Pflegegrad 2 bescheinigt โerhebliche Beeintrรคchtigungen der Selbststรคndigkeitโ โ und erรถffnet damit ein umfassendes Leistungsbรผndel der sozialen Pflegeversicherung.
Seit dem 1. Januar 2025 wurden nahezu alle Betrรคge um 4,5 Prozent angehoben; seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefรผhrt. Diese รnderungen sollen die hรคusliche Pflege stรคrken und Bรผrokratie abbauen.
Hรคusliche Pflege: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombination
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, kรถnnen Sie zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wรคhlen โ oder beides kombinieren.
Das Pflegegeld betrรคgt in Pflegegrad 2 seit 2025 monatlich 347 Euro. Pflegesachleistungen fรผr einen ambulanten Pflegedienst stehen mit bis zu 796 Euro pro Monat zur Verfรผgung.
Beide Betrรคge kรถnnen als sogenannte Kombinationsleistung anteilig genutzt werden, das heiรt: Nutzen Sie einen prozentualen Anteil der Sachleistung, wird das Pflegegeld im gleichen Verhรคltnis anteilig gezahlt.
Tabelle: Alle Leistungen bei Pflegegeld 2
Leistung | Betrag/Umfangย 2025 & Hinweise |
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Pflegegeld (hรคusliche Pflege) | 347ย โฌ monatlich; bei Bezug halbjรคhrlicher Beratungseinsatz nach ยงย 37 Abs.ย 3 SGBย XI verpflichtend. |
Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) | Bis zu 796ย โฌ monatlich; Leistungen zugelassener Pflegedienste, kombinierbar mit Pflegegeld. |
Kombinationsleistung | Variable Aufteilung von Sachleistung und Pflegegeld; Pflegegeld anteilig entsprechend ungenutzter Sachleistung. |
Entlastungsbetrag | Bis zu 131ย โฌ monatlich; Kostenerstattung u. a. fรผr anerkannte Alltagsunterstรผtzung, Tages-/Nachtpflege; keine Barauszahlung. |
Umwandlungsanspruch (ยงย 45a SGBย XI) | Bis zu 318,40ย โฌ monatlich (40ย % der Sachleistung) in anerkannte Alltagsangebote umwandelbar; Pflegegeld bleibt anteilig. |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsames Jahresbudget) | Bis zu 3.539ย โฌ pro Jahr, max. 8ย Wochen; seit 01.07.2025 flexibles Gesamtbudget; Pflegegeld i. d. R. wรคhrenddessen hรคlftig weiter. |
Tages- und Nachtpflege (teilstationรคr) | Bis zu 721ย โฌ monatlich; zusรคtzlich zu ambulanten Leistungen/Pflegegeld nutzbar, keine Anrechnung. |
Vollstationรคre Pflege (Pflegeheim) | 805ย โฌ monatlich Zuschuss; Leistungszuschlag auf Eigenanteil: 15ย % ab Monatย 1, 30ย % ab 12ย Mon., 50ย % ab 24ย Mon., 75ย % ab 36ย Mon. |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42ย โฌ monatlich; z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. |
Technische Pflegehilfsmittel | Kostenรผbernahme grundsรคtzlich 100 %; Zuzahlung 10 %, max. 25ย โฌ je Hilfsmittel; hรคufig leihweise. |
Wohnumfeldยญverbessernde Maรnahmen | Bis zu 4.180ย โฌ je Maรnahme; bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720ย โฌ gesamt mรถglich. |
Ambulant betreute Wohngruppen โ Wohngruppenzuschlag | 224ย โฌ monatlich zusรคtzlich zu Geld-/Sachleistungen. |
Ambulant betreute Wohngruppen โ Anschubfinanzierung | Bis zu 2.613ย โฌ pro Person (max. 10.452ย โฌ je Wohngruppe) einmalig zur Grรผndung/Umgestaltung. |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | Bis zu 53ย โฌ monatlich fรผr Apps und ergรคnzende Unterstรผtzungsleistungen. |
