Bundesweit zahlen Haushalte im Bürgergeld-Bezug nach einer parlamentarischen Abfrage jährlich rund 494 Millionen Euro mehr an Miete, als das Jobcenter übernimmt — weil die lokalen Richtwerte zu niedrig angesetzt sind oder schlicht nicht mehr aktuell sind.
Wer vor dem 1. Juli 2026 nicht weiß, ob seine eigene Wohnung unter, über oder hart an der Grenze liegt, riskiert ab dem nächsten Bewilligungsbescheid eine Mietlücke, die direkt aus dem Regelsatz von 563 Euro beglichen werden muss. Das Werkzeug, mit dem sich dieser Grenzwert in wenigen Minuten selbst nachschlagen lässt, ist frei zugänglich — aber kaum bekannt.
Sozialrechtsreferent Harald Thomé führt unter harald-thome.de → Informationen → Bundesweite Dienstanweisungen KdU eine bundesweite Datenbank kommunaler KdU-Richtlinien.
Dort liegen die internen Verwaltungsanweisungen der Jobcenter, nach denen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entscheiden, welche Miethöhe sie als angemessen anerkennen. Nicht jede Kommune veröffentlicht ihre Richtlinie aktiv auf der eigenen Website. Hier ist die Datenbank das einzige zentrale Nachschlagwerk.
Was die KdU-Grenze rechtlich bedeutet — und warum kein Wert einfach hingenommen werden muss
Das Gesetz verpflichtet das Jobcenter, die Kosten der Unterkunft zu übernehmen, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II). Was angemessen ist, schreibt der Bundesgesetzgeber nicht vor.
Er überträgt diese Entscheidung den Kreisen und kreisfreien Städten — auf Basis eines sogenannten schlüssigen Konzepts. Das klingt nach einer neutralen Verwaltungsmethode, ist aber ein Streitfeld mit erheblichen Folgen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2009 definiert, wann ein Konzept als schlüssig gilt: Die Daten müssen systematisch erhoben werden, den realen Mietmarkt im Vergleichsraum abbilden, methodisch nachvollziehbar dokumentiert sein und sich auf tatsächlich am Markt angebotene Wohnungen beziehen.
Außerdem müssen die Werte mindestens alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf neu festgesetzt werden. Viele Jobcenter erfüllen diese Pflicht nicht. Wessen Richtwert älter ist als zwei Jahre, hat ein erstes Indiz dafür, dass sein Konzept angreifbar sein könnte.
Liegt kein schlüssiges Konzept vor oder ist die Satzung nach Überzeugung eines Gerichts rechtswidrig, greift eine gesetzlich verankerte Auffanglösung: Dann werden die Höchstbeträge der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von zehn Prozent als maßgebliche Grenze herangezogen — was in Hochmietzonen regelmäßig deutlich über den von Jobcentern festgesetzten Richtwerten liegt.
Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat kommunale KdU-Satzungen bereits für komplett unwirksam erklärt, weil eine Stadt die angemessene Wohnfläche zu niedrig angesetzt hatte, ohne die Daten dafür zu erheben. Für die dortige Betroffene bedeutete das: Rückwirkend höhere Leistungen, weil der gesamte Konzept-Unterbau wegfiel.
Schritt für Schritt: KdU-Richtlinie für den eigenen Kreis nachschlagen
Der erste Schritt führt zur Adresse harald-thome.de → Informationen → Bundesweite Dienstanweisungen KdU. Dort sind die Jobcenter und Landkreise alphabetisch sortiert aufgelistet. Ist der eigene Landkreis oder die kreisfreie Stadt dort verzeichnet, öffnet sich eine PDF-Datei mit der internen Dienstanweisung oder Richtlinie des jeweiligen Trägers.
Im Dokument suchen Betroffene nach einer Tabelle, die die Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße aufschlüsselt. Dabei ist die Bruttokaltmiete entscheidend — sie umfasst Kaltmiete und kalte Nebenkosten, nicht die Heizkosten. Die Heizkosten werden separat bewertet.
Ein Einzelhaushalt sucht also den Wert für eine Person, ein Zwei-Personen-Haushalt den Wert für zwei Personen. Dieser Betrag ist die abstrakt angemessene Bruttokaltmiete im jeweiligen Bezirk — er ist die Grundlage für alle weiteren Berechnungen.
Drei Angaben sollten im Dokument erkennbar sein: Der Richtwert selbst, das Datum seiner letzten Aktualisierung und die methodische Grundlage (welche Datenquelle wurde verwendet). Fehlt das Datum oder liegt die Fortschreibung mehr als zwei Jahre zurück, ist das ein konkreter Anhaltspunkt für eine Überprüfungsobliegenheit, die das Jobcenter möglicherweise versäumt hat.
Ist der eigene Landkreis in der Datenbank nicht verzeichnet, gibt es einen zweiten Weg: direkt auf der Website des zuständigen Jobcenters unter Begriffen wie „KdU-Richtlinie”, „Unterkunftskosten”, „Mietobergrenzen” oder „Wohnen” suchen. Manche Kommunen veröffentlichen die Werte dort.
Als Notbehelf — wenn auch mit geringerer Detailtiefe — bieten einige Bundesländer regionale Übersichten an.
Was der eigene Richtwert ab 1. Juli 2026 konkret bedeutet
Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Deckelung, die es bisher nicht gab: Wohnkosten, die höher sind als der kommunale Richtwert, werden fortan nur noch bis zum Eineinhalbfachen dieses Richtwerts anerkannt.
Diese Grenze gilt ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs — auch wer die bisherige Karenzzeit noch nicht ausgeschöpft hatte, unterliegt der neuen Regel, sobald der erste Bewilligungsbescheid nach dem Stichtag ergeht.
Für laufende Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, gilt Bestandsschutz: Sie werden nach altem Recht zu Ende geführt. Die neue Deckelung greift erst mit dem nächsten Folgebescheid.
Das Rechenschema mit dem eigenen Richtwert ist direkt: Wer den kommunalen Grenzwert kennt, kann drei Szenarien bestimmen. Liegt die tatsächliche Bruttokaltmiete darunter, gibt es keine Kürzung.
Liegt sie darüber, aber nicht höher als das 1,5-Fache des Richtwerts, übernimmt das Jobcenter bis zu diesem 1,5-fachen Betrag — die Differenz zum Richtwert trägt die betroffene Person vorerst selbst und muss mit einer Kostensenkungsaufforderung rechnen. Liegt die Miete über diesem 1,5-fachen Deckel, wird der darüber hinausgehende Teil gar nicht mehr anerkannt.
Ursula H., 54, lebt allein in einer mittelgroßen NRW-Stadt. Der kommunale Richtwert für einen Einpersonenhaushalt beträgt dort 520 Euro Bruttokaltmiete. Ursula zahlt 640 Euro.
Das liegt über dem Richtwert, aber unter dem 1,5-fachen Wert von 780 Euro. Das Jobcenter wird ab dem nächsten Bewilligungszeitraum bis zu 780 Euro anerkennen — vorerst. Gleichzeitig hat Ursula zu erwarten, dass das Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung verschickt und sechs Monate Zeit gibt, die Wohnsituation anzupassen.
Diese Aufforderung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein anfechtbarer Verwaltungsakt — erst der nachfolgende Bewilligungsbescheid mit der tatsächlichen Kürzung kann mit Widerspruch angegriffen werden.
Was Ursula jetzt tun sollte: die KdU-Richtlinie ihres Jobcenters heraussuchen, das Datum der letzten Aktualisierung prüfen und — falls mehr als zwei Jahre vergangen sind — beim nächsten Widerspruch auf die veraltete Datengrundlage verweisen.
Wichtig für alle, die einen Weiterbewilligungsantrag stellen: Das Jobcenter prüft die Angemessenheit der Wohnkosten ab sofort bei jedem Folgeantrag neu (§ 22 Abs. 1a SGB II, gilt ab 1. Juli 2026).
Eine einmal akzeptierte Miete bleibt nicht dauerhaft anerkannt. Wer einen Weiterbewilligungsantrag stellt, sollte deshalb vorab prüfen, ob der eigene Richtwert noch aktuell ist — und ob die Miete im Verhältnis dazu noch tragbar ist.
Drei Zeichen, dass die KdU-Grenze Ihres Jobcenters rechtlich angreifbar ist
Das erste Zeichen ist ein veraltetes Datum: Ist die Dienstanweisung in der Thomé-Datenbank oder auf der Jobcenter-Website mehr als zwei Jahre alt und nicht fortgeschrieben worden, hat das Jobcenter seine gesetzliche Überprüfungspflicht möglicherweise verletzt.
In diesem Fall können laufende Kürzungen im Widerspruch mit dem Argument angegriffen werden, das Konzept sei wegen unterbliebener Aktualisierung nicht mehr gültig.
Das zweite Zeichen ist ein fehlender Nachweis der Berechnungsgrundlage. Ein schlüssiges Konzept muss die methodische Grundlage offenlegen — welche Datenquelle, welcher Zeitraum, welcher Vergleichsraum. Fehlen diese Angaben im Dokument oder ist die Richtlinie nicht mehr als eine Tabelle ohne Erläuterung, ist das Konzept rechtlich angreifbar.
Das Bundessozialgericht lässt zwar verschiedene Methoden zu (qualifizierter Mietspiegel, eigene Datenerhebung, Angebotsmieten), aber keine undokumentierten Pauschalwerte.
Das dritte Zeichen ist eine rechnerisch nicht nachvollziehbare Wohnfläche. Der Richtwert ergibt sich aus der angemessenen Wohnfläche multipliziert mit dem angemessenen Quadratmeterpreis — so schreibt es das Gesetz vor.
Liegt die angesetzte Wohnfläche für einen Einpersonenhaushalt deutlich unter dem, was in vergleichbaren Kommunen desselben Bundeslandes üblich ist, ohne dass das Jobcenter dafür eine Markterhebung nachweist, hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein in einem vergleichbaren Verfahren genau darin den entscheidenden Rechtsmangel gesehen. Wer auf diesen Punkt stößt, hat einen konkreten Widerspruchsgrund.
Widerspruch gegen zu niedrige KdU: So gehen Sie vor
Der Widerspruch gegen eine KdU-Kürzung richtet sich immer gegen den Leistungsbescheid, nicht gegen die Kostensenkungsaufforderung selbst. Diese ist kein Verwaltungsakt und kann rechtlich nicht angefochten werden. Der Bewilligungsbescheid, der eine geringere Miete anerkennt als tatsächlich anfällt, ist das richtige Anfechtungsziel.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Im Widerspruch sollte der Betroffene konkret benennen, warum die zugrundeliegende Richtlinie unzureichend ist — also das Datum der letzten Fortschreibung, das Fehlen einer nachvollziehbaren Methodenbeschreibung oder die im Vergleich zu tatsächlichen Angebotsmieten zu niedrig angesetzte Referenzmiete.
Wer die Thomé-Datenbank genutzt hat, um das Dokument selbst zu beschaffen, kann es dem Widerspruchsschreiben beifügen und auf konkrete Mängel hinweisen.
Hilft der Widerspruch nicht, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Dort gilt das Amtsermittlungsprinzip: Das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, die Datengrundlage des kommunalen Konzepts zu prüfen. D
as Bundessozialgericht hat dazu ausgeführt, dass ein Jobcenter ohne schlüssiges Konzept die fehlende Datenerhebung im Gerichtsverfahren nachholen muss — und wenn das nicht gelingt, automatisch auf die Wohngeldtabelle plus zehn Prozent Sicherheitszuschlag zurückfallen wird. Das kann für Betroffene in teuren Mietmärkten einen erheblichen Unterschied bedeuten.
Wer angesichts der Komplexität allein nicht weiterkommt, sollte eine Sozialrechtsberatung aufsuchen — bei Verbänden wie dem VdK oder dem SoVD, bei der Caritas oder Diakonie, bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder bei örtlichen Beratungsstellen für Grundsicherungsempfänger. Die Kosten dieser Beratung können in bestimmten Konstellationen als Beratungshilfe vom Amtsgericht bezuschusst werden.
Häufige Fragen zur KdU-Grenze und Thomé-Datenbank
Gilt der Richtwert auch für das SGB XII (Grundsicherung im Alter)?
Für Leistungsbeziehende nach dem SGB XII — also Personen über der Altersgrenze oder dauerhaft Erwerbsgeminderte — gelten die kommunalen KdU-Richtwerte entsprechend. Die Angemessenheitsprüfung läuft nach vergleichbaren Grundsätzen. Die Thomé-Datenbank enthält auch für SGB-XII-Träger relevante Dokumente.
Was, wenn in meiner Wohnung neben mir auch Kinder leben?
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind von der neuen 1,5-fach-Deckelung ab 1. Juli 2026 teilweise ausgenommen: Innerhalb der Karenzzeit können höhere Aufwendungen anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder Kinder im Haushalt leben. Diese Härtefallklausel greift aber nicht automatisch, sondern erfordert eine Einzelfallprüfung durch das Jobcenter.
Kann das Jobcenter meinen Richtwert nachträglich ändern, ohne mich zu informieren?
Das Jobcenter ist seit Juli 2026 verpflichtet, die Angemessenheit der Wohnkosten bei jedem Weiterbewilligungsantrag neu zu beurteilen. Verändert das Jobcenter den zugrundeliegenden Richtwert, muss es das im Bewilligungsbescheid klar ausweisen. Wer dann eine niedrigere Leistung erhält, kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Was tun, wenn mein Kreis gar kein schlüssiges Konzept hat?
Dann darf das Jobcenter die KdU nicht einfach auf einen frei gesetzten Betrag begrenzen. Ohne gültiges Konzept gilt als Auffangwert der Höchstbetrag der Wohngeldtabelle für die entsprechende Mietstufe, zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von zehn Prozent. Wer diesen Sachverhalt vermutet, sollte das Jobcenter schriftlich zur Vorlage des Konzepts auffordern und bei Nichtvollage Widerspruch einlegen.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 107 vom 22. April 2026
Gesetze im Internet: § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Gesetze im Internet: § 22b SGB II – Satzung (Produkttheorie)
Gesetze im Internet: § 22c SGB II – Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung
Harald Thomé: Bundesweite KdU-Richtlinien und Dienstanweisungen, harald-thome.de




