Wer eine Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI aus ambulanten Pflegesachleistungen und anteiligem Pflegegeld bezieht, muss keinen verpflichtenden Beratungseinsatz nachweisen. Das gilt auch dann, wenn die Pflegekasse weiterhin einen Teil des Pflegegeldes auszahlt.
Das GKV-Rundschreiben vom 2. April 2026 stellt ausdrรผcklich klar: Empfรคnger einer Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI mรผssen keinen Beratungseinsatz nachweisen. Die Pflicht betrifft den ausschlieรlichen Bezug von Pflegegeld.
Die Auszahlung von Pflegegeld allein entscheidet nicht
Hรคufig heiรt es, jeder Pflegegeldbezieher mรผsse regelmรครig einen Beratungsbesuch nachweisen. Diese Aussage ist zu pauschal, weil sie das reine Pflegegeld und die Kombinationsleistung vermischt.
Pflegebedรผrftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschlieรlich Pflegegeld nach ยง 37 Absatz 1 SGB XI erhalten, mรผssen einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Fรผr Pflegegrad 4 und 5 besteht zusรคtzlich die Mรถglichkeit, freiwillig einmal pro Quartal eine Beratung zu nutzen.
Anders ist es bei einer Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI. Hier werden ambulante Pflegesachleistungen und anteiliges Pflegegeld miteinander verbunden.
Ob eine Nachweispflicht besteht, hรคngt daher nicht allein von einer Geldzahlung ab. Betroffene sollten prรผfen, aufgrund welcher Vorschrift die Pflegekasse ihre Leistungen bewilligt und welche Pflegeleistungen tatsรคchlich abgerechnet werden.
So funktioniert die Kombinationsleistung
Eine Kombinationsleistung liegt vor, wenn eine pflegebedรผrftige Person den Hรถchstbetrag der ambulanten Pflegesachleistungen nicht vollstรคndig ausschรถpft. Das Pflegegeld wird in dem Prozentsatz ausgezahlt, in dem der Sachleistungshรถchstbetrag ungenutzt bleibt.
Werden beispielsweise 40 Prozent des verfรผgbaren Sachleistungsbetrags abgerechnet, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Weitere Einzelheiten erklรคrt der Beitrag zur Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
| Leistungsbezug | Beratungseinsatz nach ยง 37 Absatz 3 SGB XI |
|---|---|
| Ausschlieรliches Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5 | Einmal pro Kalenderhalbjahr verpflichtend |
| Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI | Keine Nachweispflicht, freiwillige Beratung mรถglich |
| Ausschlieรliche Pflegesachleistung nach ยง 36 SGB XI | Keine Nachweispflicht, freiwillige Beratung mรถglich |
| Pflegegrad 1 | Freiwillig einmal pro Kalenderhalbjahr |
| Pflegegeld mit regelmรครigem Umwandlungsanspruch nach ยง 45a Absatz 4 SGB XI | Beratung weiterhin verpflichtend |
Nicht jede Verbindung von Pflegeleistungen ist eine Kombinationsleistung
Der Begriff Kombinationsleistung wird im Alltag hรคufig zu weit verwendet. Nicht jede Nutzung mehrerer Pflegeleistungen fรผhrt automatisch zu einer Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI.
Wer neben dem Pflegegeld den Entlastungsbetrag, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege nutzt, erhรคlt deshalb nicht automatisch eine Kombinationsleistung. Werden keine ambulanten Pflegesachleistungen nach ยง 36 SGB XI eingesetzt, bleibt die Beratungspflicht beim Pflegegeld grundsรคtzlich bestehen.
Zur Prรผfung reichen allgemeine Bezeichnungen im Bescheid nicht immer aus. Ausschlaggebend ist, ob Pflegesachleistungen nach ยง 36 SGB XI abgerechnet und daneben anteiliges Pflegegeld gezahlt werden.
Beim Umwandlungsanspruch gilt eine Ausnahme
Besondere Regeln gelten, wenn Pflegegeldbezieher Teile des Sachleistungsbetrags fรผr anerkannte Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag verwenden. Dies ist der Umwandlungsanspruch nach ยง 45a Absatz 4 SGB XI.
Rechnerisch entsteht dadurch ebenfalls eine Verbindung aus Sach- und Geldleistung. Trotzdem verlangt das GKV-Rundschreiben von Pflegegeldbeziehern bei regelmรครiger Nutzung weiterhin Beratungseinsรคtze.
Als regelmรครig behandelt das Rundschreiben eine Nutzung in mindestens vier Monaten eines Kalenderhalbjahres. Diese Fallgruppe darf deshalb nicht mit der klassischen Kombinationsleistung aus Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen gleichgesetzt werden.
Fehlt der Beratungsnachweis, kann die Pflegekasse die Erstattung fรผr die Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag kรผrzen. Fehlt der Nachweis erneut, kann die Pflegekasse diese Aufwendungen nicht mehr erstatten.
