Krankengeld: Wer länger als 6 Wochen krank ist, soll ab 2027 weniger Geld bekommen

Lesedauer 7 Minuten

Wer krank wird, zahlt künftig mehr. Wer länger krank bleibt, bekommt weniger. Wer nicht erwerbstätig ist und bisher kostenlos über den Partner mitversichert war, soll plötzlich 240 Euro im Monat extra zahlen. Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30. März 2026 ihren Bericht mit 66 Empfehlungen vorgelegt – ein Paket, das den Kranken mehr abverlangt als irgendjemand sonst.

75 Millionen gesetzlich Versicherte sind betroffen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Ergebnisse „im Wesentlichen” umsetzen und das Gesetz noch vor dem Sommer ins Kabinett bringen.

40 Milliarden Euro Loch – und wer es stopfen soll

Die gesetzliche Krankenversicherung steuert auf ein historisches Defizit zu. Für 2027 beziffert die Kommission die Finanzierungslücke auf mehr als 15 Milliarden Euro, bis 2030 würde sie ohne Gegenmaßnahmen auf über 40 Milliarden Euro anwachsen.

Die Ausgaben der Kassen stiegen 2025 mit 7,8 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen, die nur um 5,3 Prozent zulegten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt seit 2026 bei 3,13 Prozent – weit über dem von der Regierung angestrebten Richtwert von 2,9 Prozent.

Ohne Reform drohen Versicherten und Arbeitgebern laut Kommission im Jahr 2027 durchschnittlich rund 260 Euro Mehrbelastung jährlich, bis 2030 könnten es 680 Euro sein, im ungünstigsten Fall 1.440 Euro jährlich. Das klingt nach einem starken Argument für Reformen. Die Frage ist, wer die Last trägt.

Die 66 Empfehlungen der Kommission richten sich zu einem erheblichen Teil direkt an die Versicherten – nicht nur an Ärzte, