Pflegegeld reicht als Einkommensersatz nicht aus: Reform, reißt Versorgungslücke

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Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, bezahlt dafür häufig mit weniger Einkommen, beruflichem Verzicht und der eigenen Gesundheit. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Stella Merendino fordert deshalb eine solidarische Pflegevollversicherung, einen Lohnersatz für pflegende Angehörige und eine bessere Absicherung im Alter.

Im Interview mit „Der Westen“ kritisiert die ausgebildete Krankenpflegerin zugleich die geplante Neuordnung der Pflegeleistungen. Ihr Vorwurf: Die Bundesregierung verspreche mehr Flexibilität, riskiere aber, dass Familien notwendige Pflegehilfsmittel künftig aus einem Budget bezahlen müssen, das auch für andere Unterstützung reichen soll.

Pflege zu Hause darf Familien nicht finanziell aufreiben

Angehörige übernehmen Körperpflege, organisieren Arztbesuche und stehen bereit, wenn nachts Hilfe nötig wird. Wer dafür seine Erwerbsarbeit reduziert, verliert Einkommen – während die Verantwortung für den pflegebedürftigen Menschen bleibt.

Merendino hält es für falsch, diese Arbeit als private Angelegenheit der Familien zu behandeln. Ihre Forderung bringt sie im Interview auf den Satz: „Niemand darf arm werden, weil er einen Menschen liebt und ihn nicht im Stich lassen will.“

Dahinter steht eine Verteilungsfrage: Welche Kosten trägt die Versichertengemeinschaft, und welche Belastungen bleiben bei den Familien? Solange Angehörige fehlende Unterstützung durch unbezahlte Arbeit ausgleichen, verschwindet der Aufwand lediglich aus der öffentlichen Rechnung.

Was eine Pflegevollversicherung ändern soll

Die Linke will, dass eine solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung sämtliche notwendigen pflegerischen Leistungen abdeckt. Die heutige Pflegeversicherung übernimmt dagegen nur einen Teil der Pflegekosten; diesen grundsätzlichen Aufbau will auch die Bundesregierung mit ihrer angekündigten Neuordnung beibehalten.

Zur Finanzierung fordert die Partei, alle Menschen und sämtliche Einkommensarten einzubeziehen. Damit sollen auch hohe Einkommen sowie Einnahmen aus Kapital und Vermietung stärker zur Finanzierung beitragen.

Pflegegeld ersetzt kein ausgefallenes Gehalt

Merendino verlangt zusätzlich einen echten Lohnersatz für pflegende Angehörige. Eine Versicherung, die Pflegeleistungen bezahlt, gleicht damit noch nicht den Verdienstausfall einer Tochter oder eines Partners aus.

Das heutige Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu, wenn sie mindestens Pflegegrad 2 hat und ihre häusliche Pflege sichergestellt ist. Sie kann das Geld an ihre Pflegeperson weitergeben; ein Ersatz des früheren Erwerbseinkommens ist es jedoch nicht.

Zwar gibt es bei einer akut entstandenen Pflegesituation unter Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld als kurzfristigen Lohnersatz. Diese Hilfe für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person schließt aber nicht die Einkommenslücke einer jahrelangen Pflege.

Streit um bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel

Besonders deutlich wird der Konflikt bei Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen. Für benötigte, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse derzeit nach § 40 Absatz 2 SGB XI bis zu 42 Euro monatlich; auch eine Kostenerstattung ist möglich.

Dabei handelt es sich um eine zweckgebundene Versorgung und nicht um einen frei verfügbaren monatlichen Geldbonus. Welche Produkte infrage kommen, erläutert der Beitrag über die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro.

Nach den von Merendino kritisierten Plänen soll dieser eigenständige Anspruch entfallen und in die neue Budgetstruktur eingehen. Die möglichen Folgen beschreibt auch der Beitrag zur geplanten Änderung der 42-Euro-Regelung.

Merendino befürchtet, dass Familien dann zwischen notwendigen Hygieneprodukten und anderer Hilfe abwägen müssen. Ihr Einwand richtet sich damit gegen eine Zusammenlegung, bei der mehrere notwendige Leistungen um begrenzte Mittel konkurrieren.

Mehr Spielraum ist noch keine bessere Versorgung

Die Bundesregierung begründet die geplante Bündelung von Leistungen mit einer übersichtlicheren Versorgung und besser nutzbaren Hilfen. Der am 30. September 2026 beschlossene Kabinettsentwurf sieht unter anderem neue Budgets und eine fachliche Pflegebegleitung vor.

Ein leichter verständliches Leistungssystem kann Familien tatsächlich Arbeit abnehmen. Ob daraus auch finanzielle Entlastung entsteht, hängt jedoch davon ab, welche Ansprüche erhalten bleiben, wie hoch die Mittel ausfallen und welche Angebote vor Ort verfügbar sind.

Merendino kritisiert deshalb die Vorgabe einer ausgabenneutralen Umgestaltung. Werden vorhandene Mittel lediglich neu verteilt, entsteht dadurch noch kein zusätzlicher Pflegedienst und keine zusätzliche Stunde Unterstützung.

Pflegegrad 1 droht eine besondere Lücke

Menschen mit Pflegegrad 1 können heute bei häuslicher Pflege benötigte Pflegehilfsmittel und einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich beanspruchen. Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht in diesem Pflegegrad hingegen nicht.

