In dieser Woche sollen die Temperaturen auf bis zu 41 Grad in Deutschland steigen. Meteorologen sprechen daher von einer regelrechten “Hitzewelle”.
Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, wächst in vielen Betrieben die Frage, ob Arbeitnehmer Anspruch auf Hitzefrei haben. Die kurze Antwort lautet: Ein allgemeines Recht, bei Hitze nach Hause zu gehen, gibt es in Deutschland nicht. Dennoch dürfen Arbeitgeber hohe Temperaturen am Arbeitsplatz nicht ignorieren.
Das Arbeitsrecht kennt kein automatisches Hitzefrei wie aus der Schule. Stattdessen greift der Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze so gestalten, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Warum es kein automatisches Hitzefrei gibt
Arbeitnehmer können bei hohen Temperaturen nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Wer ohne Absprache nach Hause geht, riskiert arbeitsrechtliche Folgen. Möglich sind je nach Einzelfall eine Abmahnung oder andere Konsequenzen.
Das bedeutet aber nicht, dass Beschäftigte Hitze einfach hinnehmen müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Grundlage sind vor allem die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 zur Raumtemperatur.
Welche Temperaturen am Arbeitsplatz gelten
Die ASR A3.5 beschreibt, welche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen noch als gesundheitlich zuträglich gelten. Sie ist keine bloße Empfehlung ohne Bedeutung, sondern konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Wer diese Regel einhält, kann in der Regel davon ausgehen, die gesetzlichen Vorgaben zum Raumklima zu erfüllen.
Als Orientierung gilt: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Wird es wärmer, kommt es auf die Ursache, die Außentemperatur, die Tätigkeit und die Belastung der Beschäftigten an. Ab 30 Grad Celsius müssen Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen.
| Temperatur im Arbeitsraum | Was daraus folgt |
|---|---|
| Bis 26 Grad Celsius | Die Temperatur gilt in der Regel als zulässig, sofern keine besonderen Belastungen hinzukommen. |
| Über 26 Grad Celsius | Arbeitgeber sollen prüfen, ob Schutzmaßnahmen nötig sind, besonders bei starker Sonneneinstrahlung oder hohen Außentemperaturen. |
| Ab 30 Grad Celsius | Arbeitgeber müssen wirksame Maßnahmen umsetzen, um die Belastung zu reduzieren. |
| Ab 35 Grad Celsius | Der Raum ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Regel nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. |
Was Arbeitgeber bei Hitze gewähren müssen
Arbeitgeber müssen nicht automatisch freigeben, aber sie müssen handeln. Welche Maßnahmen geeignet sind, hängt vom Arbeitsplatz ab. Ein Büro mit großen Glasflächen verlangt andere Lösungen als eine Produktionshalle oder eine Baustelle.
In Innenräumen kommen technische und organisatorische Maßnahmen in Betracht. Dazu zählen Sonnenschutz, frühzeitiges Lüften, das Abschalten unnötiger Wärmequellen, Ventilatoren, eine bessere Steuerung von Jalousien oder die Nutzung kühlerer Räume. Auch flexible Arbeitszeiten können helfen, Arbeit in kühlere Stunden zu verlegen.
Bei schwerer körperlicher Arbeit, Schutzkleidung oder direkter Sonneneinstrahlung steigt die Belastung deutlich. Dann können zusätzliche Pausen, Schattenplätze, angepasste Arbeitsabläufe oder andere Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Im Freien spielen außerdem UV-Schutz und ausreichende Erholungsmöglichkeiten eine wichtige Bedeutung.
Müssen Arbeitgeber Getränke bereitstellen?
Ein pauschaler Anspruch auf kostenlose Getränke besteht nicht in jedem Büro allein deshalb, weil es warm ist. Bei starker Hitze kann die Bereitstellung von Wasser oder anderen geeigneten Getränken aber eine sinnvolle und unter Umständen notwendige Arbeitsschutzmaßnahme sein. Entscheidend ist die konkrete Gefährdungsbeurteilung.