Das Pflegegeld selbst wird wegen des fehlenden Nachweises beim Umwandlungsanspruch nicht gekรผrzt. Betroffen ist die Erstattung fรผr die anerkannten Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag.
Fehlender Beratungsbesuch rechtfertigt bei ยง 38 keine Kรผrzung
Wer ausschlieรlich Pflegegeld bezieht und den vorgeschriebenen Beratungseinsatz nicht nachweist, riskiert finanzielle Folgen. Die Pflegekasse kann das Pflegegeld zunรคchst um bis zu 50 Prozent kรผrzen und es im Wiederholungsfall entziehen.
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Bei einer Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI fehlt diese Nachweispflicht. Das anteilige Pflegegeld darf deshalb nicht allein wegen eines ausgebliebenen Beratungseinsatzes gekรผrzt werden.
Fordert die Pflegekasse dennoch einen Nachweis, sollten Betroffene ihren Bewilligungsbescheid und die Abrechnungen der Pflegesachleistungen prรผfen. Anschlieรend kรถnnen sie schriftlich auf die Kombinationsleistung und auf Ziffer 5.1 des GKV-Rundschreibens vom 2. April 2026 hinweisen.
Ergeht bereits ein Kรผrzungsbescheid, sollte innerhalb der dort genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Dem Schreiben kรถnnen der Leistungsbescheid und vorhandene Abrechnungen รผber die Pflegesachleistungen beigefรผgt werden.
Freiwillige Beratung bleibt kostenlos mรถglich
Auch ohne Pflicht dรผrfen Empfรคnger von Kombinationsleistungen einen Beratungseinsatz nutzen. Die zugelassene Beratungsstelle oder der Pflegedienst rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.
Eine solche Beratung kann helfen, wenn sich der Pflegebedarf verรคndert, Angehรถrige รผberlastet sind oder Hilfsmittel benรถtigt werden. Sie bietet auรerdem die Mรถglichkeit, das Verhรคltnis zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld รผberprรผfen zu lassen.
Auf Wunsch kann bis einschlieรlich 31. Mรคrz 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erste Beratung muss persรถnlich in der hรคuslichen Umgebung stattfinden, wie das Bundesgesundheitsministerium zur hรคuslichen Pflege erlรคutert.
Mehr zu den seit 2026 geltenden Abstรคnden lesen Sie im Beitrag รผber die Beratungspflicht beim Pflegegeld.
Beispiel aus der Praxis
Frau Becker hat Pflegegrad 3. Fรผr sie werden monatlich Pflegesachleistungen in Hรถhe von 598,80 Euro abgerechnet, wodurch sie 40 Prozent des Sachleistungshรถchstbetrags von 1.497 Euro ausschรถpft.
Frau Becker erhรคlt zusรคtzlich 60 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro, also 359,40 Euro. Da sie eine Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI bezieht, muss sie keinen halbjรคhrlichen Beratungseinsatz nachweisen.
Verlangt die Pflegekasse dennoch einen Nachweis, kann Frau Becker auf ihren Leistungsbescheid, die Abrechnungen der Pflegesachleistungen und das GKV-Rundschreiben verweisen. Eine freiwillige Beratung darf sie weiterhin nutzen.
Mรผssen Empfรคnger einer Kombinationsleistung einen Beratungsbesuch nachweisen?
Nein. Wer ambulante Pflegesachleistungen und anteiliges Pflegegeld als Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI erhรคlt, muss keinen Beratungseinsatz nachweisen.
Gilt das auch, wenn weiterhin Pflegegeld ausgezahlt wird?
Ja. Das anteilige Pflegegeld gehรถrt zur Kombinationsleistung und lรถst keine eigene Besuchspflicht aus.
Wer muss den Beratungseinsatz weiterhin wahrnehmen?
Pflegebedรผrftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschlieรlich Pflegegeld nach ยง 37 Absatz 1 SGB XI beziehen, mรผssen einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz nachweisen.
Gilt die Ausnahme auch beim Umwandlungsanspruch?
Nein, nicht bei regelmรครiger Nutzung. Wer Pflegegeld bezieht und den Umwandlungsanspruch in mindestens vier Monaten eines Kalenderhalbjahres nutzt, bleibt zum Beratungseinsatz verpflichtet.
Verรคndert der Entlastungsbetrag die Beratungspflicht?
Der Entlastungsbetrag allein fรผhrt nicht zu einer Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI. Wer ansonsten ausschlieรlich Pflegegeld erhรคlt, muss den halbjรคhrlichen Beratungseinsatz weiterhin nachweisen.
Darf die Pflegekasse das anteilige Pflegegeld kรผrzen?
Bei einer Kombinationsleistung nach ยง 38 SGB XI darf das anteilige Pflegegeld nicht allein wegen eines fehlenden Beratungseinsatzes gekรผrzt werden. Gegen einen entsprechenden Bescheid sollten Betroffene fristgerecht schriftlich vorgehen.




