Rente: Aktivrente nach drei Monaten – Bundesregierung kennt die echten Zahlen nicht

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Seit dem 1. Januar 2026 läuft die Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei bekommen. Drei Monate später stellt sich die naheliegende Frage: Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben den Steuerbonus seit Januar tatsächlich genutzt?

Die ehrliche Antwort lautet: Niemand weiß es. Die Bundesregierung nicht, die Deutsche Rentenversicherung nicht, die Finanzämter ebenfalls nicht. Während die Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums von 168.000 Inanspruchnahmen pro Jahr ausgeht, gibt es zur tatsächlichen Nutzung im ersten Quartal keine belastbaren Zahlen. Und das ist kein Zufall, sondern systemisch eingebaut.

Die 168.000-Prognose stammt aus der Gesetzesbegründung – nicht aus der Realität

Die Zahl 168.000 taucht in nahezu jeder offiziellen Verlautbarung zur Aktivrente auf. Sie geht zurück auf die Modellrechnung im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ungefähr ein Viertel der rund 700.000 grundsätzlich Anspruchsberechtigten, so die Annahme, werde den steuerfreien Hinzuverdienst nutzen.

Eine zweite, deutlich kleinere Zahl steht daneben: Rund 25.000 Erwerbstätige, hieß es aus Koalitionskreisen vor der Verabschiedung, würden zusätzlich für den Arbeitsmarkt mobilisiert.

Daraus folgt eine Rechnung, die das Konzept selbst entlarvt. Wenn 168.000 den Steuervorteil nutzen, aber nur 25.000 wegen der Aktivrente überhaupt arbeiten, sind 143.000 reine Mitnahmen. Diese Rentnerinnen und Rentner hätten ihre Arbeit ohnehin gemacht. Sie zahlen nun einfach weniger Steuern.

Im Januar lief die Lohnabrechnung in vielen Betrieben fehlerhaft

Statt sauber zum Stichtag zu starten, schlitterte die Aktivrente durch einen holprigen Januar. In zahlreichen Unternehmen wurde der Freibetrag in den ersten Lohnabrechnungen schlicht nicht angewendet, weil die Payroll-Software nicht rechtzeitig angepasst worden war.

Das Bundesfinanzministerium musste in seinem FAQ vom 16. März 2026 ausdrücklich darauf hinweisen, dass Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug rückwirkend korrigieren müssen, sofern der Steuerbonus seit Inkrafttreten unterlassen worden ist. Wer im Januar oder Februar trotz Anspruch volle Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt das Geld also zurück – muss aber auf die Aufmerksamkeit des Arbeitgebers oder die eigene Steuererklärung hoffen.

Eine zentrale Erfassung gibt es nicht. Auch die maschinelle Programmablaufplanung der Lohnsteuer enthält die Aktivrente bislang nicht. Sie wird in einer frei belegbaren Zeile der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem Stichwort SteuerfreibetragAktivrente eingetragen – und zwar erst am Jahresende.

Belastbare Zahlen frühestens 2027

Genau hier liegt der strukturelle Knackpunkt: Die Inanspruchnahme der Aktivrente wird nicht laufend gemessen. Die Daten fließen über die Jahreslohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Erst wenn die Arbeitgeber die elektronischen Bescheinigungen für 2026 übermittelt haben, lässt sich auswerten, wie viele Beschäftigte den Freibetrag tatsächlich genutzt haben.

Das wird im Verlauf des Jahres 2027 der Fall sein. Eine Quartalsbilanz für das erste Quartal 2026 existiert deshalb nicht und wird auch nicht entstehen. Die Bundesregierung hat eine Evaluation der Aktivrente bis Ende 2029 angekündigt. Bis dahin bleiben alle Aussagen über Erfolg oder Misserfolg auf Schätzungen, Hochrechnungen und Verbandsmeldungen angewiesen.

