Wenn die monatliche Rente kaum noch für Miete, Nebenkosten und den Alltag reicht, rückt eine unbequeme Realität näher: Ohne zusätzliche Unterstützung entsteht schnell eine dauerhafte Unterdeckung. Viele Betroffene schwanken dann zwischen zwei Wegen, die auf den ersten Blick ähnlich wirken, aber sehr unterschiedliche Ziele verfolgen.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Grundsicherung im Alter hingegen ist eine Leistung, die den gesamten notwendigen Lebensunterhalt absichern soll. Wer diese Unterschiede gut trennt, erkennt meist schneller, welche Option überhaupt erreichbar ist und welche in der eigenen Situation mehr Stabilität verschafft.
Grundsicherung im Alter: Existenzsicherung statt reiner Mietzuschuss
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört zur Sozialhilfe. Sie greift, wenn das eigene Einkommen – typischerweise die Rente – nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Im Mittelpunkt steht eine Bedarfsprüfung: Es wird ermittelt, welcher Bedarf im Monat besteht, und dem wird das anrechenbare Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen darunter, kann die Differenz als Leistung in Betracht kommen.
Zum Bedarf zählen neben dem Regelbedarf auch die Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie anerkannt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Mehrbedarfe hinzu, etwa bei besonderen gesundheitlichen Situationen oder bestimmten Lebenslagen. Wichtig ist dabei: Grundsicherung ist nicht nur eine Hilfe bei hohen Mieten, sondern eine Absicherung, die auch den Alltag mitdenken soll, vom Lebensmitteleinkauf bis zu regelmäßigen Ausgaben, die sonst schnell zu Schulden führen.
Für 2026 sind die Regelsätze in der Sozialhilfe unverändert geblieben. Für alleinstehende Erwachsene in der maßgeblichen Regelbedarfsstufe 1 gilt weiterhin ein Betrag von 563 Euro pro Monat. Das ist kein „Auszahlungsbetrag“, sondern ein Rechenwert im System, der in vielen Fällen mit entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Anspruch entsteht.
Wohngeld: Hilfe beim Wohnen – aber keine Absicherung für alles
Wohngeld ist eine Leistung außerhalb der Sozialhilfe und dient ausschließlich dazu, die Wohnkosten zu senken. Es soll Haushalte entlasten, die ihre Miete oder Belastung grundsätzlich tragen, bei denen die Wohnkosten aber im Verhältnis zum Einkommen zu hoch geworden sind. Wer zur Miete wohnt, erhält im Erfolgsfall einen Mietzuschuss. Wer selbst genutztes Wohneigentum hat, kann – je nach Voraussetzungen – einen Lastenzuschuss erhalten. Die Idee ist stets dieselbe: Das Wohnen soll bezahlbar bleiben, ohne dass gleich eine umfassende Existenzsicherung nötig wird.
Mit dem sogenannten Wohngeld-Plus wurde das System ausgeweitet. In der Berechnung sind seitdem Bestandteile enthalten, die typische Zusatzlasten abfedern sollen, etwa über eine Heizkosten- und eine Klimakomponente. Das hat in vielen Fällen dazu geführt, dass mehr Menschen anspruchsberechtigt sind als früher oder dass der Zuschuss spürbar höher ausfällt.
Trotzdem bleibt die Grenze deutlich: Wohngeld ersetzt kein fehlendes Geld für den Lebensunterhalt. Wenn nicht nur die Miete drückt, sondern auch Alltagsposten wie Lebensmittel, Stromabschläge, Mobilität oder Zuzahlungen in der Apotheke regelmäßig nicht mehr funktionieren, ist Wohngeld häufig zu wenig, weil es eben nur einen Teil der Wohnkosten adressiert.
Warum es oft kein echtes „Entweder-oder“ gibt
In der Praxis stehen Wohngeld und Grundsicherung oft nicht gleichberechtigt nebeneinander. Beim Wohngeld gibt es Ausschlussregeln, wenn in einem Haushalt bestimmte andere Leistungen bezogen werden, in denen die Wohnkosten bereits systematisch berücksichtigt sind. Dazu zählt insbesondere die Grundsicherung im Alter. Wer also Grundsicherung erhält, ist in vielen Konstellationen vom Wohngeld ausgeschlossen.
