Krankengeld 2026: Der neue Höchstbetrag und die tatsächlichen Abzüge
Wer länger arbeitsunfähig ist, erhält nach dem Ende der Entgeltfortzahlung gewöhnlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Der rechnerische Höchstbetrag ist 2026 gestiegen, auf dem Konto kommt davon jedoch deutlich weniger an.
Das maximale Krankengeld beträgt 135,63 Euro brutto pro Kalendertag. Nach den üblichen Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben abhängig von der Kinderzahl ungefähr 118 bis 120 Euro täglich übrig.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze hebt das Krankengeld an
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro. Im Jahr 2025 waren es noch 5.512,50 Euro, wie die Rechengrößen des Bundesgesundheitsministeriums zeigen.
Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt. Ob jemand 5.812,50 Euro, 7.000 Euro oder 9.000 Euro brutto verdient, verändert die gesetzliche Obergrenze daher nicht.
Aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich ein tägliches Höchstregelentgelt von 193,75 Euro. Davon werden 70 Prozent angesetzt, sodass das Höchstkrankengeld 2026 laut GKV-Spitzenverband bei 135,63 Euro liegt.
| Berechnungsschritt | Wert 2026 |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze pro Monat | 5.812,50 Euro |
| Höchstregelentgelt pro Kalendertag | 193,75 Euro |
| 70 Prozent des Höchstregelentgelts | 135,63 Euro |
| Höchstbetrag bei 30 Krankengeldtagen | 4.068,90 Euro |
| Höchstbetrag 2025 bei 30 Tagen | 3.858,90 Euro |
| Rechnerisches Plus gegenüber 2025 | 210,00 Euro |
Warum nicht jeder 135,63 Euro erhält
Nach § 47 SGB V beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts. Gleichzeitig darf es 90 Prozent des errechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Die Krankenkasse vergleicht deshalb beide Ergebnisse und verwendet den niedrigeren Betrag. Auch Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhalten den Höchstsatz nur, wenn die 90-Prozent-Netto-Grenze nicht vorher greift.
Damit 135,63 Euro täglich gezahlt werden können, müsste das berücksichtigte Nettoentgelt rechnerisch mindestens etwa 150,70 Euro pro Tag betragen. Bei einer vereinfachten Monatsbetrachtung entspricht das ungefähr 4.521 Euro netto.
Ein hohes Bruttoeinkommen reicht daher allein nicht aus. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, beitragspflichtige Einmalzahlungen und die persönlichen Abzüge können das Ergebnis verändern.
Diese Beiträge werden vom Krankengeld abgezogen
Vom Bruttokrankengeld behält die Krankenkasse normalerweise Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ein. Ein eigener Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird dagegen nicht abgezogen.
Für die Rentenversicherung beträgt der Versichertenanteil 2026 grundsätzlich 9,3 Prozent. Für die Arbeitslosenversicherung werden 1,3 Prozent angesetzt.
In der Pflegeversicherung hängt der Abzug von der Elterneigenschaft und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren tragen zusätzlich den Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten.
Die Krankenkasse zieht den Versichertenanteil unmittelbar vom Krankengeld ab und überweist die Beiträge an die jeweiligen Versicherungsträger. Dadurch bleiben während des Krankengeldbezugs unter anderem Renten- und Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten.
So hoch sind die Abzüge beim Höchstkrankengeld
Für eine versicherungspflichtig beschäftigte Person mit einem Kind ergibt sich beim Höchstkrankengeld folgende Orientierung. Geringe Abweichungen von wenigen Cent können durch die Abrechnung einzelner Leistungstage und Rundungen entstehen.
| Abzug | Versichertenanteil | Rechnerisch pro Tag | Rechnerisch bei 30 Tagen |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,30 Prozent | 12,61 Euro | 378,41 Euro |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 Prozent | 1,76 Euro | 52,90 Euro |
| Pflegeversicherung bei einem Kind | 1,80 Prozent | 2,44 Euro | 73,24 Euro |
| Abzüge insgesamt | 12,40 Prozent | rund 16,82 Euro | rund 504,54 Euro |
| Verbleibendes Krankengeld | – | rund 118,81 Euro | rund 3.564,36 Euro |
Die häufig genannte Obergrenze von 4.068,90 Euro ist somit kein Auszahlungsbetrag. Bei einem Elternteil mit einem Kind gehen in einem vollständigen Bezugsmonat rechnerisch ungefähr 504,54 Euro für Sozialversicherungsbeiträge ab.