Forschungsinstitute kommen auf Bruchteile der staatlichen Schätzung

Wo die offiziellen Zahlen schweigen, sind die Wirtschaftsforschungsinstitute eingesprungen – mit Ergebnissen, die der staatlichen Modellrechnung deutlich widersprechen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommt in seiner Mikrosimulation auf jährliche Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro durch Mitnahmeeffekte und benötigt mindestens 75.000 zusätzliche Erwerbstätige, damit sich die Reform fiskalisch trägt.

Das Institut der deutschen Wirtschaft beziffert den Mitnahmeeffekt auf 2,8 Milliarden Euro jährlich – also fast doppelt so hoch. Die Prognos-Studie aus dem November 2024 errechnete 1,6 Milliarden Euro, das ZEW kommt auf 2,7 Milliarden Euro. Die DCS Deutsche Clearing-Stelle hält für realistisch, dass jährlich nur rund 25.000 Rentnerinnen und Rentner das Angebot tatsächlich nutzen werden.

Das ist nicht einmal ein Sechstel der staatlichen Erwartung. Auch die Bundesbank äußerte sich vor Inkrafttreten skeptisch. In ihrem Monatsbericht heißt es sinngemäß, bei finanziellen Vergünstigungen sei eher mit Mitnahmeeffekten zu rechnen, vergleichbare Beschäftigungseffekte wie bei einer Reform der Altersgrenzen erforderten erheblich mehr Steuermittel.

Wer rechnerisch übrig bleibt, ist eine kleine Minderheit

Der zweite Grund für die niedrigen Realprognosen ergibt sich aus den Statistiken des Statistischen Bundesamts. Im Jahr 2024 waren 12,8 Prozent der 65- bis 74-jährigen Rentnerinnen und Rentner erwerbstätig. Aber: Die Hälfte davon arbeitete in einem Minijob – und Minijobs sind ausdrücklich von der Aktivrente ausgeschlossen. 29,2 Prozent der erwerbstätigen Rentner sind selbstständig – ebenfalls ausgeschlossen.

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Bleiben die rund 20 Prozent der erwerbstätigen Rentner, die in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis arbeiten. Von rund 1,25 Millionen erwerbstätigen Rentnern arbeiten 645.000 im Minijob. Wer schon vor der Regelaltersgrenze als langjährig oder besonders langjährig Versicherter in Rente gegangen ist, bekommt die Aktivrente erst, wenn er die reguläre Altersgrenze erreicht – auch wenn er sofort weiterarbeitet.

Wer wegen Schwerbehinderung früher in Rente gegangen ist, verliert bis zu fünf Jahre Steuervorteil. Was übrig bleibt, ist eine eng definierte Zielgruppe, die ohnehin überdurchschnittlich gut verdient, gesund ist und in körperlich wenig belastenden Berufen arbeitet. Genau diese Gruppe hätte vermutlich auch ohne Steuerbonus weitergearbeitet.

Was Aktivrentner jetzt selbst tun müssen

Wer seit Januar 2026 die Voraussetzungen für die Aktivrente erfüllt, sollte die eigene Lohnabrechnung prüfen. Zentrale Frage: Steht dort eine Position, die den Freibetrag bis zu 2.000 Euro brutto als steuerfrei ausweist? Falls nicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohnsteuerabzug rückwirkend zu korrigieren.

Die Aktivrente muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch berücksichtigt – sofern der Arbeitgeber die Programmlogik korrekt umgesetzt hat. Wer nebenher in einem zweiten Job arbeitet, muss den verbleibenden Freibetrag über die Einkommensteuererklärung 2026 nachträglich geltend machen. Eine Steuererklärung ist allein wegen der Aktivrente nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein, wenn der Freibetrag nicht voll ausgeschöpft wurde.

Sozialabgaben fallen weiter an: Bei 2.000 Euro Bruttolohn werden rund 207 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Aus den 2.000 Euro werden also tatsächlich rund 1.793 Euro netto. Der Begriff steuerfrei ist insofern korrekt, der häufigere Begriff abgabenfrei wäre falsch.