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Nach den veröffentlichten Reforminformationen des Bundesgesundheitsministeriums soll Pflegegrad 1 keinen Zugang zum neuen Sozialraumbudget erhalten, das den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen soll. Stattdessen verweist das Ministerium auf intensivere Begleitung und Empfehlungen zu Präventionsangeboten.

Merendino warnt darüber hinaus vor den Folgen eines entfallenden eigenständigen Anspruchs auf Verbrauchspflegehilfsmittel. Beratung kann bei der Organisation helfen, bezahlt aber weder benötigte Handschuhe noch Desinfektionsmittel.

Gesundheitliche Folgen müssen überprüfbar sein

Merendino erklärt im Interview, ihr sei keine belastbare wissenschaftliche Untersuchung bekannt, die zusätzliche Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Folgekosten der kritisierten Änderungen beziffere. Sie fordert deshalb eine Folgenabschätzung und die Offenlegung der Berechnungen.

Damit sind steigende Infektionszahlen noch nicht nachgewiesen. Die politische Frage bleibt dennoch berechtigt: Wer bei der Versorgung mit Hygieneprodukten Änderungen plant, muss nachvollziehbar erklären, wie notwendiger Schutz weiterhin gewährleistet werden soll.

Ähnlich vorsichtig äußert sich die Abgeordnete zu möglichen Arbeitsplatzverlusten bei Versorgungsunternehmen. Sie nennt keine gesicherte Zahl, verlangt aber, funktionierende Liefer- und Beratungsangebote nicht ohne verlässlichen Ersatz aufzugeben.

Rentenabsicherung besteht schon heute – mit Grenzen

Die Forderung nach einer besseren Alterssicherung trifft auf ein System, das Pflegearbeit bereits unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Pflegekassen können Rentenbeiträge zahlen, wenn jemand einen Menschen ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig zu Hause mindestens zehn Stunden wöchentlich an regelmäßig wenigstens zwei Tagen pflegt und daneben höchstens 30 Wochenstunden erwerbstätig ist.

Gerade diese 30-Stunden-Grenze bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige kann erhebliche Folgen haben. Wer regelmäßig mehr arbeitet, kann die zusätzliche rentenrechtliche Absicherung aus der Pflege verlieren, obwohl der Pflegeaufwand unverändert bleibt.

Merendino fordert zudem einen deutlichen Ausbau professioneller Pflegeangebote. Denn selbst eine bessere finanzielle Absicherung verschafft Angehörigen keine Erholung, wenn sie keine geeignete Vertretung oder Unterstützung finden.

Was für Betroffene derzeit gilt

Die Forderung der Linken nach einer Pflegevollversicherung ist kein beschlossenes Gesetz. Auch ein Kabinettsbeschluss über einen Reformentwurf setzt die darin vorgesehenen Leistungsänderungen noch nicht in Kraft.

Wenn Sie zu Hause pflegen, können Sie bestehende Ansprüche deshalb weiterhin geltend machen. Für benötigte Verbrauchspflegehilfsmittel gilt derzeit die Kostenübernahme bis zu 42 Euro im Monat; Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad, ein entsprechender Bedarf und ein Antrag bei der Pflegekasse.

Sechs Fragen und Antworten zur Pflegevollversicherung

Was fordert die Linke?

Die Partei fordert eine solidarische Pflegevollversicherung, die notwendige pflegerische Leistungen vollständig abdeckt. Merendino verlangt außerdem Lohnersatz, bessere Rentenabsicherung und mehr professionelle Pflegeangebote.

Ist die Pflegevollversicherung bereits beschlossen?

Nein, sie ist eine politische Forderung. Daraus entsteht derzeit kein zusätzlicher Anspruch gegenüber der Pflegekasse.

Entfallen die 42 Euro für Pflegehilfsmittel schon jetzt?

Nein, der geltende Anspruch besteht weiterhin. Die diskutierte Änderung darf nicht mit einer bereits wirksamen Abschaffung verwechselt werden.

Bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel?

Ja, bei häuslicher Pflege und entsprechendem Bedarf können auch Menschen mit Pflegegrad 1 Verbrauchspflegehilfsmittel bis zur geltenden monatlichen Grenze erhalten. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.

Ist Pflegegeld ein Gehalt für Angehörige?

Nein, anspruchsberechtigt ist die pflegebedürftige Person. Sie kann das Geld zur Anerkennung der geleisteten Hilfe weitergeben, doch es ersetzt kein zuvor erzieltes Arbeitsentgelt.

Sind mehr Infektionen durch die Reform bereits belegt?

Das vorliegende Interview enthält dafür keine belastbaren Zahlen. Merendino fordert eine wissenschaftliche Prüfung möglicher gesundheitlicher Folgen.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Bundesgesundheitsministerium: Häusliche Pflege und Pflegegeld.
Bundesgesundheitsministerium: Leistungen bei Pflegegrad 1.
Bundesgesundheitsministerium: Pflegehilfsmittel.
Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz: Pflege sichern, Angehörige stärken, 30. September 2026.
Der Westen: Interview mit Stella Merendino über häusliche Pflege und Pflegevollversicherung
Die Linke: Nur mutige Reformen können die Pflegekatastrophe verhindern!, 12. Dezember 2025.