In vielen Betrieben ist es praktisch, Trinkwasser sichtbar bereitzustellen und Beschäftigte zum regelmäßigen Trinken anzuhalten. Das ist besonders wichtig bei körperlicher Arbeit, Arbeiten im Freien oder Tätigkeiten in warmen Hallen. Arbeitgeber sollten solche Maßnahmen dokumentieren, damit nachvollziehbar bleibt, wie sie ihrer Schutzpflicht nachkommen.
Was Arbeitgeber nicht gewähren müssen
Arbeitgeber müssen nicht allein wegen sommerlicher Temperaturen Hitzefrei geben. Auch ein Anspruch auf klimatisierte Räume besteht nicht automatisch. Ebenso wenig können Beschäftigte frei entscheiden, dass sie wegen Hitze im Homeoffice arbeiten.
Ob Homeoffice, frühere Arbeitszeiten oder zusätzliche Pausen möglich sind, richtet sich nach Vertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblichen Abläufen und Arbeitsschutz. Arbeitgeber haben dabei Spielraum. Dieser Spielraum endet aber dort, wo gesundheitliche Risiken nicht mehr ausreichend begrenzt werden.
Dürfen Arbeitnehmer die Arbeit verweigern?
Eine Arbeitsverweigerung ist nur in engen Ausnahmefällen denkbar. Hohe Temperaturen allein reichen dafür normalerweise nicht aus. Beschäftigte sollten daher nicht eigenmächtig gehen, sondern Vorgesetzte, Betriebsrat oder Arbeitsschutzverantwortliche informieren.
Wird es am Arbeitsplatz unerträglich heiß, sollten Beschäftigte die Temperatur dokumentieren und konkrete Beschwerden melden. Dazu gehören Kreislaufprobleme, Schwindel, Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen. Der Arbeitgeber muss solche Hinweise ernst nehmen und prüfen, ob weitere Maßnahmen nötig sind.
Welche Bedeutung hat der Betriebsrat?
Gibt es einen Betriebsrat, kann dieser beim Gesundheitsschutz mitbestimmen. Das betrifft etwa Pausenregelungen, Gleitzeit, Schutzmaßnahmen bei Hitze oder betriebliche Vereinbarungen für Hitzetage. Sinnvoll sind klare Regeln, bevor die erste Hitzewelle den Betrieb erreicht.
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Eine Betriebsvereinbarung kann festlegen, wann gelüftet wird, wann Jalousien geschlossen werden, wie Pausen organisiert werden und welche Arbeitsbereiche bei Hitze verlagert werden. Das schafft Sicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte. Es verhindert außerdem, dass jeden Sommer neu improvisiert werden muss.
Besondere Vorsicht bei gefährdeten Beschäftigten
Hitze trifft nicht alle Beschäftigten gleich. Schwangere, ältere Arbeitnehmer, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Beschäftigte mit schwerer körperlicher Arbeit können stärker belastet sein. Arbeitgeber müssen solche Umstände berücksichtigen, soweit sie bekannt sind.
Auch Tätigkeiten mit Schutzkleidung, hoher Luftfeuchtigkeit oder Maschinenwärme können die Situation verschärfen. In solchen Fällen reicht es oft nicht, nur ein Fenster zu öffnen. Dann braucht es eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Belastung.
Was Beschäftigte bei Hitze tun sollten
Beschäftigte sollten hohe Temperaturen nicht einfach ertragen, aber auch nicht vorschnell selbst entscheiden. Der erste Schritt ist eine sachliche Meldung an die zuständige Führungskraft. Dabei helfen konkrete Angaben zur Raumtemperatur, Uhrzeit, Tätigkeit und körperlichen Belastung.
Wer gesundheitliche Beschwerden spürt, sollte diese ernst nehmen. Bei akuten Symptomen kann medizinische Hilfe nötig sein. Im Betrieb sollten außerdem Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt einbezogen werden, wenn Hitze regelmäßig zum Problem wird.
