Rente: Abschlagsfrei mit dem Mannheimer Modell in den Ruhestand
Worum es beim Mannheimer Modell geht
Das Mannheimer Modell ist eine Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand, bei der ein Wertguthaben genutzt und an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) übertragen wird.
Aus diesem Guthaben zahlt die DRV anschließend ein laufendes, „fiktives“ Arbeitsentgelt aus. Diese Zeit gilt sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigungszeit und kann helfen, die nötigen Versicherungsjahre zu vollenden – bis zur abschlagsfreien Altersrente.
Für rentennahe Beschäftigte wird so der frühere Austritt aus dem Betrieb möglich, ohne arbeitslos gemeldet zu sein und ohne spätere Rentenabschläge in Kauf nehmen zu müssen.
BFH-Urteil: Mannheimer Modell steuerlich gestärkt
Der Bundesfinanzhof hat das Mannheimer Modell steuerlich gestärkt: Werden Entschädigungen bzw. Sonderzahlungen nicht als Einmalbetrag ausgezahlt, sondern einem (Langzeit-)Arbeitszeit- bzw. Wertguthabenkonto zugeführt und dieses Wertguthaben sodann auf die DRV Bund übertragen, fließt dem Beschäftigten in diesem Moment kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.
Die Besteuerung erfolgt erst mit den laufenden Auszahlungen der DRV während der Freistellung. Das Urteil (Az. IX R 25/21) schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, die den Übergang so strukturieren.
Warum das Modell Abschläge vermeidet
Entscheidend ist, dass die Auszahlung aus dem Wertguthaben während der Freistellung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt.
Dadurch bestehen während der Freistellungsphase weiterhin Sozialversicherungsschutz und es entstehen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung.
Diese Pflichtbeiträge zählen als Versicherungszeiten und können auf die Wartezeiten von 35 beziehungsweise 45 Jahren angerechnet werden – Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Aber Altersgrenzen
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird immer ohne Abschläge gezahlt, wenn 45 Versicherungsjahre vorliegen; die Altersgrenze steigt stufenweise und liegt für jüngere Jahrgänge nicht mehr bei 63.
Für den Geburtsjahrgang 1961 beträgt sie 64 Jahre und 6 Monate und steigt weiter bis auf 65 Jahre für 1964 und später Geborene. Das Mannheimer Modell kann genau diese Zeit zielgenau überbrücken, bis die Voraussetzungen erreicht sind.
Typische Einsatzfälle
In der Praxis wird das Mannheimer Modell vor allem bei Sozialplänen und einvernehmlichen Trennungen genutzt, um rentennahen Jahrgängen einen sozial abgesicherten, planbaren Ausstieg zu ermöglichen.
Unternehmen vermeiden dadurch lange Freistellungs- oder Kündigungsszenarien, Beschäftigte erhalten ein monatliches Einkommen und sammeln weiter Versicherungsmonate – ohne den Umweg über die Arbeitslosigkeit.
So läuft die Umsetzung ab
Zunächst wird ein Wertguthaben begründet oder dotiert, etwa durch Umwandlung einer vorgesehenen Abfindung oder durch eine Sonderzahlung des Arbeitgebers.
Dieses Wertguthaben wird anschließend auf die DRV Bund übertragen. Nach Antragstellung bei der DRV – der mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Freistellung erfolgen muss – zahlt die DRV das vereinbarte Entgelt aus dem Guthaben monatlich aus.
Rechtlich bedeutsam ist dabei der Paragraf § 7f SGB IV, der die Übertragung von Wertguthaben regelt; das Bundesarbeitsministerium erläutert ergänzend die praktischen Möglichkeiten, ein Wertguthaben auf die DRV Bund zu übertragen.
Steuern, Beiträge und Absicherung
Das besondere an Wertguthaben: Während der Ansparphase fallen zunächst weder Steuern noch Sozialabgaben an. Diese werden erst mit der Auszahlung fällig; die laufenden Entnahmen sind demnach lohnsteuer- und beitragspflichtig.