Kinderzahl verändert den Zahlbetrag
Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden beim Pflegeversicherungsbeitrag entlastet. Vom zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind verringert sich der eigene Beitrag jeweils um 0,25 Prozentpunkte.
Die Elterneigenschaft bleibt auch dann bestehen, wenn das Kind bereits 25 Jahre alt ist. Der zusätzliche Abschlag für mehrere Kinder gilt jedoch nur, solange die betreffenden Kinder noch nicht 25 Jahre alt sind.
| Persönliche Situation | Gesamtabzug aus Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung | Krankengeld pro Tag nach Abzügen | Zahlbetrag bei 30 Tagen |
|---|---|---|---|
| Kinderlos, mindestens 23 Jahre | 13,00 Prozent | rund 118,00 Euro | rund 3.539,94 Euro |
| Ein Kind oder ältere Kinder | 12,40 Prozent | rund 118,81 Euro | rund 3.564,36 Euro |
| Zwei Kinder unter 25 Jahren | 12,15 Prozent | rund 119,15 Euro | rund 3.574,53 Euro |
| Drei Kinder unter 25 Jahren | 11,90 Prozent | rund 119,49 Euro | rund 3.584,70 Euro |
| Vier Kinder unter 25 Jahren | 11,65 Prozent | rund 119,83 Euro | rund 3.594,87 Euro |
| Mindestens fünf Kinder unter 25 Jahren | 11,40 Prozent | rund 120,17 Euro | rund 3.605,05 Euro |
Die Tabelle zeigt rechnerische Richtwerte für Beschäftigte, die vor der Arbeitsunfähigkeit in allen genannten Versicherungszweigen pflichtversichert waren. Bei Arbeitslosen, Selbstständigen, Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke oder Personen mit besonderen Versicherungsverhältnissen kann die Abrechnung anders ausfallen.
Krankengeld wird immer für Kalendertage berechnet
Krankengeld wird nicht nur für Arbeitstage, sondern für jeden Kalendertag gezahlt. Samstage, Sonntage und Feiertage sind deshalb eingeschlossen.
Für einen vollständigen Kalendermonat setzt die Krankenkasse stets 30 Tage an. Das gilt auch im Februar und in Monaten mit 31 Tagen.
Beginnt oder endet der Anspruch innerhalb eines Monats, wird dagegen die tatsächliche Zahl der Krankengeldtage berücksichtigt. Dadurch kann die Überweisung in einem Teilmonat erheblich niedriger ausfallen als der übliche Monatswert.
Einmalzahlungen können berücksichtigt werden
Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kann die Berechnung erhöhen, wenn es innerhalb der zwölf Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde. Die Krankenkasse rechnet solche Einmalzahlungen anteilig hinzu.
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Auch dadurch darf das gesetzliche Höchstkrankengeld von 135,63 Euro pro Tag nicht überschritten werden. Einmalzahlungen können daher vor allem Beschäftigten helfen, deren laufendes Entgelt noch unterhalb der Höchstgrenze liegt.
Bei schwankendem Arbeitsentgelt oder unregelmäßigen Arbeitszeiten gelten weitere Berechnungsvorgaben. Beschäftigte sollten den Krankengeldbescheid deshalb mit den letzten Lohnabrechnungen und den gemeldeten Einmalzahlungen vergleichen.
Wann die Krankenkasse mit der Zahlung beginnt
Arbeitnehmer erhalten bei einer Erkrankung gewöhnlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit anschließend an, übernimmt regelmäßig die gesetzliche Krankenkasse.
Wegen derselben Erkrankung kann Krankengeld grundsätzlich für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beansprucht werden. Die sechs Wochen der vorherigen Entgeltfortzahlung werden in diesen Zeitraum gewöhnlich eingerechnet.
Lücken bei den ärztlichen Bescheinigungen können den Anspruch gefährden. Was Betroffene beachten müssen, erklärt der Beitrag über die Krankengeldfalle durch Lücken in der Arbeitsunfähigkeit.
Nähert sich das Ende der 78 Wochen, sollte die weitere Absicherung rechtzeitig vorbereitet werden. Hinweise enthält der Ratgeber zur Aussteuerung und zum anschließenden Arbeitslosengeld.
Krankengeld bleibt steuerfrei, kann aber Steuern erhöhen
Auf das Krankengeld selbst wird keine Einkommensteuer erhoben. Die Leistung unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.
Wer im selben Jahr Arbeitslohn und mehr als 410 Euro Krankengeld oder andere entsprechende Lohnersatzleistungen erhalten hat, muss regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. Abhängig vom übrigen Einkommen kann anschließend eine Steuernachzahlung entstehen.
Warum die Steuerfreiheit nicht immer vor einer Nachzahlung schützt, erläutert der Beitrag über den Progressionsvorbehalt beim Krankengeld.
Wenn das ausgezahlte Krankengeld nicht reicht
Auch der maximale Zahlbetrag liegt deutlich unter einem vorherigen hohen Nettogehalt. Miete, Versicherungen, Darlehensraten und weitere feste Ausgaben verringern sich während einer Erkrankung jedoch nicht automatisch.
Abhängig vom Haushalt können ein tariflicher Krankengeldzuschuss, Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzende Leistungen des Jobcenters beziehungsweise Sozialamtes infrage kommen. Einen Überblick bietet der Beitrag über sechs mögliche Zuschüsse zum Krankengeld im Jahr 2026.
Solche Leistungen werden meistens nicht automatisch bewilligt. Betroffene sollten Anträge frühzeitig stellen, weil eine rückwirkende Zahlung häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich ist.
Beispiel aus der Praxis: Mehr als 1.100 Euro fehlen monatlich
Eine Arbeitnehmerin verdient 7.500 Euro brutto und erhält vor ihrer Arbeitsunfähigkeit 4.700 Euro netto. Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung beantragt sie Krankengeld.
Da ihr Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden höchstens 5.812,50 Euro berücksichtigt. Daraus ergeben sich 135,63 Euro Bruttokrankengeld pro Tag beziehungsweise 4.068,90 Euro für einen vollständigen Bezugsmonat.
Die 90-Prozent-Grenze liegt bei 4.230 Euro und damit oberhalb des maximalen Bruttokrankengeldes. Die Arbeitnehmerin kann deshalb den gesetzlichen Höchstsatz erhalten.
Sie hat ein Kind und zahlt daher insgesamt rechnerisch 12,4 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Nach den Abzügen verbleiben ungefähr 3.564,36 Euro, sodass ihr gegenüber dem bisherigen Nettoentgelt monatlich rund 1.135,64 Euro fehlen.
Häufige Fragen zum Krankengeld 2026
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
Das Höchstkrankengeld beträgt 135,63 Euro brutto pro Kalendertag. Bei einem vollständigen Bezugsmonat mit 30 Tagen sind das höchstens 4.068,90 Euro vor den Sozialversicherungsabzügen.
Wie viel wird vom Höchstkrankengeld tatsächlich ausgezahlt?
Bei einer versicherungspflichtig beschäftigten Person mit einem Kind bleiben rechnerisch rund 118,81 Euro täglich beziehungsweise etwa 3.564,36 Euro für 30 Tage. Kinderlose ab 23 Jahren erhalten wegen des Pflegeversicherungszuschlags ungefähr 3.539,94 Euro.
Welche Beiträge werden vom Krankengeld abgezogen?
Abgezogen werden gewöhnlich Versichertenanteile zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Ein eigener Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Krankengeld nicht einbehalten.
Erhält jeder Gutverdiener den Höchstbetrag?
Nein, denn zusätzlich zur Beitragsbemessungsgrenze gilt die Begrenzung auf 90 Prozent des errechneten Nettoarbeitsentgelts. Die Krankenkasse zahlt den niedrigeren Wert aus beiden Berechnungen.
Wird Krankengeld auch an Wochenenden gezahlt?
Ja, die Leistung wird für Kalendertage gewährt und umfasst damit auch Wochenenden und Feiertage. Bei einem vollständigen Monat rechnet die Krankenkasse unabhängig von dessen tatsächlicher Länge immer mit 30 Tagen.
Muss Krankengeld versteuert werden?
Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es kann deshalb den Steuersatz auf Arbeitslohn oder andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen und zu einer Nachzahlung führen.




