Mietrecht: 10.000 Mieter melden über neue App überhöhte Mieten an Ämter

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198.000 Haushalte haben über die Mietwucher-App der Linken festgestellt, dass ihre Miete die gesetzliche Grenze überschreitet. Gemeldet haben es beim Wohnungsamt gerade einmal 10.255. Vermutlich wissen die meisten nicht, dass sie selbst gar nicht klagen müssen. Das Amt macht das für sie.

Die Zahlen, die die Linksfraktion im Bundestag Anfang Juli 2026 veröffentlicht hat, beschreiben ein absurdes Missverhältnis: Seit Ende 2024 wurde die App gut 303.500-mal genutzt. In rund 198.000 Fällen ergab der Check, dass die Miete überhöht ist. Trotzdem haben weniger als fünf Prozent dieser Haushalte eine Meldung abgeschickt.

Bei denen, die es getan haben, lagen die Überschreitungen im Schnitt bei 66 Prozent, und ihre Mieten müssten nach Berechnungen der Linksfraktion durchschnittlich um 250 Euro im Monat sinken.

Was die App prüft und was das Gesetz zur Mietpreisüberhöhung sagt

Die App vergleicht die gezahlte Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, dem Richtwert aus dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent darüber und hat der Vermieter das knappe Wohnungsangebot ausgenutzt, liegt eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) vor.

Das ist keine Kleinigkeit: Der Gesetzgeber stuft das als Ordnungswidrigkeit ein, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.

Eine schärfere Grenze zieht das Strafgesetzbuch: Überschreitet die Miete die Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent, kann das als Wucher strafbar sein. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Zusätzlich muss der Vermieter nachweislich eine Zwangslage des Mieters ausgenutzt haben. Bei den 10.255 meldenden Haushalten mit 66 Prozent Überhöhung im Schnitt wäre für viele bereits die erste Grenze überschritten.

Mieter müssen nicht selbst klagen – das Amt übernimmt das Verfahren

Der Hauptgrund, warum so wenige Mieter melden, klingt nachvollziehbar: Angst vor einer Kündigung. Wer den Vermieter anzeigt, setzt die Wohnung aufs Spiel. Die Linke benennt diese Angst ausdrücklich als den zentralen Hemmfaktor.

Wer die Meldung in der App abschickt, geht nicht selbst rechtlich gegen den Vermieter vor. Das Wohnungsamt führt das Verfahren selbständig, als staatliche Behörde im öffentlichen Interesse. Der Mieter ist Zeuge, nicht Kläger.

Das Amt entscheidet, ob es ein Bußgeldverfahren einleitet. Die Meldung ist die Grundlage dafür. Ohne Meldung fehlt dem Amt der konkrete Fall.

Schritt für Schritt: So läuft die Meldung über die App ab

Die App ist unter mietwucher.app erreichbar und derzeit in 36 Städten verfügbar. Der Ablauf: Zunächst gibt man Angaben zur Wohnung ein, Größe, Ausstattung, Lage und aktuelle Miete.

Die App vergleicht mit der Vergleichsmiete und zeigt, ob und um wie viel die Miete die gesetzliche Grenze überschreitet. Dann gibt man Kontaktdaten ein und schickt die Meldung mit einem Klick ans zuständige Wohnungsamt.

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Danach nimmt das Amt Kontakt auf, um eine Zeugenaussage aufzunehmen. Die eigentliche Ermittlung läuft dann beim Amt: Vermieter befragen, Unterlagen anfordern, Bußgeld festsetzen.

Parallel kann der Mieter zivilrechtlich eine Mietsenkung und Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verlangen. Das ist ein getrenntes Verfahren, das unabhängig vom behördlichen Vorgehen läuft.

Was das Wohnungsamt tut und wo die Grenzen des Verfahrens liegen

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft beim lokalen Wohnungsamt, zuständig ist in der Regel der Fachbereich Wohnen im Bezirksamt. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen: Überschreitung der Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent, nachweisbare Ausnutzung des knappen Wohnungsangebots, vorsätzliches oder zumindest leichtfertiges Handeln des Vermieters.

Sind sie erfüllt, kann das Amt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Das Amt muss ermitteln, wenn eine Meldung eingeht. Es hat aber keinen gesetzlichen Zwang, am Ende immer ein Bußgeld festzusetzen. Wie konsequent es vorgeht, hängt von der jeweiligen Stadt und der Personalausstattung der Behörde ab. 198.000 Fälle wurden sichtbar. Ob daraus Verfahren werden, entscheidet allein das Amt.

Frankfurt zeigt, was möglich ist

Frankfurt am Main gilt als Maßstab. Das Wohnungsamt hat nach Angaben der Linksfraktion seit 2020 mehr als 1.000 Verfahren geführt und 330.330 Euro an Rückzahlungen erwirkt. Berlin, Leipzig und Tübingen haben laut Linke eigene Stellen zur Verfolgung von Mietwucher eingerichtet. Hannover, Hamburg und Leipzig betreiben Meldeportale.

„Illegale Mieten müssen gesenkt werden”, sagte die Linken-Abgeordnete Caren Lay. „Die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen durch die Kommunen ist möglich, wird aber immer noch von viel zu wenigen Verwaltungen engagiert betrieben.”

Das Instrument des Wirtschaftsstrafgesetzes existiert seit Jahrzehnten. Was fehlt, ist der politische Wille, es flächendeckend anzuwenden.

Was Grundsicherungsbezieher zusätzlich wissen müssen

Wer Grundsicherungsgeld bezieht und dessen Miete das Jobcenter übernimmt, steht in einer besonderen Lage. Sobald das Jobcenter die Miete zahlt, gehen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche automatisch auf den Leistungsträger (das Jobcenter) über. Der Mieter verliert dadurch sein Klagerecht für die zu viel gezahlte Vergangenheitsmiete, solange das Jobcenter die Forderung nicht ausdrücklich zurücküberträgt.

Das Verfahren über das Wohnungsamt ist davon unabhängig. Die Meldung über die App löst ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aus, kein zivilrechtliches. Grundsicherungsbezieher können melden, auch wenn das Jobcenter die Miete zahlt.

Das Bußgeld trifft den Vermieter. Die Mietsenkung, die das Amt durchsetzen kann, nutzt dem Mieter langfristig. Liegt die Miete künftig unterhalb der vom Jobcenter als angemessen anerkannten Grenze, entfällt der Druck eines Kostensenkungsverfahrens: die behördliche Aufforderung, eine günstigere Wohnung zu suchen oder die Differenz selbst zu tragen.

Quellen

Dejure.org: § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (WiStG), Mietpreisüberhöhung, Stand 1. Januar 2020
Gesetze-im-internet.de: § 291 StGB, Wucher, Stand 23. Februar 2026
Linksfraktion im Bundestag / dpa: Pressemitteilung zur Mietwucher-App, berichtet via Tagesspiegel und Onvista, 9. Juli 2026
Senatsverwaltung Berlin, Bezirksamt Mitte: Informationen zu § 5 WiStG und Zuständigkeit Wohnungsamt