Weil ein Stadt-Baum die Dachrinne verstopft müssen Rentner Tausende zahlen

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Rentnerpaar muss 2.300 Euro wegen Straßenbaum zahlen – Stadt lehnt Rückschnitt ab

Angelika Hendricks ist 73 Jahre alt und steigt inzwischen regelmäßig auf eine Leiter, um die Dachrinne ihres Hauses zu reinigen. Nach einem Bericht der Rheinischen Post verstopfen Nüsse und Fruchthüllen eines städtischen Haselnussbaums die Rinne; bei Starkregen drang bereits Wasser ins Haus ein.

Für eine Schutzmaßnahme am Dach muss das Ehepaar 2.300 Euro aufbringen, hinzu kommen bislang unbezifferte Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel.

Die Stadt Kleve lehnt einen Rückschnitt ab – und selbst einen Fachbetrieb auf eigene Kosten darf die Familie nach ihrer Darstellung nicht mit dem Schnitt beauftragen.

Die Familie will den Schnitt bezahlen – und bekommt eine Warnung

Besonders kritisch ist das Angebot, das Angelika Hendricks nach eigenen Angaben einem Mitarbeiter der Umweltbetriebe der Stadt Kleve machte. Sie fragte, ob die Familie einen Fachbetrieb bezahlen dürfe, um den Baum zurückzuschneiden.

Die Antwort sei eine Warnung vor einer Anzeige gewesen, berichtet die Hausbesitzerin gegenüber der Rheinischen Post. Damit scheiterte nach ihrer Schilderung auch der Versuch, das Problem mit eigenem Geld am Baum anzugehen.

Die Hendricks müssen die Folgen am Haus bewältigen, während der gewünschte Eingriff in die Baumkrone abgelehnt wird. Genau diese Kombination macht ihren Fall so schwer vermittelbar.

Die Stadt hält den Abstand zum Dach für ausreichend

Die Verwaltung begründet ihre Haltung mit dem Abstand zwischen Baumkrone und Dachfläche, den sie als ausreichend bewertet. Stadtsprecher Niklas Lembeck erklärte der Rheinischen Post, dem Wunsch nach einem Rückschnitt könne deshalb nicht entsprochen werden.

Zugleich verweist die Stadt auf einen längeren Austausch mit dem Ehepaar und bereits geleistete Hilfe. Nachdem die Familie im Sommer über vermehrt herausbrechendes Totholz berichtet habe, sei die Situation vor Ort geprüft und das Problem durch die Umweltbetriebe kurzfristig behoben worden.

Auch ein verstopfter Regenwasserkanalanschluss und technische Möglichkeiten zur Abhilfe seien besprochen worden. Die Verwaltung betrachtet das Problem nach dem Bericht auch deshalb als geklärt, weil die Familie selbst Maßnahmen ergriffen hat.

Hier gehen die Bewertungen auseinander: Für die Stadt sprechen ausreichender Abstand und technische Abhilfe gegen einen Rückschnitt. Für die Hendricks bleiben die Belastung durch den Fruchtfall, die Kosten und die Schäden am Gebäude.

Beim Starkregen lief das Wasser bis in den Hausflur

Was eine verstopfte Dachrinne für das Paar bedeutet, zeigte sich nach seiner Schilderung am 27. August bei einem Starkregen in Kleve. Das Wasser konnte nicht ausreichend ablaufen und gelangte unter der Tür hindurch in den Hausflur.

Außerdem lief Regenwasser am Klinker herunter und in den Kellerschacht. Ernst Hendricks, 80 Jahre alt, berichtet von verschimmelten Kellerwänden.

Die genaue Höhe dieses Schadens steht noch nicht fest. Ein Versuch des Ehepaars, den Schimmel mit einem handelsüblichen Spray zu beseitigen, brachte laut dem Bericht keinen Erfolg.

Damit geht es längst um den Zustand des Hauses. Ob und in welchem Umfang der Baum, die Entwässerung und das Starkregenereignis rechtlich für die Schäden verantwortlich sind, muss anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

2.300 Euro für Schutz am Dach – der Schimmelschaden kommt hinzu

Die Hendricks haben schließlich ein Dachdeckerunternehmen beauftragt, eine Folie im Bereich der Regenrinne unter der letzten Dachziegelreihe anzubringen. Die Konstruktion soll Wasser bei Starkregen unmittelbar in den Vorgarten leiten.

Allein diese Maßnahme kostet laut dem Rentnerpaar 2.300 Euro. Dieser Betrag ist deshalb nicht mit der gesamten Schadenssumme gleichzusetzen: Die Kosten zur Beseitigung des Schimmels sind darin nicht als bezifferter Posten enthalten.

Täglich wird gekehrt – trotzdem setzt sich die Rinne zu

Der Haselnussbaum steht in einer Parkbucht vor dem Haus des Ehepaars im Klever Ortsteil Rindern. Nach Darstellung der Familie nimmt die Menge der herunterfallenden Nüsse seit Jahren zu.

Angelika Hendricks hält Wege und Einfahrt frei und sammelt die Früchte auch aus dem Garten. Die Rheinische Post beschreibt ein ordentliches Grundstück, auf dem täglich gekehrt wird.

Dass die Hausbesitzerin nun zusätzlich regelmäßig die Dachrinne von einer Leiter aus reinigt, zeigt die körperliche Belastung. „Doch jetzt ist eine Zeit, da kann ich nicht mehr“, sagt sie der Zeitung.

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Die Kinder leben weiter entfernt und können diese Arbeit nach dem Bericht nicht vor Ort übernehmen. Der Fall zeigt damit auch, wie aufwendig der Erhalt eines Eigenheims im Rentenalter werden kann.

Auch Schlaf und Lebensqualität sind betroffen

Ernst Hendricks schildert neben den Gebäudeschäden weitere Einschränkungen. Bei ihm sei eine Allergie gegen Haselnüsse festgestellt worden; außerdem weckten ihn die gegen die Jalousien schlagenden Nüsse regelmäßig auf.

Deshalb sei er vom Schlafzimmer in das frühere Kinderzimmer umgezogen. Für den 80-Jährigen reicht die Auseinandersetzung damit bis in den persönlichen Alltag hinein.

Ein Brief an den Bürgermeister brachte zunächst keine Antwort

Angelika Hendricks wandte sich mit ihrem Anliegen auch schriftlich an Bürgermeister Markus Dahmen und legte nach eigenen Angaben Fotos bei. Zunächst blieb ihr Schreiben unbeantwortet.

Später besichtigte ein Mitarbeiter der Umweltbetriebe die Situation, ohne dass der gewünschte Rückschnitt zugesagt wurde. Die Stadt verweist ihrerseits auf die Gespräche und die Beseitigung des gemeldeten Totholzes.

Diese Hilfe beantwortet allerdings eine andere Frage als die nach dem Fruchtfall in die Dachrinne. Dass lose oder abgestorbene Äste entfernt wurden, erklärt noch nicht, wie sich die von der Familie beschriebenen Verstopfungen künftig vermeiden lassen.

Die Hendricks gehen zum Anwalt

Das Paar hat inzwischen einen Anwaltstermin vereinbart. Eine gerichtliche Entscheidung über den Rückschnitt oder einen möglichen Kostenersatz liegt nach dem vorliegenden Bericht nicht vor.

Für die rechtliche Prüfung ist zu berücksichtigen, dass § 32 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW Anlieger grundsätzlich zur Duldung von Einwirkungen der Straßenbepflanzung verpflichtet. Pflege und Unterhaltung bleiben nach Absatz 1 dem Träger der Straßenbaulast vorbehalten.

Eine solche Duldungspflicht entscheidet aber nicht schon jede Frage nach konkreten Gebäudeschäden oder möglichen Pflichtverletzungen. Dafür kommt es unter anderem auf den nachweisbaren Schadensweg, die örtlichen Verhältnisse und die bisherigen Maßnahmen an.

Eine technische Lösung auf Kosten der Rentner bleibt eine Belastung

Nach dem RP-Bericht kann sich das Ehepaar mit seiner Rente keine großen finanziellen Sprünge leisten. Es möchte das Haus erhalten und seinen Kindern etwas hinterlassen.

Die Folienkonstruktion mag dem Schutz des Gebäudes dienen, ihre Finanzierung belastet zunächst die Hendricks. Dass Eigentümer selbst handeln, beantwortet für sich genommen noch nicht die Frage, ob sie sämtliche Kosten endgültig tragen müssen.

Für selbst getragene begünstigte Handwerkerleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung infrage kommen. Welche Kosten Rentner steuerlich geltend machen können, erläutert ein gesonderter Beitrag; eine vollständige Erstattung der Rechnung ergibt sich daraus nicht.

Sechs Fragen und Antworten zum Fall Hendricks

Welcher Baum verursacht nach Angaben des Ehepaars die Probleme?

Es handelt sich um einen von der Stadt betreuten Haselnussbaum in einer Parkbucht vor dem Haus. Nach Darstellung der Hendricks verstopfen seine Nüsse und Fruchthüllen regelmäßig die Dachrinne.

Wofür muss das Rentnerpaar 2.300 Euro bezahlen?

Der Betrag entfällt auf eine von einem Dachdeckerunternehmen ausgeführte Folienkonstruktion im Bereich der Dachrinne. Sie soll bei Starkregen Wasser direkt in den Vorgarten ableiten.

Sind die Schimmelschäden in den 2.300 Euro enthalten?

Die 2.300 Euro werden im Bericht allein für die Schutzmaßnahme genannt. Die Höhe des Schimmelschadens ist noch nicht beziffert.

Warum lehnt die Stadt einen Rückschnitt ab?

Nach ihrer Einschätzung ist der Abstand zwischen Baumkrone und Dachfläche ausreichend groß. Sie verweist außerdem auf bereits beseitigtes Totholz und besprochene technische Möglichkeiten zur Abhilfe.

Darf die Familie einen Fachbetrieb auf eigene Kosten schneiden lassen?

Angelika Hendricks berichtet, sie habe ausdrücklich danach gefragt. Ein Mitarbeiter habe ihr daraufhin eine Anzeige für einen solchen Eingriff in Aussicht gestellt.

Hat bereits ein Gericht über den Streit entschieden?

Der vorliegende Bericht nennt keine gerichtliche Entscheidung. Das Ehepaar hat zunächst einen Termin beim Anwalt vereinbart.

Quellen: Rheinische Post zum Fall Hendricks in Kleve-Rindern; § 32 Straßen- und Wegegesetz NRW. Stand: 15. Oktober 2026.