Pflegeberatung ab Pflegegrad 2 Pflicht: Wer 2026 wirklich einen Beratungstermin nachweisen muss
Wer Pflegegrad 2 oder höher hat und zu Hause gepflegt wird, stößt schnell auf die Aussage, eine Pflegeberatung sei nun verpflichtend. Ganz richtig ist diese Formulierung nicht. Verpflichtend ist nicht die allgemeine Pflegeberatung bei der Pflegekasse, sondern unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI.
Betroffen sind vor allem Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten. Seit 2026 gelten dabei neue Regeln für Menschen mit Pflegegrad 4 und 5, denn auch sie müssen den Pflichttermin nur noch einmal pro Halbjahr wahrnehmen.
Pflicht besteht bei ausschließlichem Pflegegeldbezug
Der Beratungseinsatz ist mit dem Bezug von Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 SGB XI verbunden. Wer mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 ausschließlich Pflegegeld erhält, muss deshalb einmal in jedem Halbjahr eine entsprechende Beratung abrufen.
Das betrifft häufig Haushalte, in denen Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die Versorgung übernehmen. Wie hoch das Pflegegeld in den einzelnen Pflegegraden ausfällt, zeigt unser Überblick zum Pflegegeld 2026.
Seit 2026 gelten für Pflegegrad 4 und 5 weniger Pflichttermine
Für Pflegegrad 2 und 3 war der halbjährliche Beratungseinsatz bereits zuvor vorgeschrieben. Eine wichtige Änderung betrifft seit dem 1. Januar 2026 die Pflegegrade 4 und 5.
Bis Ende 2025 mussten Betroffene mit diesen hohen Pflegegraden bei ausschließlichem Pflegegeldbezug vierteljährlich einen Pflichttermin wahrnehmen. Seit 2026 genügt auch dort ein Beratungseinsatz pro Halbjahr.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können trotzdem weiterhin einmal pro Vierteljahr eine Beratung in Anspruch nehmen. Die zusätzlichen Termine sind freiwillig und dürfen genutzt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert oder Angehörige weitere Unterstützung benötigen.
Diese Beratung ist nicht mit der allgemeinen Pflegeberatung zu verwechseln
Die Bezeichnung „Pflegeberatung ist Pflicht“ kann zu Missverständnissen führen. Die umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die beispielsweise von Pflegekassen und Pflegestützpunkten angeboten wird, ist weiterhin freiwillig.
Anders sieht es mit dem Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI aus. Dieser Termin ist beim ausschließlichen Bezug von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 vorgeschrieben und dient zugleich als Nachweis dafür, dass die häusliche Pflege weiterhin sichergestellt wird.
So oft muss der Beratungseinsatz stattfinden
| Pflegegrad und Leistungsart | Beratungseinsatz 2026 |
| Pflegegrad 1 | Halbjährlich freiwillig möglich |
| Pflegegrad 2 bis 3 mit ausschließlichem Pflegegeld | Einmal pro Halbjahr verpflichtend |
| Pflegegrad 4 bis 5 mit ausschließlichem Pflegegeld | Einmal pro Halbjahr verpflichtend, zusätzlich vierteljährlich freiwillig möglich |
| Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI | Keine entsprechende Nachweispflicht, Beratung freiwillig möglich |
Für viele Betroffene sind damit vor allem die Zeiträume vom 1. Januar bis 30. Juni und vom 1. Juli bis 31. Dezember wichtig. Pflegegeldbezieher sollten den Termin nicht erst kurz vor Ablauf des jeweiligen Halbjahres vereinbaren, da Beratungsstellen und Pflegedienste zeitweise längere Wartezeiten haben können.
Bei einer Kombinationsleistung kann die Pflicht entfallen
Nicht jeder Mensch, der weiterhin einen Teil des Pflegegeldes ausgezahlt bekommt, muss deshalb automatisch einen Pflichtbesuch nachweisen. Wer eine echte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI aus ambulanten Pflegesachleistungen und anteiligem Pflegegeld erhält, fällt nach den leistungsrechtlichen Vorgaben der Pflegekassen nicht unter dieselbe Nachweispflicht.
Das ist für Betroffene wichtig, weil allein der Blick auf die monatliche Geldzahlung zu einem falschen Ergebnis führen kann. Ausführlich erklären wir die Abgrenzung im Beitrag Pflegegeld: Bei Kombinationsleistung ist der Beratungsbesuch keine Pflicht.
Besonderheiten können bestehen, wenn der Umwandlungsanspruch für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt wird. Deshalb sollte bei einer Mischung verschiedener Pflegeleistungen geprüft werden, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Pflegekasse die jeweilige Leistung abrechnet.
Was beim Beratungstermin besprochen wird
Der Beratungseinsatz soll nicht lediglich einen formalen Nachweis erzeugen. Die Pflegefachperson betrachtet die Versorgung zu Hause und kann Hinweise geben, wenn sich Probleme bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamentenversorgung oder Organisation des Alltags zeigen.
