In Nordrhein-Westfalen müssen Pflegefachkräfte Mitglied der Pflegekammer sein. Doch viele Beschäftigte lehnen die Pflichtmitgliedschaft weiterhin ab oder haben sich noch nicht vollständig registriert.
Nun verschickt die Pflegekammer zehntausende Zahlungserinnerungen an Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag nicht bezahlt haben.
Nach Angaben der Pflegekammer NRW könnten in nächster Zeit bis zu 35.000 Zahlungserinnerungen verschickt werden. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 20 Euro pro Jahr. Hinter dem Streit steckt allerdings weniger die Höhe des Beitrags als vielmehr eine grundsätzliche Auseinandersetzung um die verpflichtende Mitgliedschaft.
Nur 124.000 Pflegekräfte vollständig registriert
Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums gibt es im Bundesland rund 260.000 Pflegefachpersonen. Den vollständigen Registrierungsprozess bei der Pflegekammer haben bislang jedoch nur etwa 124.000 abgeschlossen.
Dabei ist die Mitgliedschaft für die betroffenen Berufsgruppen grundsätzlich verpflichtend. Wer zu den erfassten Pflegefachpersonen gehört, kann sich der Kammer daher nicht allein dadurch entziehen, dass er sich nicht anmeldet oder den Beitrag nicht überweist.
Die große Zahl ausstehender Registrierungen und Beiträge zeigt allerdings, dass die Akzeptanz der noch jungen Pflegekammer deutlich geringer ist als bei etablierten Berufskammern.
Pflegekammer verlangt aktuell 20 Euro pro Jahr
Die Pflegekammer NRW erhebt derzeit einen Jahresbeitrag von 20 Euro. Trotzdem zahlen zahlreiche Mitglieder nicht. Zum Vergleich verweist der WDR auf die Ärztekammer Nordrhein. Dort seien Mitglieder, die ihre Beitragspflicht grundsätzlich bestreiten, eine absolute Ausnahme.
Bei der Pflegekammer ist die Situation anders. Die Pflichtmitgliedschaft war bereits vor ihrer Gründung umstritten und stößt weiterhin bei einem Teil der Pflegekräfte auf Widerstand.
Wer lediglich nicht zahlt, sollte jedoch nicht davon ausgehen, dass sich die Angelegenheit dadurch erledigt. Eine Zahlungserinnerung kann vielmehr der Beginn weiterer Schritte sein, wenn eine bestehende Beitragspflicht nicht erfüllt wird.
Land unterstützt Pflegekammer mit 30 Millionen Euro
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen existiert seit knapp vier Jahren. Das Land unterstützt ihren Aufbau bis Ende 2027 mit insgesamt 30 Millionen Euro. Danach soll sich die Kammer stärker über die Beiträge ihrer Mitglieder finanzieren.
Aus Sicht des NRW-Gesundheitsministeriums ist die Kammer ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf gegenüber anderen Heilberufen aufzuwerten. Die Pflege soll dadurch eine eigene institutionalisierte Stimme erhalten und bei gesundheitspolitischen Entscheidungen stärker eingebunden werden.
Die Pflegekammer selbst argumentiert ähnlich. Sie will dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte dort vertreten sind, wo über Gesundheitspolitik entschieden wird, und gegenüber Ärzten und anderen Heilberufen auf Augenhöhe auftreten können.
Was die Pflegekammer für Beschäftigte erreichen will
Zu den Aufgaben der Kammer gehört unter anderem die Entwicklung beruflicher Standards. In Nordrhein-Westfalen wurde beispielsweise eine Berufsordnung geschaffen, die Anforderungen an professionelle Pflege festlegt.
Daneben werden Weiterbildungen entwickelt, durch die Pflegefachkräfte zusätzliche Qualifikationen erwerben und sich spezialisieren können. Die Kammer sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Professionalisierung des Berufs.
Auch mit öffentlichen Kampagnen versucht sie, auf Probleme im Pflegealltag aufmerksam zu machen. Ein Beispiel ist die Kampagne „#nichtdeinjob“. Sie richtet sich dagegen, dass qualifizierte Pflegekräfte regelmäßig Tätigkeiten übernehmen müssen, die aus Sicht der Kammer nicht zu ihren eigentlichen fachlichen Aufgaben gehören.
20.000 Menschen unterschreiben Petition gegen Pflegekammer
Trotzdem bleibt der Widerstand erheblich. Innerhalb von sechs Monaten wurde eine Petition gegen die Pflegekammer rund 20.000 Mal unterzeichnet.
Die Initiatoren fordern eine Aussetzung der Kammer. Ihrer Ansicht nach dürfe die Politik strukturelle Probleme in der Pflege nicht einfach an eine berufsständische Organisation weiterreichen.
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Dabei richtet sich die Kritik teilweise gar nicht gegen den Mitgliedsbeitrag. Für einige Gegner ist vielmehr entscheidend, dass Beschäftigte keine Wahl haben, ob sie Mitglied werden möchten.
Kritik richtet sich vor allem gegen Pflichtmitgliedschaft
Die Krankenpflegerin Monika Sonnenberg aus Emsdetten, die die Petition gestartet hat, kritisiert nach Angaben des WDR insbesondere den Zwang zur Mitgliedschaft. Viele grundlegende Entscheidungen in der Pflege würden ohnehin auf Bundesebene getroffen und könnten von einer Landespflegekammer nicht beeinflusst werden.
Auch die Kinderkrankenschwester Anja Kuczera aus Gladbeck sieht die Pflegekammer kritisch. Ihrer Ansicht nach hat die Politik die Probleme des Berufs über Jahre entstehen lassen und versucht nun, Verantwortung an die Pflege selbst abzugeben.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, welches Berufsbild die Kammer vertritt. Während die Pflegekammer eine stärkere Professionalisierung und Weiterentwicklung anstrebt, fühlen sich manche Beschäftigte, die unmittelbar am Patienten arbeiten, dadurch nicht ausreichend repräsentiert.
Pflegekammer hält Kritik für legitim
Die Pflegekammer weist die Kritik nicht grundsätzlich zurück. Sprecherin Leonie Podday bezeichnet sie als legitim, geht jedoch davon aus, dass der Widerstand mit zunehmender Arbeit der Kammer zurückgeht.
Aus Sicht der Kammer wird erst nach und nach sichtbar, welche Veränderungen sie tatsächlich anstoßen kann. Dazu gehören neben der Berufsordnung und neuen Weiterbildungen auch Versuche, die Aufgaben von Pflegefachkräften gegenüber anderen Tätigkeiten klarer abzugrenzen.
Genau daran entzündet sich jedoch neuer Streit. Was die Kammer als Schutz der professionellen Pflege versteht, empfinden manche Beschäftigte als Entfernung vom tatsächlichen Arbeitsalltag in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Zahlungserinnerung nicht einfach ignorieren
Unabhängig von der politischen Bewertung der Pflegekammer sollten betroffene Pflegekräfte eine erhaltene Zahlungserinnerung nicht ungeprüft weglegen. Wer der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft unterliegt und beitragspflichtig ist, kann eine Forderung nicht allein dadurch beseitigen, dass er die Kammer grundsätzlich ablehnt.
Wer Zweifel daran hat, ob er tatsächlich Mitglied sein muss oder ob der geforderte Beitrag korrekt berechnet wurde, sollte diese Fragen direkt mit der Pflegekammer klären. Entscheidend ist die persönliche berufliche Situation und die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft tatsächlich erfüllt sind.
Politischer Protest gegen die Pflegekammer und die rechtliche Beitragspflicht sind zwei unterschiedliche Dinge. Eine Petition oder die persönliche Ablehnung der Kammer hebt eine bestehende Zahlungspflicht nicht automatisch auf.
Streit um Pflegekammer dürfte weitergehen
Die bis zu 35.000 Zahlungserinnerungen zeigen, dass die Diskussion um die Pflegekammer NRW noch lange nicht beendet ist. Einerseits soll die Kammer Pflegekräften mehr politischen Einfluss und eigene berufliche Standards ermöglichen. Andererseits lehnt ein erheblicher Teil der Betroffenen insbesondere die verpflichtende Mitgliedschaft ab.
Spätestens wenn die staatliche Anschubfinanzierung Ende 2027 ausläuft und Mitgliedsbeiträge für die Finanzierung der Kammer noch wichtiger werden, dürfte die Frage der Akzeptanz weiter an Bedeutung gewinnen.
Für betroffene Pflegekräfte gilt deshalb: Politische Kritik ist möglich und legitim. Wer jedoch eine konkrete Beitragsforderung oder Zahlungserinnerung erhält, sollte zusätzlich prüfen, welche rechtlichen Pflichten im eigenen Fall bestehen.
FAQ zur Pflegekammer NRW
Muss jede Pflegekraft Mitglied der Pflegekammer sein?
Die Pflichtmitgliedschaft betrifft die Berufsgruppen, die nach den gesetzlichen Regelungen der Pflegekammer NRW zugeordnet sind. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums gibt es rund 260.000 Pflegefachpersonen im Land.
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegekammer NRW?
Der Mitgliedsbeitrag liegt derzeit bei 20 Euro pro Jahr. Die Pflegekammer rechnet damit, wegen ausstehender Zahlungen bis zu 35.000 Zahlungserinnerungen zu verschicken.
Kann ich die Zahlung verweigern, wenn ich gegen die Pflegekammer bin?
Die persönliche oder politische Ablehnung der Pflegekammer beseitigt eine bestehende gesetzliche Beitragspflicht nicht automatisch. Wer Zweifel an seiner Mitgliedschaft oder einer Forderung hat, sollte diese konkret prüfen lassen.
Quellenverzeichnis
Ärztekammer Nordrhein: Angaben zur Akzeptanz und Zahlungsmoral bei verpflichtenden Kammerbeiträgen.
Kuczera, Anja: Gespräch mit dem WDR zur Kritik an der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
NRW-Gesundheitsministerium: Angaben zur Zahl der Pflegefachpersonen, zur Finanzierung und zu den Aufgaben der Pflegekammer.
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen: Angaben zu Mitgliederzahlen, Beiträgen, Zahlungserinnerungen, Berufsordnung und Weiterbildungen.
Sonnenberg, Monika: Gespräch mit dem WDR zur Petition gegen die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
Westdeutscher Rundfunk: „Pflegekammer verschickt zehntausende Zahlungserinnerungen“, Stand 3. August 2026.