Pflegeberatung (ยงย 7a SGBย XI) | Kostenfrei; individuelle Beratung, auf Wunsch zu Hause oder im Pflegestรผtzpunkt, inkl. Versorgungsplan. |
Beratungseinsรคtze (ยงย 37 Abs.ย 3 SGBย XI) | Einmal pro Halbjahr bei Pflegegeldbezug; bei Versรคumnis droht Kรผrzung des Pflegegeldes. |
Pflegekurse fรผr Angehรถrige (ยงย 45 SGBย XI) | Kostenfrei; Schulungen/Anleitungen auch in der Hรคuslichkeit mรถglich. |
Pauschalleistung nach ยงย 43a SGBย XI | Bis zu 278ย โฌ monatlich fรผr Pflegebedรผrftige in bestimmten Einrichtungen der Eingliederungshilfe (PGย 2โ5). |
Rentenversicherung fรผr Pflegepersonen | Beitrรคge durch die Pflegekasse; bei PGย 2 typischer Richtwert bis zu 188,07ย โฌ monatlich; Voraussetzung u. a. mind. 10ย Std./Woche auf โฅย 2ย Tage verteilt, i. d. R. Erwerbstรคtigkeit โคย 30ย Std./Woche. |
Arbeitslosenversicherung fรผr Pflegepersonen | Beitrรคge durch die Pflegekasse; Richtwert 48,69ย โฌ monatlich; weitere Voraussetzungen (u. a. vorherige Versicherungspflicht) beachten. |
Zuschรผsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (wรคhrend Pflegezeit) | Richtwerte bis 213,46ย โฌ (KV) und 44,94ย โฌ (PV) monatlich; genaue Hรถhe abhรคngig von Beitragssรคtzen. |
Pflegeunterstรผtzungsgeld | Lohnersatz fรผr bis zu 10ย Arbeitstage je Kalenderjahr bei akuter Pflegesituation; 90ย % des Nettoentgelts, bei Einmalzahlungen 100ย %. |
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
Zusรคtzlich steht Ihnen unabhรคngig von der Wahl zwischen Geld- und Sachleistung der monatliche Entlastungsbetrag zu. Er betrรคgt 2025 in allen Pflegegraden 131 Euro und kann unter anderem fรผr Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag, Tages- und Nachtpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste eingesetzt werden.
Darรผber hinaus kรถnnen bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbudgets in solche Alltagsunterstรผtzungen โumgewandeltโ werden; in diesem Fall bleibt das Pflegegeld anteilig erhalten (beispielsweise 40 Prozent Umwandlung und 60 Prozent Pflegegeld).
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ein gemeinsames Jahresbudget
Mรผssen pflegende Angehรถrige vertreten werden oder ist eine vorรผbergehende stationรคre Entlastung nรถtig, greift seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag fรผr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro.
Beide Leistungsarten kรถnnen flexibel bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden; bereits im ersten Halbjahr 2025 in Anspruch genommene Betrรคge werden auf das neue Jahresbudget angerechnet. Wรคhrend der Inanspruchnahme wird das bisher bezogene (anteilige) Pflegegeld in der Regel fรผr die Dauer der Maรnahme in halber Hรถhe weitergezahlt.
Tages- und Nachtpflege: Teilstationรคr zusรคtzlich nutzbar
Teilstationรคre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege kann in Pflegegrad 2 mit bis zu 721 Euro monatlich finanziert werden.
Diese Budgets sind eigenstรคndig und kรถnnen zusรคtzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld genutzt werden, ohne dass eine Anrechnung erfolgt. Das entlastet insbesondere betreuende Angehรถrige, wenn stundenweise professionelle Betreuung auรerhalb der Wohnung nรถtig ist.