Noch wichtiger ist ein Punkt, der viele überrascht: In typischen Fällen reicht es nicht, Grundsicherung einfach nicht zu beantragen, um stattdessen Wohngeld zu bekommen. Wenn jemand dem Grunde nach in ein System gehört, das die Wohnkosten bereits beinhaltet, kann das Wohngeldrecht den Anspruch trotzdem ausschließen. Dadurch wird aus der scheinbar freien Entscheidung häufig eine Rechenfrage: Liegt die eigene Situation eher im Bereich „knapp oberhalb“ der Grundsicherung, kann Wohngeld passen. Liegt sie „unterhalb“, wird Grundsicherung meist der bessere Weg.
Einkommen und Freibeträge: Wenn Details über den Anspruch entscheiden
Ob eine Leistung gewährt wird und wie hoch sie ausfällt, hängt nicht allein von der Rentenzahl ab, sondern davon, was als anrechenbares Einkommen übrig bleibt. Dabei spielen Freibeträge eine große Rolle. Gerade bei langjähriger Erwerbsbiografie können besondere Freibeträge greifen, die verhindern sollen, dass eigene Rentenansprüche vollständig „aufgefressen“ werden, wenn ergänzende Hilfe nötig ist.
Für die Grundsicherung ist dabei eine Gesetzesregelung bekannt, der häufig mit einer Staffelung arbeitet: Ein Sockelbetrag bleibt anrechnungsfrei, von darüber liegenden Teilen kann ein prozentualer Anteil ebenfalls anrechnungsfrei bleiben. Gleichzeitig gibt es eine Obergrenze, die an die Regelbedarfsstufe gekoppelt ist. Solche Regeln können dazu führen, dass Menschen mit vergleichbarer Rente sehr unterschiedliche Ergebnisse bekommen, je nachdem, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beim Wohngeld wirken Freibeträge und Abzüge anders, weil das System keine volle Existenzsicherung berechnet, sondern eine Zuschussformel nutzt. Trotzdem ist auch dort entscheidend, welches Gesamteinkommen nach den wohngeldrechtlichen Vorgaben angesetzt wird. Wer nur auf die Bruttorente schaut, liegt daher oft daneben.
Vermögen und Rücklagen: Warum Grundsicherung genauer hinschaut
Ein weiterer großer Unterschied liegt im Umgang mit Vermögen. Bei der Grundsicherung wird grundsätzlich geprüft, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist. Gleichzeitig gibt es Schonvermögen, also Beträge und Gegenstände, die nicht eingesetzt werden müssen. Seit 2023 wurde das Schonvermögen im SGB XII deutlich angehoben; in der Praxis ist der Wert von 10.000 Euro als geschützter Grundbetrag für viele Fälle bedeutsam. Dazu können im Einzelfall weitere geschützte Positionen kommen, etwa angemessener Hausrat oder bestimmte Formen der Vorsorge.
Beim Wohngeld wird Vermögen nicht in derselben Tiefe wie in der Sozialhilfe verwertet, dennoch kann „erhebliches Vermögen“ zum Ausschluss führen. Das ist kein Automatismus nach einer einzigen Zahl, sondern hängt von den Vorgaben des Wohngeldrechts und der Praxis der Behörden ab. Wer größere Rücklagen hat, sollte deshalb fachkundig prüfen lassen, wie die Vermögenssituation einzuordnen ist, statt sich vorschnell selbst auszuschließen oder sich umgekehrt auf eine Bewilligung zu verlassen.
Bei selbst genutztem Wohneigentum kommt eine weitere Ebene hinzu. In der Sozialhilfe kann ein angemessenes selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung unter Umständen geschützt sein. Beim Wohngeld wiederum kann bei Eigentum der Lastenzuschuss der passende Ansatz sein, wenn das Einkommen niedrig ist und die laufende Belastung – etwa Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftungskosten – den Haushalt überfordert.
Wohnkosten und Angemessenheit: Die stille Konfliktzone
Bei der Grundsicherung sind die Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich nur in angemessener Höhe zu berücksichtigen. Was als angemessen gilt, wird lokal anhand von Richtwerten bestimmt und unterscheidet sich je nach Kommune und Wohnungsmarkt. Seit den Reformen im Umfeld des Bürgergeldes existiert zudem im SGB XII eine Karenzzeit für Unterkunftskosten: In einem ersten Zeitraum werden Unterkunftskosten unter bestimmten Voraussetzungen zunächst in tatsächlicher Höhe anerkannt, bevor die strengere Angemessenheitsprüfung greift. Das kann den Einstieg erleichtern, löst aber nicht jedes Problem dauerhaft, wenn die Miete langfristig deutlich über den örtlichen Grenzen liegt.
Beim Wohngeld gibt es ebenfalls Begrenzungen, allerdings über andere Regeln. Die Leistung wächst nicht unbegrenzt mit der Miete, weil Höchstbeträge und örtliche Mietenstufen die berücksichtigungsfähige Miete begrenzen. Gerade in teuren Städten kann das dazu führen, dass Wohngeld zwar hilft, die Belastung aber trotzdem hoch bleibt.
Familie und Unterhalt: Warum die Angst vor der „Kinderhaftung“ oft größer ist als das Risiko
Viele Rentnerinnen und Rentner zögern bei der Grundsicherung, weil sie befürchten, dass Kinder finanziell herangezogen werden. In vielen Fällen ist diese Sorge unbegründet.
Für den Rückgriff auf Kinder gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eine hohe Einkommensschwelle: Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Kind wird überhaupt geprüft, ob Unterhalt verlangt wird. Das hat die Hürde deutlich angehoben und schützt viele Familien vor finanziellen Folgen.
Das bedeutet nicht, dass ein Antrag völlig ohne Fragen auskommt. Wer Grundsicherung beantragt, muss die eigene finanzielle Situation offenlegen. Die Unterhaltsfrage ist dabei ein Teil der Verwaltungspraxis, führt aber in vielen Haushalten nicht zu Zahlungen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt sind.
Wann Wohngeld die passendere Lösung ist – und wann Grundsicherung mehr Sicherheit bringt
Wohngeld passt häufig dann, wenn die Rente insgesamt knapp ist, der Lebensunterhalt aber im Monat noch gerade so funktioniert und die Miete das System zum Kippen bringt. Typisch ist die Lage, in der nach Fixkosten zwar wenig übrig bleibt, aber keine dauerhafte Unterdeckung entsteht, sobald die Wohnkosten etwas sinken. In solchen Fällen kann Wohngeld den Druck aus der Rechnung nehmen, ohne dass eine umfassende Sozialhilfeleistung notwendig wird.
Grundsicherung ist meist die stabilere Lösung, wenn nicht nur die Miete, sondern der gesamte Monat rechnerisch nicht mehr aufgeht. Das zeigt sich oft daran, dass Lebensmittel, Strom, notwendige Anschaffungen oder medizinische Ausgaben regelmäßig nur durch Verzicht, Schulden oder das Aufbrauchen von Rücklagen zu finanzieren sind. Weil Grundsicherung den Lebensunterhalt insgesamt betrachtet, kann sie in diesen Situationen eher verhindern, dass aus finanzieller Enge eine dauerhafte Notlage wird.
Antragspraxis: Warum Fristen und Vollständigkeit über Geld entscheiden
Beide Leistungen sind an Anträge gebunden, und in der Praxis entscheidet häufig die Antragstellung über den Zeitpunkt der Zahlung. Beim Wohngeld wird in vielen Verwaltungen ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Lange Bearbeitungszeiten ändern daran nicht zwingend etwas, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und später bewilligt wird.
Wohngeld wird oft für einen befristeten Zeitraum bewilligt, häufig für ein Jahr, und muss dann erneut beantragt werden, wenn sich der Bedarf fortsetzt. Wer eine Verlängerung zu spät angeht, riskiert eine Lücke. Bei der Grundsicherung gilt ebenfalls, dass Änderungen der Verhältnisse mitzuteilen sind, um spätere Rückforderungen zu vermeiden. In beiden Systemen ist es deshalb klug, Unterlagen sauber zu sammeln und früh zu handeln.