Praxisbeispiel: Hitze im Großraumbüro
In einem Großraumbüro steigt die Raumtemperatur an mehreren Tagen auf 31 Grad Celsius. Mehrere Beschäftigte klagen über Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme. Ein automatischer Anspruch auf Hitzefrei entsteht dadurch nicht.
Der Arbeitgeber muss jedoch reagieren. Er lässt die Temperaturen dokumentieren, schließt die außenliegenden Jalousien bereits am Vormittag, stellt zusätzliche Ventilatoren auf und erlaubt den Beschäftigten, früher zu beginnen und früher zu gehen. Außerdem werden nicht benötigte Geräte abgeschaltet und Wasser bereitgestellt.
Wenn diese Maßnahmen die Belastung ausreichend reduzieren, muss der Betrieb nicht schließen. Bleibt der Raum trotz Maßnahmen extrem belastend oder steigt die Temperatur weiter, muss der Arbeitgeber weitere Lösungen prüfen. Dazu können andere Räume, zusätzliche Pausen oder eine vorübergehende Verlagerung der Arbeit gehören.
Fazit
Hitzefrei für Arbeitnehmer ist in Deutschland kein automatischer Anspruch. Arbeitgeber müssen aber für sichere und gesundheitlich verträgliche Arbeitsbedingungen sorgen. Ab 30 Grad Celsius im Arbeitsraum besteht Handlungsbedarf, ab 35 Grad Celsius ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen regelmäßig nicht mehr geeignet.
Für Beschäftigte bedeutet das: Nicht eigenmächtig nach Hause gehen, sondern Hitze dokumentieren und Maßnahmen einfordern. Für Arbeitgeber bedeutet es: rechtzeitig planen, Gefährdungen prüfen und nachvollziehbare Schutzmaßnahmen umsetzen. So lässt sich Sommerhitze im Betrieb rechtssicherer und gesünder bewältigen.
Fragen und Antworten zum Thema Hitzefrei für Arbeitnehmer
Gibt es ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Nein, ein allgemeines gesetzliches Recht auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht. Arbeitgeber müssen aber geeignete Schutzmaßnahmen treffen, wenn hohe Temperaturen die Gesundheit belasten können.
Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?
Ab 30 Grad Celsius im Arbeitsraum müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden. Schon bei Temperaturen über 26 Grad Celsius kann Handlungsbedarf bestehen, vor allem bei starker Sonneneinstrahlung oder hohen Außentemperaturen.
Darf ich einfach nach Hause gehen, wenn es im Büro zu heiß ist?
Nein, das sollten Beschäftigte nicht tun. Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, kann arbeitsrechtliche Folgen riskieren. Besser ist es, die Temperatur zu dokumentieren und Vorgesetzte oder den Betriebsrat einzuschalten.
Muss der Arbeitgeber eine Klimaanlage einbauen?
Ein automatischer Anspruch auf eine Klimaanlage besteht nicht. Arbeitgeber müssen aber geeignete Maßnahmen wählen, damit die Belastung durch Hitze reduziert wird. Das können auch Sonnenschutz, Lüftung, Ventilatoren, andere Räume oder angepasste Arbeitszeiten sein.
Muss der Arbeitgeber kostenlose Getränke bereitstellen?
Bei normaler Bürohitze besteht nicht immer ein pauschaler Anspruch auf kostenlose Getränke. Bei starker Belastung kann das Bereitstellen von Wasser aber eine geeignete Schutzmaßnahme sein. Besonders bei körperlicher Arbeit oder Arbeit im Freien ist ausreichendes Trinken wichtig.
Was gilt bei 35 Grad Celsius im Arbeitsraum?
Ab 35 Grad Celsius ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Regel nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Dann müssen besondere Maßnahmen greifen, etwa wie bei Hitzearbeit. Andernfalls muss der Arbeitgeber andere Lösungen finden.