Vollstationรคre Pflege: Zuschรผsse und Leistungszuschlag
Wird eine vollstationรคre Versorgung im Pflegeheim notwendig, zahlt die Pflegeversicherung in Pflegegrad 2 monatlich 805 Euro zu den pflegebedingten Aufwendungen.
Zusรคtzlich reduziert ein gesetzlicher Leistungszuschlag den eigenen Anteil an den Pflegekosten abhรคngig von der Aufenthaltsdauer: ab dem ersten Monat 15 Prozent, nach zwรถlf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Dadurch sinkt der Eigenanteil im Zeitverlauf deutlich.
Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Digitale Pflegeanwendungen
Fรผr zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel โ etwa Handschuhe oder Einmal-Schutzunterlagen โ werden bis zu 42 Euro monatlich รผbernommen. Fรผr technische Hilfsmittel ist grundsรคtzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent, gedeckelt auf 25 Euro je Hilfsmittel, vorgesehen.
Bauliche Maรnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (zum Beispiel Tรผrverbreiterungen oder eine bodengleiche Dusche) werden bis zu 4.180 Euro je Maรnahme bezuschusst; wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, ist eine Vervierfachung mรถglich. Ergรคnzend kรถnnen Digitale Pflegeanwendungen (โDiPAโ) inklusive unterstรผtzender Dienstleistungen mit bis zu 53 Euro pro Monat gefรถrdert werden.
Ambulant betreute Wohngruppen
Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhรคlt einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro. Fรผr die Grรผndung solcher Wohngruppen gibt es zudem eine einmalige Anschubfinanzierung von 2.613 Euro pro Person, insgesamt gedeckelt je Wohngruppe. Diese Fรถrderung ergรคnzt die รผbrigen Pflegeleistungen.
Beratung und Pflicht-Beratungseinsรคtze
Alle Pflegebedรผrftigen haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach ยง 7a SGB XI โ auf Wunsch auch zu Hause oder im Pflegestรผtzpunkt. Wer Pflegegeld bezieht, muss zur Qualitรคtssicherung zusรคtzlich regelmรครige Beratungseinsรคtze nach ยง 37 Abs. 3 SGB XI abrufen: In Pflegegrad 2 halbjรคhrlich. Werden diese Fristen versรคumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kรผrzen.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Bei einer akuten Pflegesituation kรถnnen nahe Angehรถrige sich bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedรผrftiger Person freistellen lassen und Pflegeunterstรผtzungsgeld beantragen; es ersetzt in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (bei Einmalzahlungen bis zu 100 Prozent).
Fรผr lรคngere Pflegezeiten kommen Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit in Betracht; wรคhrend der Pflegezeit kรถnnen Zuschรผsse zur Kranken- und Pflegeversicherung der Pflegeperson flieรen. Die Pflegeversicherung zahlt auรerdem โ abhรคngig von Pflegeumfang und Leistungsart โ Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrรคge fรผr pflegende Angehรถrige.
So kommen Sie an die Leistungen
Der Weg zu den Leistungen beginnt mit dem Antrag bei der Pflegekasse und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise MEDICPROOF (bei Privaten).
Danach kรถnnen Sie mit Ihrer Pflegeberatung prรผfen, ob Pflegegeld, Pflegesachleistung, teilstationรคre Angebote, Entlastungsbetrag oder das neue Jahresbudget fรผr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Ihrer Situation am meisten bewirken โ hรคufig ist eine maรgeschneiderte Kombination sinnvoll.
Wichtig: Alle genannten Betrรคge beziehen sich auf den Rechts- und Leistungsstand 2025. Verbindliche und vollstรคndige Tabellen โ inklusive Besonderheiten wie Anrechnungstatbestรคnden und Anspruchsvoraussetzungen โ finden Sie in der aktuellen รbersicht des Bundesgesundheitsministeriums fรผr 2025. Ihre Pflegeberatung beziehungsweise die Pflegekasse hilft bei der Einordnung im Einzelfall.