Ein Sturz, ein Kreislaufzusammenbruch oder eine plötzliche Krankenhauseinweisung der pflegenden Angehörigen kann die Versorgung eines Pflegebedürftigen innerhalb weniger Minuten zusammenbrechen lassen. Wer übernimmt dann das Waschen, Lagern, Anziehen, den Toilettengang oder die Betreuung?
Bislang gibt es keinen flächendeckenden Pflege-Notdienst, den Familien wie einen medizinischen Bereitschaftsdienst einfach anrufen können. Das soll sich ändern. Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz einen neuen Anspruch auf schnelle professionelle Hilfe in pflegerischen Akutsituationen.
Nach dem aktuellen Entwurf soll der neue Pflege-Notdienst 2028 starten. Für 2027 ist eine Übergangslösung vorgesehen.
Wenn die Pflege plötzlich zusammenbricht
Viele Pflegebedürftige leben zu Hause und erhalten einen großen Teil ihrer Hilfe von Angehörigen. Fällt die Hauptpflegeperson ungeplant aus, entsteht schnell eine Versorgungslücke. Ein regulärer Pflegedienst hat nicht zwingend am selben Tag freie Kapazitäten. Auch ein Kurzzeitpflegeplatz lässt sich oft nicht innerhalb weniger Stunden finden.
Für Menschen, die nicht allein aufstehen, zur Toilette gehen oder sich versorgen können, reicht eine Lösung in einigen Tagen nicht aus. Genau diese Lücke soll der neue Pflege-Notdienst schließen.
Der neue Pflege-Notdienst soll schnell einspringen
Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz führt die „pflegerische Akutsituation“ ein. Sie soll unter anderem dann vorliegen, wenn ein unvorhersehbares Ereignis sofortige Hilfe notwendig macht und die häusliche Pflege vorübergehend nicht mehr ausreicht.
Der Entwurf nennt ausdrücklich den plötzlichen Ausfall einer Pflegeperson. Droht dem Pflegebedürftigen dadurch ein gesundheitlicher Schaden oder sogar eine Krankenhauseinweisung, soll ein ambulanter Dienst kurzfristig übernehmen können.
Geplant ist ein Anspruch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Der Notdienst soll körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung übernehmen.
Noch am selben Tag soll Hilfe möglich werden
Der Pflege-Notdienst soll keine weitere reguläre Pflegeleistung schaffen, für die Familien erst tagelang Angebote suchen. Sein Zweck liegt gerade darin, kurzfristige Versorgungslücken aufzufangen.
Die Landesverbände der Pflegekassen sollen regionale Anbieter für diese Akutversorgung organisieren. Zusätzlich soll der Spitzenverband der Pflegekassen über verfügbare Angebote informieren.
Ob tatsächlich überall innerhalb weniger Stunden Pflegekräfte verfügbar sein werden, hängt jedoch von den regionalen Kapazitäten ab. Ein gesetzlicher Anspruch allein schafft noch keine zusätzlichen Fachkräfte.
Praxisbeispiel: Anna-Lena fällt plötzlich aus
Das folgende Beispiel ist fiktiv. Anna-Lena versorgt ihren Vater Constantin zu Hause. Constantin hat Pflegegrad 4 und braucht mehrmals täglich Unterstützung beim Aufstehen, beim Toilettengang, beim Umkleiden und bei der Körperpflege.
Anna-Lena übernimmt morgens und abends den größten Teil dieser Aufgaben. Zusätzlich kommt an mehreren Tagen ein ambulanter Pflegedienst.
An einem Dienstagmorgen erleidet Anna-Lena plötzlich einen Kreislaufzusammenbruch. Ein Rettungswagen bringt sie ins Krankenhaus. Constantin bleibt zu Hause zurück.
Der reguläre Pflegedienst kann erst am folgenden Nachmittag einen zusätzlichen Einsatz anbieten. Constantin kann aber nicht so lange ohne Hilfe bleiben.
Genau für einen solchen Fall plant die Reform den Pflege-Notdienst. Anna-Lenas Ausfall erzeugt einen sofortigen Unterstützungsbedarf. Ein regionaler Notdienst könnte Constantins Versorgung kurzfristig übernehmen und die Zeit überbrücken, bis die Familie eine längerfristige Lösung organisiert.
Der Notdienst soll nur überbrücken
Der Pflege-Notdienst soll keine dauerhafte ambulante Versorgung ersetzen. Er soll eine akute Krise auffangen. Dauert der Einsatz länger als wenige Tage, sollen Pflegekasse und Leistungserbringer prüfen, wie die weitere Versorgung aussehen kann.
So könnte aus der kurzfristigen Hilfe eine reguläre ambulante Unterstützung oder eine andere Anschlusslösung entstehen. Für Constantin könnte das bedeuten, dass ein Pflegedienst vorübergehend häufiger kommt oder die Familie eine andere Ersatzpflege organisiert, solange Anna-Lena ausfällt.
Manchmal bleibt nur die Kurzzeitpflege
Nicht jede Krise lässt sich zu Hause lösen. Wenn ein Pflegebedürftiger rund um die Uhr Hilfe braucht und kurzfristig keine ausreichende häusliche Versorgung bereitsteht, kann eine Kurzzeitpflege die bessere Lösung sein.