Für die Zeit der Freistellung besteht damit ein durchgehender Sozialversicherungsschutz – ein entscheidender Baustein, damit die Monate als Pflichtbeitragszeiten gezählt werden.
Arbeitslosigkeit und die Zwei-Jahres-Regel
Manche Übergangsmodelle arbeiten mit einer kurzen Phase des Arbeitslosengeld-Bezugs. Wichtig ist dabei die gesetzliche Zwei-Jahres-Regel: Zeiten des ALG-Bezugs werden grundsätzlich nicht auf die 45-Jahre-Wartezeit angerechnet, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegen.
Es gibt Ausnahmen – etwa nach Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers –, doch sollten Betroffene ihre zeitliche Planung hier besonders sorgfältig abstimmen. Auch deshalb wird das Mannheimer Modell häufig so gestaltet, dass durch die DRV-Auszahlungen keine Lücke mit ALG in den letzten zwei Jahren entsteht.
Vorteile für Beschäftigte und Arbeitgeber
Für Beschäftigte bietet das Modell einen geordneten, finanziell planbaren Abschied aus dem Berufsleben. Statt einer steuerlich oft ungünstigen Einmalabfindung fließen regelmäßige Bezüge, die Versicherungsmonate sichern und den Zugang zur abschlagsfreien Rente ermöglichen.
Für Arbeitgeber entsteht eine sozialverträgliche Lösung, die arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vermeidet und die Trennung sauber strukturiert. Die steuerliche Einordnung nach dem BFH-Urteil minimiert zudem Haftungsrisiken des Arbeitgebers.
Grenzen, Fallstricke und was zu prüfen ist
Nicht jede Zahlung eignet sich automatisch als Wertguthaben; maßgeblich ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung und die „Angemessenheit“ des späteren Entnahmeentgelts im Verhältnis zum letzten Verdienst. Gestaltung, Dokumentation und der rechtzeitige Antrag bei der DRV Bund sind wichtig.
Ebenso sollte geprüft werden, ob mit dem Modell tatsächlich alle Monate bis zur maßgeblichen Altersgrenze und der Erfüllung der 45-Jahre-Wartezeit abgedeckt sind, damit die Rente am Ende wirklich abschlagsfrei ist. Eine enge Abstimmung von Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ist hier empfehlenswert.
Ein Beispiel aus der Praxis – erzählerisch gedacht
Angenommen, eine Arbeitnehmerin des Jahrgangs 1962 will 2026 ohne Abschläge in Rente gehen und hat bereits 44 Versicherungsjahre erreicht. Der Arbeitgeber und sie einigen sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Statt einer Abfindung in einer Summe wird eine Sonderzahlung in ein Wertguthaben eingebracht und auf die DRV Bund übertragen.
Ab Mitte 2024 zahlt die DRV monatlich aus dem Guthaben ein Entgelt aus. Diese Monate zählen als Pflichtbeitragszeiten. Bis 2026 ist die 45-Jahre-Wartezeit erfüllt, gleichzeitig wird die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte erreicht – die Altersrente startet abschlagsfrei.
Fazit
Das Mannheimer Modell ist eine erprobte Brücke in den Ruhestand: steuerlich abgesichert, sozialversicherungsrechtlich wirksam und planbar. Wer die Rahmenbedingungen – Altersgrenzen, Wartezeiten, Zwei-Jahres-Regel und Fristen – korrekt einhält, kann den Übergang so gestalten, dass am Ende die Altersrente ohne Abschläge beginnt.
Für die Umsetzung sind eine sorgfältige arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Gestaltung und der rechtzeitige Antrag bei der DRV Bund unverzichtbar.
Hinweis: Konkrete Gestaltungen sollten immer individuell geprüft werden, insbesondere hinsichtlich Arbeitsvertrag, Steuerfolgen und der Anrechnung auf die Wartezeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger.




