung — übernimmt ein Münchner Verein.
Dabei hat Barbara K. ein Berufsleben hinter sich: Bavaria Musikstudios, Goethe-Institut, Sekretariat, vier Sprachen.
Ihr Fall ist kein Einzelfall, sondern das Muster einer ganzen Generation. Altersarmut bei Frauen trifft in Deutschland heute jede fünfte Rentnerin über 65. Die Gründe liegen Jahrzehnte zurück: Teilzeit wegen kranker Kinder, Pflege von Angehörigen, Trennung vom Partner, niedrig bezahlte Sekretariatsjobs. Wer als Frau vor 1992 Mutter wurde, zahlt heute den Preis dafür auf dem Rentenbescheid.
Inhaltsverzeichnis
Eine Erwerbsbiografie wie ein Spiegel der Frauenrente
Barbara K. hat fast vier Jahrzehnte gearbeitet. Aber sie hat in Teilzeit gearbeitet, weil ihr älterer Sohn schweres Asthma hatte und Vollzeit nicht möglich war. Sie hat in der Sekretariatsbranche gearbeitet, traditionell ein niedrig bezahlter Bereich.
Sie ist von ihrem Mann getrennt, ohne Witwenrente und ohne nennenswerten Versorgungsausgleich. Und ihre Söhne sind vor 1992 geboren — was im Rentenrecht bis heute einen Unterschied macht.
Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen für 2024 vorgelegt: Frauen ab 65 sind zu 21,4 Prozent armutsgefährdet, Männer derselben Altersgruppe nur zu 17 Prozent. Bei Seniorinnen über 75 steigt die Quote auf 21,8 Prozent. Die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Frauen liegen rund ein Viertel unter denen von Männern — der sogenannte Gender Pension Gap.
Werden Witwenrenten herausgerechnet, klafft die Lücke noch deutlicher: Bei den eigenständig erworbenen Rentenansprüchen sind Frauen über ein Drittel schlechter gestellt.
Geschiedene Frauen über 65 tragen das höchste Risiko. Bei ihnen erreicht die Armutsgefährdung Quoten, die deutlich über dem Schnitt liegen. Wer als Frau in den 1970er und 1980er Jahren Kinder bekam, zur Pflege oder Erziehung pausierte, in Teilzeit zurückkam und sich dann trennte, hat statistisch fast keine Chance auf eine auskömmliche eigene Rente.
Das gilt unabhängig davon, ob sie ein halbes Berufsleben in einem renommierten Arbeitsverhältnis verbracht hat. Barbara K. zeigt, wie wenig die Erwerbsbiografie schützt, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen.
Was die Grundsicherung im Alter tatsächlich abdeckt — und wo die Lücken bleiben
Wer im Alter eine Rente unter dem eigenen Bedarf bezieht, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Sie wird beim Sozialamt der Wohngemeinde beantragt und besteht aus mehreren Komponenten: dem Regelsatz, den tatsächlichen angemessenen Wohnkosten und gegebenenfalls Mehrbedarfen.
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Die Bundesregierung hat eine Nullrunde beschlossen, weil der nach der gesetzlichen Formel berechnete Wert mit 557 Euro unter dem aktuellen Satz lag.
Die Besitzschutzklausel im Sozialgesetzbuch verhindert, dass Regelsätze gesenkt werden — aber sie reicht nach Einschätzung von Sozialverbänden nicht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Real bedeutet die zweite Nullrunde in Folge einen weiteren Kaufkraftverlust.
Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, sofern sie als angemessen gelten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt der Sozialhilfeträger. In der Summe können Berechtigte je nach Wohnort auf einen Bedarf von deutlich über 1.000 Euro kommen. Das Sozialamt zahlt dann die Differenz zwischen diesem Bedarf und der eigenen Rente.
Das Problem: Diese Pauschale deckt das gesetzliche Existenzminimum, nicht das tägliche Leben mit seinen Unwägbarkeiten. Eine zerbrochene Brille, eine Zuzahlung beim Zahnarzt, der defekte Kühlschrank, die Nebenkostennachzahlung — all das sprengt das knappe Budget.
