Jetzt ist es durch: Am 18.09.2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte: “Damit soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.”
Wir haben uns bei gegen-Hartz einmal angeschaut, was sich mit diesem Gesetz für mögliche Empfänger einer späteren Betriebsrente verbessern soll. Wie sollen die Betriebsrenten gestärkt werden, und was können wir von diesem Gesetz erwarten?
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Ziel des Gesetzes?
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll laut Entwurf die betriebliche Altersversorgung ausbauen und mehr Erwerbstätigen den Zugang ermöglichen.
Welche Gruppen soll die Betriebsrente stärker erreichen?
Konkret sind diese Gruppen, denen der Zugang erleichtert werden soll, erst einmal Geringverdiener, zweitens Arbeitnehmer in kleinen, und drittens solche in mittleren Betrieben.
Die Betriebsrente soll breiter verankert werden als bisher und als zentrale Form der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente etabliert werden.
Der Rahmen soll erweitert werden
Laut dem Entwurf sollen Lücken geschlossen werden, die es bei kleineren Unternehmen und Geringverdienern gibt. Der gesetzte Rahmen soll erweitert werden.
Was bedeutet das konkret?
Bis dato handelt es sich (lediglich) um formulierte Absichten. Welche Maßnahmen werden konkret genannt, um diese Ziele zu erreichen und die damit verbundenen Aufgaben anzugehen?
Stärkung des Sozialpartnermodells
Das Sozialpartnermodell soll entwickelt werden, kleinere Unternehmen und nicht tariflich eingebundene Beschäftigte sollen in bereits bestehende Betriebsrentenmodelle eingebunden werden.
Durch diese Integration soll es kleinen Betrieben leichter fallen, Betriebsrenten einfach, sicher und effektiv zu organisieren, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Förderung für Geringverdiener
Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sollen in Zukunft besser gefördert werden. Falls Arbeitgeber eine Betriebsrente einführen, erhöht der Staat die Zuschüsse für diejenigen mit geringerem Einkommen.
So wird die Fördergrenze angehoben, und diese soll dann bei 2.718 Euro pro Monat liegen. Das soll zudem unabhängig davon sein, ob Arbeitnehmer in Vollzeit tätig sind oder in Teilzeit.
Zudem soll diese Fördergrenze dynamisch angelegt sein, um zu verhindern, dass Erwerbstätige durch Lohnerhöhungen die Förderung nicht mehr erhalten. Dies diene der Planungssicherheit.
Betriebsrente plus Teilrente ist möglich
Eine Betriebsrente soll auch mit einer gesetzlichen Teilrente kombinierbar sein, wenn Renter im Ruhestand weiter beschäftigt sind.
Damit könnte dann auch die Betriebsrente vorzeitig beansprucht werden. Genauer gesagt, die Betriebsrente wird nur voll ausgezahlt, wenn der Beschäftigte bis zur vereinbarten Altersgrenze im Betrieb bleibt.
Zwar wird eine vorzeitig in Anspruch genommene Betriebsrente deren Höhe mindern, aber Arbeitnehmer müssen nicht mehr so lange darauf warten, bis sie ihre gesetzliche Vollrente beziehen.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.