Der Entwurf verbindet den geplanten ambulanten Notdienst deshalb mit weiteren Überbrückungsmöglichkeiten. Familien sollen je nach Situation entweder Hilfe zu Hause oder eine vorübergehende stationäre Versorgung nutzen können.
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Ein neues Budget soll die Akuthilfe finanzieren
Nach dem aktuellen Entwurf sollen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein eigenes Überbrückungsbudget erhalten. Für die Pflegegrade 2 und 3 sind bis zu 1.855 Euro jährlich vorgesehen. Bei Pflegegrad 4 und 5 sollen bis zu 2.285 Euro zur Verfügung stehen.
Dieses Geld soll für akute und vorübergehende Versorgungslücken dienen. Die Beträge gehören jedoch noch zum geplanten neuen Leistungsrecht. Pflegebedürftige können sie im August 2026 noch nicht beanspruchen.
2027 soll eine Übergangslösung beginnen
Der eigentliche Pflege-Notdienst soll nach dem aktuellen Entwurf zum 1. Januar 2028 starten. Für 2027 plant das Bundesgesundheitsministerium bereits eine Übergangslösung.
Pflegebedürftige sollen dann das neue Überbrückungsbudget in Akutsituationen für zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste einsetzen können. Auch Kurzzeitpflege soll zur Überbrückung dienen.
Damit will der Gesetzgeber schon vor dem vollständigen Aufbau regionaler Notdienststrukturen zusätzliche Hilfe ermöglichen.
Was Familien heute tun können
Im August 2026 gilt noch das bisherige Leistungsrecht. Fällt eine Pflegeperson plötzlich aus, sollten Angehörige zuerst den bereits eingebundenen Pflegedienst und die Pflegekasse kontaktieren. Auch Pflegestützpunkte und kommunale Pflegeberatungen können bei der Suche nach Ersatz helfen.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Dafür steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Ob tatsächlich kurzfristig eine Pflegekraft oder ein Platz verfügbar ist, hängt von den örtlichen Kapazitäten ab.
Liegt zusätzlich eine medizinische Notlage vor, sollten Familien nicht auf eine Pflegeersatzlösung warten, sondern die medizinische Notfallversorgung nutzen.
Angehörige dürfen kurzfristig der Arbeit fernbleiben
Beschäftigte können in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn sie die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren oder selbst sicherstellen müssen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung dafür Pflegeunterstützungsgeld, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
Bei Anna-Lena und Constantin könnte deshalb auch ein anderes nahes Familienmitglied kurzfristig einspringen, bis ein Pflegedienst oder eine andere Versorgung bereitsteht.
Der Pflege-Notdienst könnte Krankenhausaufnahmen verhindern
Der geplante Pflege-Notdienst verfolgt noch ein weiteres Ziel. Pflegebedürftige sollen nicht allein deshalb ins Krankenhaus kommen, weil zu Hause plötzlich niemand mehr die notwendige Grundversorgung übernimmt.
Ein Krankenhaus ersetzt keinen fehlenden Pflegedienst. Trotzdem kann ein zusammengebrochenes Pflegesystem dazu führen, dass Familien den Rettungsdienst rufen oder Ärzte eine Aufnahme veranlassen, weil niemand eine sichere Versorgung gewährleisten kann.
Ein funktionierender Pflege-Notdienst könnte solche Situationen auffangen. Dafür braucht es allerdings genügend Anbieter, die auch kurzfristig und außerhalb üblicher Bürozeiten reagieren können.
Noch gilt der neue Anspruch nicht
Pflegebedürftige sollten die angekündigte Leistung nicht mit einem bereits bestehenden Anspruch verwechseln. Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Bundestag und Bundesrat können Einzelheiten noch ändern. Das betrifft auch Starttermine, Budgets und Voraussetzungen. Für Familien bleibt der Ansatz dennoch bedeutsam: Die Pflegeversicherung soll erstmals gezielt eine Struktur für den plötzlichen Zusammenbruch der häuslichen Pflege schaffen.
FAQ zum geplanten Pflege-Notdienst
Gibt es den Pflege-Notdienst schon heute?
Nein. Nach dem aktuellen Entwurf soll der spezielle Notdienst 2028 starten. Für 2027 ist eine Übergangslösung vorgesehen.
Wer soll den Pflege-Notdienst nutzen können?
Geplant ist der Anspruch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer pflegerischen Akutsituation.
Was kann ich tun, wenn meine Pflegeperson heute ausfällt?
Kontaktieren Sie Pflegedienst, Pflegekasse und örtliche Pflegeberatung. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können die Versorgung überbrücken. Bei einem medizinischen Notfall gilt die normale Notfallversorgung.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Referentenentwurf vom 5. Juni 2026.
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, geplante Regelungen zu Überbrückungsbudget und pflegerischen Akutsituationen.
Sozialgesetzbuch XI, § 42a – Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegezeitgesetz, § 2 – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation.
Sozialgesetzbuch XI, § 44a – Pflegeunterstützungsgeld.




