Leichte Anpassung der ALG II Regelsätze
01.01.2013
Seit heute gelten die neuen Hartz IV Regelleistungen. Zum Jahreswechsel haben sich die Regelleistungen für Aufstocker, Erwerbslose und Sozialhilfe-Empfänger leicht erhöht. So beträgt der Eck-Regelsatz einer erwachsenen alleinstehenden Person ab 2013 382 Euro.
Der Hartz IV Regelsatz für Partner, Eheleute (90 Prozent) steigt um acht Euro auf 345 Euro. Die Regelleistungen für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder (15-17 Jahre) erhöht sich um sechs Euro auf 289 Euro. Volljährige Kinder einer Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II) erhalten 306 Euro (80 Prozent). Kinder ab dem sechsten bis zum 13. Lebensjahr haben einen 70 Prozent-Anspruch von 255 Euro (plus sechs Euro). Kinder bis einschl. 5 Jahre erhalten lediglich 224 Euro (60 Prozent), plus fünf Euro.
Bei Einführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV betrug der Hartz-IV-Satz noch 345 Euro. Nach Berechnungen des „Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ stiegen seit dem die Verbraucherpreise um durchschnittlich 14,5 Prozent. Der Regelsatz wurde seit dem nur um 10,7 Prozent erhöht. „Auch die diesjährige Anpassung ist eine versteckte Kürzung“, betont Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“. Die Regelleistungen müssten sich mindestens an der Preisentwicklung in Deutschland gekoppelt sein. (wm)
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Bild: Petra Bork / pixelio.de
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