Pflegegeld-Tabelle 2024: Alle Pflegegrade 1 bis 5 mit neuen Ansprüchen

Lesedauer 4 Minuten

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad des Bedürftigen. Diese Leistungen sind wichtig, um die Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf zu gewährleisten.

In diesem Beitrag zeigen wir die unterschiedlichen Pflegeleistungen in Höhe und Anspruch, die je nach Pflegegrad zur Verfügung stehen, und erläutern deren Bedeutung und Anwendung.

Was sind die verschiedenen Pflegegrade und wie unterscheiden sie sich?

Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und basieren auf dem Grad der Selbstständigkeit und der Schwere der Beeinträchtigungen im Alltag.

Je höher der Pflegegrad, desto umfassender sind die benötigten Pflegeleistungen. Die wichtigsten Pflegegrade und ihre jeweiligen Leistungen werden im Folgenden detailliert beschrieben.

Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 umfasst geringfügige Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Leistungen sind hier begrenzt, da der Bedarf an externer Pflegehilfe relativ gering ist.

Leistungen:

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 50 € monatlich
  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.000 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen: 214 € monatlich

Alle Leistungen ab Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 betrifft erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Leistungen werden hier deutlich ausgeweitet, um den erhöhten Pflegebedarf zu decken.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 332 € monatlich
  • Pflegesachleistung: bis zu 761 € monatlich
  • Tages- und Nachtpflege: 689 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich*
  • Vollstationäre Pflege: 770 € monatlich
  • Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen: bis zu 266 € monatlich (15% des Heimentgelts)
  • Ersatzpflege durch Fachkräfte: bis zu 1.612 € jährlich
  • Ersatzpflege durch Angehörige: bis zu 498 € jährlich
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € jährlich
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 50 € monatlich
  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.000 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen: 214 € monatlich

Alle Leistungen ab Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 betrifft schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Hier sind die Leistungen umfangreicher, um den gesteigerten Pflegebedarf zu decken.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 573 € monatlich
  • Pflegesachleistung: bis zu 1.432 € monatlich
  • Tages- und Nachtpflege: 1.298 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich*
  • Vollstationäre Pflege: 1.262 € monatlich
  • Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen: bis zu 266 € monatlich (15% des Heimentgelts)
  • Ersatzpflege durch Fachkräfte: bis zu 1.612 € jährlich
  • Ersatzpflege durch Angehörige: bis zu 859,50 € jährlich
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € jährlich
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 50 € monatlich
  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.000 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen: 214 € monatlich

Alle Leistungen ab Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 umfasst schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Pflegeleistungen sind hier auf einem hohen Niveau, um eine adäquate Versorgung sicherzustellen.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 765 € monatlich
  • Pflegesachleistung: bis zu 1.778 € monatlich
  • Tages- und Nachtpflege: 1.612 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich*
  • Vollstationäre Pflege: 1.775 € monatlich
  • Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen: bis zu 266 € monatlich (15% des Heimentgelts)
  • Ersatzpflege durch Fachkräfte: bis zu 1.612 € jährlich
  • Ersatzpflege durch Angehörige: bis zu 1.147,50 € jährlich
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € jährlich
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Kinder/Jugendliche unter 25: bis zu 3.386 €
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 50 € monatlich
  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.000 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen: 214 € monatlich

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 umfasst schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dies ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit und beinhaltet die umfangreichsten Leistungen.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 947 € monatlich
  • Pflegesachleistung: bis zu 2.200 € monatlich
  • Tages- und Nachtpflege: 1.995 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich*
  • Vollstationäre Pflege: 2.005 € monatlich
  • Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen: bis zu 266 € monatlich (15% des Heimentgelts)
  • Ersatzpflege durch Fachkräfte: bis zu 1.612 € jährlich
  • Ersatzpflege durch Angehörige: bis zu 1.420,50 € jährlich
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € jährlich
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Kinder/Jugendliche unter 25: bis zu 3.386 €
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 50 € monatlich
  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.000 € je Maßnahme
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen: 214 € monatlich

Welche zusätzlichen Leistungen sind verfügbar?

Neben den regulären Leistungen der Pflegeversicherung gibt es weitere Unterstützungen, die je nach Bedarf und Situation beantragt werden können. Diese beinhalten unter anderem Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, digitale Pflegeanwendungen und finanzielle Unterstützung für ambulant betreute Wohngruppen.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich steht allen Pflegegraden zur Verfügung und kann für verschiedene Leistungen wie Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege verwendet werden.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich sind für alle Pflegegrade verfügbar. Diese beinhalten technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern.

Digitale Pflegeanwendungen

Für alle Pflegegrade gibt es eine Unterstützung von bis zu 50 € monatlich für digitale Pflegeanwendungen. Diese helfen, die Pflege effizienter und sicherer zu gestalten.

Wohnumfeldverbesserung

Bis zu 4.000 € je Maßnahme können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden, um das Zuhause des Pflegebedürftigen sicherer und barrierefreier zu gestalten.

Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen

Für die Unterstützung von ambulant betreuten Wohngruppen gibt es einen monatlichen Zuschlag von 214 € sowie eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 € (maximal 10.000 € pro Wohngruppe).

Welche Regelungen gelten für die Freistellung von Arbeitnehmern?

Ab 2024 haben Arbeitnehmer einmal pro Jahr Anspruch auf eine 10-tägige Freistellung für die Organisation der Pflege von Angehörigen. Dies ermöglicht es, die notwendigen Pflegemaßnahmen ohne den Druck des Arbeitsalltags zu planen und umzusetzen.

Ganze Tabelle der Pflegeleistungen nach Pflegegrad

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistung bis zu 761 € bis zu 1.432 € bis zu 1.778 € bis zu 2.200 €
Tages- und Nachtpflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 €* 125 €* 125 €* 125 €*
Vollstationäre Pflege 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Pflege in Einrichtungen für Behinderte bis zu 266 € bis zu 266 € bis zu 266 € bis zu 266 €
Ersatzpflege durch Fachkräfte bis zu 1.612 € bis zu 1.612 € bis zu 1.612 € bis zu 1.612 €
Ersatzpflege durch Angehörige bis zu 498 € bis zu 859,50 € bis zu 1.147,50 € bis zu 1.420,50 €
Kurzzeitpflege bis zu 1.774 € bis zu 1.774 € bis zu 1.774 € bis zu 1.774 €
Gemeinsamer Jahresbetrag (Kinder/Jugendliche) bis zu 3.386 € bis zu 3.386 €
Pflegehilfsmittel bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Digitale Pflegeanwendungen bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 €
Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.000 € bis zu 4.000 € bis zu 4.000 € bis zu 4.000 € bis zu 4.000 €
Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €

*In den Pflegegraden 2–5 nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z.B. Waschen, Ankleiden, etc.). Stand: August 2024