Nahles rechnet Hartz IV Regelsätze klein

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Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles lässt die Hartz IV Sätze ebenso klein rechnen wie ihre Vorgängerin

10.12.2015

2010 musste die damalige Bundesregierung die Hartz IV Regelleistungen neu berechnen, da das Bundesverfassungsgericht eindeutig urteilte, dass diese verfassungswirdrig seien. Und ein weiteres Mal trickste die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), um Geld zu sparen. Die Berechnungsgrundlagen wurden zu damaliger Zeit nicht nur von Erwerbslosengruppen, Wohlfahrtsverbänden und Linkspartei kritisiert, sondern auch die heutige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich empört. So warf sie von der Leyen vor, die Hartz IV Sätze "künstlich heruntergerechnet" zu haben.

Heute, nachdem Nahles selbst nun Bundesarbeitsministerin ist, scheint die Kritik nicht mehr zu existieren. Denn Nahles orientiert sich bei ihren Hartz IV Berechnungen exakt an den Vorgaben ihrer Vorgängerin. Das ergab eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“, die uns vorliegt.

Alle fünf Jahre ermittelt das Statistische Bundesamt, wie viel Geld rund 60.000 ausgesuchte Haushalte in Deutschland für was ausgeben. Bei dieser Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werden 200 Positionen wie Nahrungsmittel oder Kleidung abgefragt. Die Resulate aus dem Jahre 2013 liegen bereits vor. Statt diese schnell umzusetzen, werden im kommenden Jahr ersteinmal Eigenberechnungen und Prüfungen des Arbeitsministeriums ausgeführt. Eine Neuberechnung der Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Sätze soll es spätestens 2017 geben. Also erst satte 4 Jahre später. Doch das ist noch nicht alles.

Bei den Neuberechnungen kommt es vor allem darauf an, welche Haushalte für die Bemessung herangezogen werden. Um die Regelleistungen möglichst niedrig zu halten, hatte das Leyen-Ministerium nur die untersten einkommensschwächsten  15  Prozent genommen, um den hartz IV Satz eines Single-Haushaltes zu bemessen. Zu vor wurden noch 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte genommen. Ein finanziell wichtiger Unterschied, da die Gruppe der unteren  15 Prozent ein deutlich geringeres Einkommen hat als die unteren  20  Prozent der  Haushalte hat.

Damit es nicht zu Kreisberechnungen kommt, werden Hartz IV und Sozialhilfeempfänger aus der Berechnung herausgenommen. Doch was nützt das, wenn Hartz IV Aufstocker weiterhin mit hinzugerechnet werden, die sogar noch weniger als das Existenzminimum verdienen und deshalb aufstocken müssen. Die SPD kritsierte diesen Punkt zu damaliger Zeit und ging noch einen Schritt weiter und pochte darauf, auch diejenigen aus den Berechnungsgrundlagen zu nehmen, die zwar einen Hartz IV Anspruch hätten, aber kein zusätzliches Geld beantragen würden. Die Zahl der Betroffenen in Deutschland wird von Experten mit einigen Millionen beziffert. Hätte von der Leyen diese wesentlichen Punkte beachtet, wäre die Satz um mindestens 30 Euro im Monat gestiegen.
Nun fragte Katja Kipping beim Arbeitsministerium an, warum die alte Berechnungsgrundlage weiterhin verwendet wird, obwohl diese doch auch von Nahles zu damaliger Zeit ebenfalls kritisiert wurde. Die Antwort war kurz und knapp: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2014 die Methode gebilligt. Daher sehe man keinen Grund hier etwas zu ändern. Linken-Chefin Kipping: "Bei der Berechnung der Regelsätze bleibt alles beim Alten. Damit verbleiben wir in der  Verarmungsspirale.“ (sb)

Bild: 3dkombinat – fotolia

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