Politisch ein Risiko, fiskalisch ein offener Posten

Die Aktivrente startet damit unter einer doppelten Hypothek. Erstens fehlen die Daten, um nach drei Monaten überhaupt Bilanz ziehen zu können. Zweitens deuten alle unabhängigen Berechnungen darauf hin, dass die Inanspruchnahme deutlich unter den staatlich erwarteten 168.000 liegen wird.

Wenn die Aktivrente überwiegend dort wirkt, wo ohnehin gearbeitet worden wäre, finanziert der Staat einen Steuervorteil ohne arbeitsmarktpolitischen Hebel. Der Bund der Steuerzahler hat bereits Klage angekündigt – wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Sozialverband VdK hält die Konstruktion verfassungsrechtlich für angreifbar. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in zwei Gutachten erhebliche Bedenken geäußert.

Was als Anreiz gegen den Fachkräftemangel verkauft wurde, könnte sich als steuerpolitischer Fehlanreiz entpuppen, dessen Bilanz erst 2029 vorliegt – wenn die Evaluation überhaupt belastbare Daten produzieren kann. Bis dahin werden weitere Milliarden in eine Reform fließen, deren Wirkung niemand misst.

Häufige Fragen zur Aktivrente nach drei Monaten

Wie viele Rentner nutzen die Aktivrente seit Januar 2026?
Es gibt keine offiziellen Zahlen. Die Inanspruchnahme wird über die elektronische Jahreslohnsteuerbescheinigung erfasst und ist erst nach Übermittlung an die Finanzverwaltung 2027 statistisch auswertbar. Die Modellrechnung der Bundesregierung geht von 168.000 Personen pro Jahr aus, unabhängige Forschungsinstitute halten Werte zwischen 25.000 und 75.000 für realistischer.

Was bedeutet die fehlende Datenbasis für mich konkret?
Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert unabhängig von Statistiken. Der Steuerfreibetrag wirkt direkt auf der monatlichen Lohnabrechnung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Freibetrag korrekt anwendet und in der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Stichwort SteuerfreibetragAktivrente ausweist. Andernfalls ist eine Korrektur über die Steuererklärung möglich.

Lohnt sich die Aktivrente für mich überhaupt?
Bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro im Monat bleiben nach Sozialabgaben rund 1.793 Euro netto übrig – ohne Lohnsteuer. Die Ersparnis hängt vom individuellen Steuersatz und vom übrigen Einkommen ab. Wer ohnehin gearbeitet hätte, gewinnt zwischen 200 und 700 Euro netto pro Monat. Wer wegen der Aktivrente erstmals weiterarbeitet, sollte den körperlichen Aufwand und die Belastung gegen den Steuervorteil aufrechnen.

Können Selbstständige oder Minijobber die Aktivrente nutzen?
Nein. Beide Gruppen sind ausgeschlossen. Selbstständige zahlen den vollen Steuersatz auf jeden Euro über der Regelaltersgrenze, Minijobber bleiben in der Pauschalbesteuerung. Der Bund der Steuerzahler hat angekündigt, gegen diese Ungleichbehandlung zu klagen.

Quellen

Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Aktivrente, Stand 16. März 2026
Bundesregierung: Aktivrente: Fragen und Antworten
Deutsche Rentenversicherung: FAQ Aktivrente, Stand 22. Januar 2026
DIW Berlin: Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner – mit unsicheren Beschäftigungseffekten, Wochenbericht 25/2025
Institut der deutschen Wirtschaft: 2,8 Milliarden Euro steuerliche Mindereinnahmen, IW-Studie 2025
Statistisches Bundesamt: Rente und Alterssicherung, Stand Februar 2026
Haufe Personal: Steuerfreie Aktivrente ab 2026 – FAQ veröffentlicht