Auch Hilfsmittel, Pflegekurse, Tagespflege, Verhinderungspflege oder eine erneute Begutachtung können angesprochen werden. Gerade bei einem neu festgestellten Pflegegrad lohnt es sich deshalb, sämtliche Leistungen zu prüfen, die neben dem Pflegegeld verfügbar sind; einen Überblick gibt unser Ratgeber Das steht Ihnen bei Pflegegrad 2 alles zu.
Wer den Beratungseinsatz durchführen darf
Der Termin kann unter anderem durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle mit entsprechender pflegefachlicher Kompetenz durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachperson eingesetzt werden.
Die Kosten trägt die Pflegeversicherung beziehungsweise bei privat Pflegeversicherten das zuständige Versicherungsunternehmen. Betroffene müssen den vorgeschriebenen Beratungseinsatz daher grundsätzlich nicht selbst bezahlen.
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Ein Teil der Beratungen kann per Video stattfinden
Der Gesetzgeber erlaubt derzeit außerdem eine teilweise digitale Durchführung. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden.
Die erste Beratung muss jedoch in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Wer eine Videoberatung nutzen möchte, sollte dies bereits bei der Terminvereinbarung mit dem Anbieter absprechen.
Fehlender Nachweis kann das Pflegegeld deutlich reduzieren
Problematisch wird es, wenn ein vorgeschriebener Beratungseinsatz überhaupt nicht nachgewiesen wird. § 37 Absatz 6 SGB XI erlaubt der Pflegekasse in diesem Fall, das Pflegegeld zu kürzen und es bei einem wiederholten Verstoß vollständig zu entziehen.
Nach den leistungsrechtlichen Vorgaben der Pflegekassen wird bei einem erstmalig fehlenden Nachweis regelmäßig eine Kürzung um 50 Prozent vorgenommen. Fehlt auch im folgenden vorgeschriebenen Zeitraum der Nachweis, kann die Pflegegeldzahlung eingestellt werden.
Das kann je nach Pflegegrad erhebliche finanzielle Folgen haben. Weitere Einzelheiten dazu finden Betroffene im Beitrag Pflegegeld weg: Was passiert, wenn der Pflichttermin vergessen wird.
Pflegebedürftige sollten den Termin selbst im Blick behalten
Betroffene sollten sich nicht darauf verlassen, rechtzeitig von der Pflegekasse an den Termin erinnert zu werden. Sinnvoll ist es, bereits einige Wochen vor Ende des Halbjahres einen zugelassenen Anbieter zu kontaktieren.
Der durchführende Dienst beziehungsweise die Beratungsstelle bestätigt den Termin gegenüber der Pflegekasse. Eine eigene Kopie oder Dokumentation des Termins sollte trotzdem aufbewahrt werden, falls es später Rückfragen zur Nachweisführung gibt.
Beispiel aus der Praxis
Herr Schneider hat Pflegegrad 4 und wird von seiner Tochter zu Hause gepflegt. Er erhält ausschließlich Pflegegeld und muss deshalb 2026 nur noch einmal zwischen Januar und Juni sowie einmal zwischen Juli und Dezember einen verpflichtenden Beratungseinsatz wahrnehmen.
Im Mai findet der erste Termin bei ihm zu Hause statt. Im November möchte Herr Schneider die zweite Beratung per Videokonferenz durchführen lassen und klärt dies rechtzeitig mit dem Beratungsanbieter.
Anders wäre die Situation, wenn regelmäßig ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt und eine Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI abgerechnet würde. Dann müsste geprüft werden, ob überhaupt noch eine Pflicht zur Nachweisführung nach § 37 Absatz 3 SGB XI besteht.
Fragen und Antworten zur Beratungspflicht ab Pflegegrad 2
Ist die Pflegeberatung ab Pflegegrad 2 grundsätzlich Pflicht?
Nein. Die allgemeine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist freiwillig. Verpflichtend ist bei Pflegegrad 2 bis 5 unter bestimmten Voraussetzungen der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI.
Wer muss den Beratungseinsatz 2026 wahrnehmen?
Die Pflicht betrifft insbesondere Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 SGB XI erhalten. Sie müssen einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz nachweisen.
Wie oft müssen Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 zur Beratung?
Seit dem 1. Januar 2026 reicht auch bei Pflegegrad 4 oder 5 ein verpflichtender Termin pro Halbjahr. Zusätzlich dürfen Betroffene weiterhin freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung nutzen.
Ist der Beratungseinsatz bei einer Kombinationsleistung ebenfalls Pflicht?
Bei einer Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI besteht nach den leistungsrechtlichen Vorgaben der Pflegekassen keine entsprechende Pflicht zum Nachweis eines Beratungseinsatzes. Die Beratung kann jedoch freiwillig genutzt werden.
Was passiert, wenn der Pflichttermin nicht durchgeführt wird?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld wegen des fehlenden Nachweises kürzen. Nach den Vorgaben der Pflegekassen kommt zunächst eine Kürzung um 50 Prozent in Betracht; bei einem erneut fehlenden Nachweis kann die Zahlung vollständig eingestellt werden.
Kann der Beratungstermin auch online stattfinden?
Teilweise ja. Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, die erstmalige Beratung muss jedoch in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.