An genau dieser Stelle setzen Vereine wie die Münchner Seniorenhilfe Lichtblick an, der Barbara K. helfen kann. Sie zahlen monatliche Zuschüsse, geben Lebensmittelgutscheine aus, springen bei Soforthilfen ein. Die strukturelle Schieflage dahinter: Der Sozialstaat überlässt Aufgaben dem Ehrenamt, die er selbst übernehmen müsste.
Die Dunkelziffer: 60 Prozent verzichten auf das, was ihnen zusteht
Ende 2024 bezogen rund 1,26 Millionen Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — ein Plus von 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Knapp 739.000 von ihnen hatten die Regelaltersgrenze überschritten. Doch die Zahl bildet nur einen Bruchteil der tatsächlichen Bedürftigen ab.
Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis, dass rund 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren auf den Bezug verzichten. Hochgerechnet handelt es sich um etwa 625.000 Privathaushalte, die ihren Anspruch nicht geltend machen. Wer den Antrag stellen würde, könnte sein Einkommen im Schnitt um knapp 30 Prozent steigern.
Die Gründe sind seit Jahren bekannt und kaum verändert: Scham vor dem Gang zum Sozialamt, Angst vor Stigmatisierung, Unwissen über den eigenen Anspruch, Sorge vor Bürokratie. Hinzu kommt ein hartnäckiges Missverständnis, das viele Rentnerinnen davon abhält, überhaupt einen Antrag zu stellen — die Furcht, ihre Kinder würden zur Kasse gebeten.
Der Mythos vom Unterhaltsregress: Was die 100.000-Euro-Grenze wirklich bedeutet
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 gilt im gesamten Sozialhilferecht eine klare Schwelle: Erst wenn ein Kind ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro hat, kann das Sozialamt überhaupt prüfen, ob ein Unterhaltsanspruch auf den Träger übergeht. Die Regelung steht in § 94 Abs. 1a SGB XII.
Entscheidend für Antragsteller: Das Gesetz vermutet, dass das Einkommen der Kinder unter dieser Grenze liegt. Das Sozialamt muss erst tätig werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, die diese Vermutung widerlegen.
Statistisch gesehen verdienen rund fünf Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr — die übergroße Mehrheit der Familien fällt also gar nicht erst in den Prüfradar.
Das heißt für die meisten Familien: Wer als Mutter oder Vater Grundsicherung im Alter beantragt, riskiert keinen Brief des Sozialamts an die eigenen Kinder. Diese Sorge, die in Beratungsstellen täglich auftaucht, ist in den allermeisten Fällen unbegründet. Wer in Zweifel ist, kann sich bei Sozialverbänden wie dem VdK, der Caritas oder der Diakonie kostenlos beraten lassen.
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Mütterrente III: Was Barbara K. ab 2028 noch erwarten kann
Für Frauen wie Barbara K. — Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern — gibt es zumindest eine Aussicht auf etwas mehr Rente. Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 die sogenannte Mütterrente III beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Auszahlung beginnt allerdings erst 2028, weil die Deutsche Rentenversicherung mehr als zehn Millionen Rentenkonten neu berechnen muss.
Konkret werden für jedes vor 1992 geborene Kind sechs Monate Kindererziehungszeit zusätzlich anerkannt — von bisher 30 auf nun 36 Monate. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Beim aktuellen Rentenwert ergibt das rund 20,40 Euro brutto pro Monat und Kind.
Für Barbara K. mit zwei Söhnen wären das etwa 40,80 Euro mehr Rente. Bestandsrentnerinnen erhalten den Zuschlag automatisch ab 2028 plus eine Nachzahlung für 2027, ohne eigenen Antrag.
Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Rente und wird auf Grundsicherung und Wohngeld angerechnet. Wer beide Leistungen bezieht, sieht von den 40 Euro netto deutlich weniger. Trotzdem lohnt es sich, das Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung jetzt klären zu lassen, ob alle Erziehungszeiten korrekt erfasst sind. Fehlende Zeiten können mit dem Formular V0800 nachgemeldet werden.
Was Betroffene jetzt konkret tun können
Wer eine kleine Rente bezieht und merkt, dass das Geld am Ende des Monats nicht reicht, sollte den Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen lassen — und zwar nicht nur als Berechnung im Kopf, sondern als formellen Antrag. Zuständig ist das Sozialamt der Wohngemeinde. Der Antrag wirkt rückwirkend zum Beginn des Monats, in dem er gestellt wurde. Wer länger zögert, verschenkt jeden Monat Geld.
