Die Heizung läuft, trotzdem zieht kalte Luft durch die Wohnung. Besonders unter Türen und an alten Fenstern geht häufig Wärme verloren. Ein einfacher Klebestreifen soll helfen und die Heizkosten senken. Doch nicht jeder Spartipp hält, was er verspricht.
Das Umweltbundesamt empfiehlt tatsächlich, undichte Fenster und Türen abzudichten. Dafür eignen sich spezielle Dichtungsstreifen, die sich mit wenig Aufwand anbringen lassen. Bei größeren Schäden müssen Mieter allerdings nicht selbst für die Reparatur aufkommen.
Wie ein Klebestreifen gegen Zugluft helfen kann
Vor allem zwischen Wohnungstür und Fußboden entstehen häufig Spalten, durch die kalte Luft eindringt. Mit einer selbstklebenden Bürsten- oder Gummidichtung lässt sich dieser Bereich häufig abdichten.
Auch an Fensterrahmen können Dichtungsstreifen helfen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bevorzugt gummiartige Profildichtungen, da einfache Schaumstoffstreifen weniger haltbar sind.
In sozialen Netzwerken wird teilweise behauptet, solche Maßnahmen könnten die Raumtemperatur um bis zu vier Grad erhöhen. Eine derart hohe Verbesserung lässt sich jedoch nicht verlässlich auf andere Wohnungen übertragen. Wie viel Wärme tatsächlich verloren geht, hängt vom Zustand des Gebäudes und der Größe der undichten Stellen ab.
Mit einem Blatt Papier undichte Fenster erkennen
Ob ein Fenster richtig schließt, lässt sich mit einem einfachen Test überprüfen. Dafür wird ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel geklemmt. Anschließend wird das Fenster geschlossen.
Lässt sich das Papier ohne nennenswerten Widerstand herausziehen, könnte die Dichtung beschädigt sein oder der Fensterflügel nicht fest genug anliegen. Der Test sollte an mehreren Stellen wiederholt werden.
Bei älteren Fenstern reicht es manchmal aus, die vorhandene Dichtung auszutauschen oder den Fensterflügel neu einzustellen. Dickes Klebeband ist dagegen keine gute Dauerlösung, weil es das Schließen erschweren und Rückstände hinterlassen kann.
Wann der Vermieter die undichten Fenster reparieren muss
Nicht jeder Mieter muss selbst Geld für neue Dichtungen ausgeben. Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
Sind Fenster oder Außentüren so undicht, dass erhebliche Zugluft eindringt oder Wohnräume nur mit außergewöhnlich hohem Heizaufwand warm werden, kann ein Mietmangel vorliegen. Dann kommt eine Reparatur durch den Vermieter infrage.
Betroffene sollten die undichten Stellen dokumentieren und den Vermieter schriftlich informieren. Nach § 536c BGB müssen Mieter auftretende Mängel unverzüglich anzeigen.
Eine Mietminderung kann bei einer erheblichen Beeinträchtigung nach § 536 BGB möglich sein. Wie hoch sie ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab. Wer eigenmächtig zu viel Miete einbehält, riskiert Mietrückstände.
Jobcenter muss schlechte Dämmung berücksichtigen
Für Menschen mit geringem Einkommen können hohe Heizkosten besonders belastend sein. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann nach § 22 SGB II die Übernahme angemessener Heizkosten beanspruchen.
Eine schlecht gedämmte Wohnung oder undichte Fenster können erklären, weshalb der Energieverbrauch trotz sparsamen Heizverhaltens hoch ist. Solche Umstände müssen bei der Prüfung der Heizkosten berücksichtigt werden.
Das Jobcenter darf höhere Kosten nicht allein deshalb ablehnen, weil ein Vergleichswert überschritten wird. Entscheidend sind die konkreten Wohnverhältnisse und die Möglichkeiten, den Verbrauch zu senken.
Welche Regeln dabei gelten, erklären wir im Beitrag Grundsicherung und gestiegene Heizkosten.
Beim Abdichten unbedingt weiter richtig lüften
Wer sämtliche Spalten verschließt, sollte die ausreichende Belüftung der Wohnung im Blick behalten. Ohne regelmäßigen Luftaustausch kann sich Feuchtigkeit ansammeln und Schimmel entstehen.
Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb regelmäßiges Stoßlüften statt dauerhaft gekippter Fenster. Lüftungsöffnungen dürfen nicht einfach verschlossen werden. Bei raumluftabhängigen Gasheizgeräten sollte vor zusätzlichen Abdichtungen fachlicher Rat eingeholt werden.
Für Mieter lohnt sich deshalb zunächst die Prüfung, wo tatsächlich Zugluft entsteht. Kleinere Spalten können mit geeigneten Dichtungsstreifen geschlossen werden. Größere Defekte gehören dagegen in die Hände des Vermieters oder eines Fachbetriebs.
Häufige Fragen zum Abdichten von Türen und Fenstern
Kann ich mit einfachem Isolierband Heizkosten sparen?
Spezielle Dichtungsstreifen können Zugluft und Wärmeverluste reduzieren. Gewöhnliches Klebeband ist dafür meist weniger geeignet. Eine bestimmte Ersparnis lässt sich nicht versprechen.
Muss der Vermieter beschädigte Fensterdichtungen ersetzen?
Wenn ein reparaturbedürftiger Mangel vorliegt, gehört dessen Beseitigung zur Erhaltungspflicht des Vermieters. Ob eine wirksame Kleinreparaturklausel Kosten auf den Mieter verlagern kann, ist gesondert zu prüfen.
Zahlt das Jobcenter höhere Heizkosten wegen undichter Fenster?
Das kann möglich sein, wenn die Kosten nach den Umständen des Einzelfalls anzuerkennen sind. Betroffene sollten die Mängel dokumentieren und dem Jobcenter erklären, weshalb sie den Energieverbrauch nicht ausreichend senken können.
Quellen
Umweltbundesamt, Richtiges Heizen schützt das Klima und den Geldbeutel
Verbraucherzentrale, Zehn einfache Tipps zum Heizkosten sparen
Umweltbundesamt, Richtig lüften und Schimmel vermeiden
§ 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
§ 536 BGB, Mietminderung bei Sachmängeln