Praxisbeispiele: Wann Wohngeld eher passt
Beispiel 1: Knapp über der Grundsicherung, Problem ist vor allem die Miete
Frau M., 74, lebt allein zur Miete. Sie bekommt 1.120 Euro Rente netto. Die Warmmiete liegt bei 680 Euro, dazu kommen Strom, Versicherungen und Fahrkarten. Am Monatsende bleibt zu wenig Luft, aber sie kommt grundsätzlich durch, wenn die Wohnkosten etwas sinken.
In so einer Lage macht Wohngeld häufig mehr Sinn, weil der Lebensunterhalt nicht grundsätzlich „kippt“, sondern die Wohnkosten den Haushalt drücken. Ein Wohngeldzuschuss kann die Miete spürbar entlasten, ohne dass eine vollständige Existenzsicherung geprüft werden muss.
Beispiel 2: Ehepaar mit kleiner Rente, aber stabiler Alltagsrechnung
Herr und Frau S., beide Anfang 70, haben zusammen 1.750 Euro netto (zwei kleine Renten). Die Warmmiete beträgt 890 Euro, was den Haushalt eng macht, obwohl keine Schulden bestehen und der Alltag mit sparsamer Planung klappt. Hier ist Wohngeld oft die passendere Lösung, weil es genau dort ansetzt, wo das Problem liegt: bei der Wohnkostenbelastung. Wenn das Paar mit einem Zuschuss die Mietlast senkt, kann der verbleibende Betrag für den Lebensunterhalt ausreichend sein, ohne dass eine Grundsicherung nötig wird.
Praxisbeispiele: Wann Grundsicherung eher die bessere Absicherung ist
Beispiel 1: Die Rente reicht nicht für den Alltag, nicht nur fürs Wohnen
Herr K., 78, lebt allein. Er hat 760 Euro Rente netto, die Warmmiete liegt bei 520 Euro. Nach Strom, Medikamentenzuzahlungen und Grundbedarf bleibt regelmäßig ein Minus, das er nur durch Verzicht oder geliehenes Geld ausgleicht. In so einem Fall ist Grundsicherung meist sinnvoller als Wohngeld, weil nicht nur die Miete zu hoch ist, sondern die gesamte Monatsrechnung unter dem notwendigen Bedarf liegt. Grundsicherung kann den Lebensunterhalt insgesamt stabilisieren, nicht nur die Wohnkosten.
Beispiel 2: Hohe laufende Belastungen und Gesundheitsausgaben, Wohngeld würde die Lücke nicht schließen
Frau B., 69, bekommt 930 Euro Rente netto und lebt in einer Wohnung mit 610 Euro Warmmiete. Zusätzlich fallen regelmäßig Ausgaben für Therapiefahrten und Hilfsmittel an, die sie nicht vollständig erstattet bekommt. Selbst wenn Wohngeld einen Teil der Miete senken würde, bliebe der Alltag wegen der zusätzlichen Belastungen dauerhaft unterdeckt. Grundsicherung ist hier häufig die tragfähigere Lösung, weil Unterkunftskosten und der notwendige Lebensunterhalt gemeinsam betrachtet werden und je nach Lage auch zusätzliche Bedarfe berücksichtigt werden können.
Fazit
Wohngeld und Grundsicherung sind keine zwei Varianten derselben Hilfe, sondern Antworten auf unterschiedliche Problemlagen. Wohngeld kann die Wohnkosten senken, wenn die Rente knapp über der Grenze zur Existenzsicherung liegt. Grundsicherung fängt dagegen die gesamte Unterdeckung auf, wenn die Rente für den Lebensunterhalt insgesamt nicht reicht. Welche Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner in Frage kommt, ergibt sich selten aus Bauchgefühl, sondern aus der konkreten Rechnung, bei der Freibeträge, Vermögen, Wohnkostenregeln und regionale Besonderheiten eine große Rolle spielen. Wer unsicher ist, sollte nicht aus Zurückhaltung verzichten, sondern prüfen lassen, welche Leistung im eigenen Fall erreichbar ist.