Mitzubringen sind bei der Antragstellung der Personalausweis, der aktuelle Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Mietvertrag, die letzte Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Belege zu eventuellem Vermögen. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 Euro pro Person — Sparbücher unterhalb dieser Grenze müssen nicht aufgelöst werden.
Parallel lohnt sich die Prüfung weiterer Ansprüche. Dazu gehören Wohngeld als mögliche Vorstufe zur Grundsicherung, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, das Sozialticket im öffentlichen Nahverkehr, der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und die Kostenübernahme für medizinische Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Zahnersatz.
Beratungsstellen von Caritas, Diakonie, Sozialverband VdK oder SoVD helfen kostenlos beim Antrag und beim Widerspruch.
Wird ein Antrag abgelehnt oder zu niedrig bewilligt, bleibt einen Monat lang die Möglichkeit zum Widerspruch nach § 84 Sozialgerichtsgesetz. Die Frist beginnt mit Zugang des Bescheids. Wer diese Frist versäumt, akzeptiert den Bescheid endgültig — und verliert oft Hunderte Euro im Monat. Der Widerspruch muss schriftlich beim Sozialamt eingehen, am besten per Einschreiben.
Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter
Müssen meine Kinder zahlen, wenn ich Grundsicherung beantrage?
In den allermeisten Fällen nein. Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro pro Kind kann das Sozialamt überhaupt prüfen. Das Gesetz vermutet, dass dieses Einkommen unterschritten wird, solange keine konkreten Anhaltspunkte dagegen sprechen. Die Sorge um die Kinder ist daher meist unbegründet.
Was passiert mit meinen Ersparnissen?
Bis zu einem Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person müssen Sie nichts antasten. Auch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ein angemessenes Hausgrundstück gelten je nach Größe und Wert nicht als verwertbares Vermögen. Sparbücher, Bargeld und kleinere Geldanlagen unter der Grenze bleiben unberührt.
Muss ich umziehen, wenn meine Miete zu hoch ist?
Nicht sofort. Das Sozialamt akzeptiert die tatsächliche Miete als angemessen, wenn sie sich im Rahmen der lokalen Richtwerte bewegt. Liegt sie darüber, wird zunächst ein Aufforderungszeitraum gewährt, üblicherweise sechs Monate, um die Kosten zu senken. Erst danach kann ein Umzug verlangt werden — und auch dann nur unter zumutbaren Bedingungen.
Was bringt mir die Mütterrente III konkret?
Pro vor 1992 geborenem Kind etwa 20,40 Euro brutto mehr Rente ab 2028. Bei zwei Kindern also rund 40 Euro. Wer Grundsicherung bezieht, sieht davon weniger, weil die Mütterrente angerechnet wird. Bestandsrentnerinnen müssen nichts beantragen — die Berechnung erfolgt automatisch.
Wo bekomme ich kostenlose Hilfe beim Antrag?
Bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie sowie bei den Beratungsstellen der Kommunen. Mitglieder der Sozialverbände erhalten dort auch kostenfreien Rechtsschutz im Widerspruchs- und Klageverfahren. Die Beratung ist vertraulich, niemand muss sich rechtfertigen.
Wer schweigt, verliert jeden Monat Geld
Barbara K. hat Glück gehabt. Ein Verein hilft ihr dort, wo der Sozialstaat aufhört. Hunderttausende Frauen ihrer Generation haben dieses Glück nicht. Sie verzichten, weil sie das System scheuen oder ihren Anspruch nicht kennen — und verlieren jeden Monat Geld, das ihnen nach dem Gesetz zusteht. Was strukturell fehlt, lässt sich nicht durch Stille ändern.
Quellen
Statistisches Bundesamt: Armutsgefährdung sowie materielle und soziale Entbehrung bei älteren Menschen
Statistisches Bundesamt: Gender Pension Gap: Alterseinkünfte von Frauen niedriger als die von Männern
Bundesregierung: Regelbedarfe 2026 — Nullrunde nach § 28a Abs. 5 SGB XII
Deutsche Rentenversicherung: FAQs zur Mütterrente III
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQ zum Angehörigen-Entlastungsgesetz
Gesetze im Internet: § 94 SGB XII — Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige




