Wer aus gesundheitlichen Gründen lange vor dem regulären Rentenalter aus dem Beruf ausscheiden muss, verliert häufig nicht nur Arbeitseinkommen. Oft bricht zugleich die Möglichkeit weg, weitere Rentenansprüche aufzubauen und privat für das Alter vorzusorgen.
Wie knapp die Absicherung ausfallen kann, zeigt der Rentenversicherungsbericht 2025. Im Jahr 2024 kamen 171.732 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu hinzu, der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag betrug lediglich 1.041 Euro.
Dieser Durchschnitt beweist nicht, dass alle Betroffenen arm sind. Er zeigt jedoch, wie schnell eine kleine Rente an ihre Grenzen stößt, wenn davon Miete, Strom, Lebensmittel und krankheitsbedingte Ausgaben bezahlt werden müssen.
Die 1.041 Euro bilden den statistischen Zahlbetrag beim Rentenzugang 2024 ab. Der Zugangswert umfasst volle und teilweise Erwerbsminderungsrenten.
Seitdem wurden die Renten angepasst, zuletzt zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Der Wert von 1.041 Euro beschreibt daher nicht die heutige durchschnittliche Auszahlung dieser Gruppe.
Frauen erhielten im Durchschnitt nur 1.010 Euro
Bei den Männern lag der durchschnittliche Zahlbetrag der 2024 neu hinzugekommenen Erwerbsminderungsrenten bei 1.078 Euro. Frauen kamen nur auf 1.010 Euro und damit auf 68 Euro weniger im Monat.
Auch die Entwicklung über mehrere Jahre bleibt ernüchternd. Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei 950 Euro, 2023 waren es 1.001 Euro und 2024 schließlich 1.041 Euro.
Auf dem Papier ist das ein deutlicher Anstieg. Über die Kaufkraft sagt er jedoch wenig aus, denn steigende Mieten, höhere Lebensmittelpreise und zusätzliche Ausgaben wegen einer Erkrankung können einen erheblichen Teil des Zuwachses aufzehren.
Zum Jahresende 2024 wurden insgesamt rund 1,75 Millionen Erwerbsminderungsrenten gezahlt. Ihr durchschnittlicher Zahlbetrag lag mit 1.027 Euro sogar etwas unter dem Wert der Neuzugänge; 96 Prozent des Bestands entfielen auf Renten wegen voller Erwerbsminderung.
Was der Zahlbetrag von 1.041 Euro tatsächlich aussagt
Der Zahlbetrag ist nicht mit der Bruttorente gleichzusetzen. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern behält die Rentenversicherung die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt ein, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.
Mögliche Einkommensteuern sind vom statistischen Zahlbetrag noch nicht abgezogen. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von den gesamten steuerpflichtigen Einkünften und der persönlichen Situation ab.
Dabei ist zu beachten: Die 1.041 Euro sind kein durchschnittliches Haushaltseinkommen. Einkommen eines Partners, eine Betriebsrente, Unterhalt oder andere Einnahmen können die finanzielle Lage verbessern, während eine hohe Miete oder besondere Bedarfe sie verschärfen.
Auch eine Armutsgrenze lässt sich aus dem Rentenbetrag allein nicht ableiten. Für die Grundsicherung zählt der individuelle Bedarf, der sich unter anderem aus Regelbedarf, anerkannter Unterkunft, Heizung und möglichen Mehrbedarfen zusammensetzt.
Warum die Erwerbsminderungsrente häufig so niedrig bleibt
Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den bis zur Erkrankung erworbenen Ansprüchen. Wer zuvor wenig verdient, in Teilzeit gearbeitet oder längere Lücken im Versicherungsverlauf hat, startet deshalb mit einer schwächeren Berechnungsbasis.
Die Zurechnungszeit soll den vorzeitigen Abbruch des Erwerbslebens abfedern. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 wird die versicherte Person so behandelt, als hätte sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Alter von 66 Jahren und drei Monaten weiter Beiträge gezahlt.
Diese Hochrechnung hilft, sie verwandelt einen niedrigen früheren Verdienst aber nicht in einen Durchschnittsverdienst. Zudem kann die Erwerbsminderungsrente um bis zu 10,8 Prozent gekürzt werden; der Abschlag bleibt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Allgemeinen auch bei einer späteren Folgerente bestehen.
Wie die Kürzung berechnet wird, zeigt auch unser Beitrag zum Abschlag von bis zu 10,8 Prozent bei der Erwerbsminderungsrente.
Rund 520.000 Menschen brauchten Ende 2025 Grundsicherung
Niedrige Einkommen bei dauerhafter Erwerbsminderung betreffen eine große Gruppe. Nach den jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten im Dezember 2025 rund 520.000 Erwachsene unterhalb der Altersgrenze Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung.
Diese Zahl darf nicht mit der Zahl der Erwerbsminderungsrentner gleichgesetzt werden. Unter den Grundsicherungsbeziehenden sind auch Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.
Umgekehrt erhält nicht jeder Bezieher einer kleinen Erwerbsminderungsrente Grundsicherung. Nach § 41 Absatz 3 SGB XII muss die volle Erwerbsminderung unabhängig von der Arbeitsmarktlage bestehen und eine Besserung unwahrscheinlich sein.
Ob die Rente befristet bewilligt wurde, entscheidet darüber nicht allein. Ist die Dauerhaftigkeit nicht festgestellt und reicht das Einkommen nicht, kommt häufig Hilfe zum Lebensunterhalt infrage; auch Einkommen und Vermögen im Haushalt können den Anspruch beeinflussen.
Welche Leistung bei zu wenig Rente infrage kommt
| Persönliche Situation | Mögliche Leistung |
|---|---|
| Dauerhaft voll erwerbsgemindert und Lebensunterhalt nicht gedeckt | Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII |
| Volle Erwerbsminderung ist nicht als dauerhaft festgestellt und das Einkommen reicht nicht | Häufig Hilfe zum Lebensunterhalt; die genaue Leistung hängt von der Feststellung des Sozialhilfeträgers ab |
| Lebensunterhalt ist grundsätzlich gesichert, aber die Wohnkosten belasten stark | Wohngeld kann abhängig von Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Wohnort infrage kommen |
| Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt bereits die Unterkunft | Zusätzliches Wohngeld ist im Regelfall ausgeschlossen |
Die Tabelle bietet nur eine erste Orientierung. Bei Paaren, gemischten Haushalten oder einer teilweisen Erwerbsminderung kann die Zuständigkeit anders ausfallen.
Grundsicherung stockt nicht nur bis zum Regelbedarf auf
Für Alleinstehende beträgt die Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2026 weiterhin 563 Euro. Hinzu kommen nach § 42 SGB XII insbesondere die anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe.
Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Rentengrenze für die Grundsicherung. Eine Rente von 1.100 Euro kann bei niedriger Miete ausreichen, bei einer anerkannten Warmmiete von 650 Euro aber bereits unter dem persönlichen Bedarf liegen.
Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Ohne einen anwendbaren Freibetrag führt ein zusätzlicher Euro Rente deshalb häufig dazu, dass die ergänzende Grundsicherung um einen Euro sinkt.
Eine wichtige Ausnahme gilt bei mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten. Nach § 82a SGB XII bleiben 100 Euro sowie 30 Prozent des darüber liegenden Renteneinkommens anrechnungsfrei, 2026 jedoch höchstens 281,50 Euro monatlich.
Dafür muss kein Grundrentenzuschlag ausgezahlt werden. Betroffene sollten ihren Bescheid prüfen, denn unser Beitrag zum Freibetrag von bis zu 281,50 Euro bei der Grundsicherung zeigt, wie viel Geld bei einer fehlenden Anrechnung verloren gehen kann.
Wann Wohngeld die bessere Hilfe sein kann
Eine Erwerbsminderungsrente schließt Wohngeld nicht aus. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom wohngeldrechtlichen Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder, der berücksichtigungsfähigen Miete und der Mietstufe des Wohnorts ab.
Wer bereits Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält und dessen Unterkunft dort berücksichtigt wird, ist nach § 7 Wohngeldgesetz grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Wohnkosten sollen nicht zweimal aus verschiedenen Systemen finanziert werden.
Kann Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeiden, kommt es auch bei einem knappen Einkommen infrage. Eine vertiefte Einordnung bietet unser Ratgeber zu Grundsicherung oder Wohngeld bei zu niedriger Rente.
Die sichtbare Statistik erfasst die verdeckte Armut nicht
Die Zahl von rund 520.000 Grundsicherungsbeziehenden erfasst nur Menschen, die die Leistung beantragt und erhalten haben. Warum andere Berechtigte keinen Antrag stellen, lässt sich aus der Leistungsstatistik nicht ablesen.
Wie groß diese Lücke sein kann, zeigt eine ältere, von der Deutschen Rentenversicherung geförderte DIW-Studie zur verdeckten Altersarmut. Für die Jahre 2010 bis 2015 ermittelten die Forschenden bei rechnerisch berechtigten Haushalten mit gesetzlicher Rente eine Nichtinanspruchnahme von 59 Prozent.
Die Quote darf nicht auf heutige Erwerbsminderungsrentner übertragen werden, denn untersucht wurde die Grundsicherung im Alter anhand älterer Daten. Die Studie belegt aber, dass die amtliche Zahl der Leistungsbeziehenden das tatsächliche Ausmaß niedriger Einkommen nicht vollständig abbildet.
Ende 2025 bezogen rund 764.000 Menschen Grundsicherung im Alter. Für frühere Erwerbsminderungsrentner kann sich die knappe finanzielle Lage nach dem Erreichen der Altersgrenze fortsetzen.
Das Armutsrisiko beginnt oft schon vor dem Rentenbescheid
Eine Erwerbsminderung trifft häufig Menschen, deren Einkommen bereits durch Krankheit, Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder lange Ausfallzeiten gesunken ist. Der Rentenbescheid bildet diese Vorgeschichte ab, obwohl die Zurechnungszeit einen Teil der fehlenden Versicherungsjahre ersetzt.
Hier zeigt sich das Problem: Die Erwerbsminderungsrente wird aus den erworbenen Ansprüchen berechnet, schützt aber nicht automatisch vor einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums.
Wer ergänzende Grundsicherung benötigt und keinen Freibetrag nutzen kann, hat von einer kleinen Rentenerhöhung oft keinen höheren verfügbaren Gesamtbetrag. Die Sozialhilfe sinkt dann ungefähr in derselben Höhe, in der die Rente steigt.
Worauf Betroffene jetzt achten sollten
Eine niedrige Erwerbsminderungsrente sollte immer zusammen mit der anerkannten Warmmiete und möglichen Mehrbedarfen betrachtet werden. Eine feste Rentengrenze für die Grundsicherung gibt es nicht.
Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ist das örtliche Sozialamt die erste Anlaufstelle. Bei einer befristeten Rente sollte geklärt werden, ob die volle Erwerbsminderung sozialhilferechtlich als dauerhaft gilt oder Hilfe zum Lebensunterhalt greift.
Liegt das Einkommen etwas oberhalb des sozialhilferechtlichen Bedarfs, lohnt eine Wohngeldberechnung. Betroffene sollten nicht bis zur vollständigen Klärung warten, weil Grundsicherung und Wohngeld grundsätzlich erst ab dem jeweiligen Antragsmonat gezahlt werden.




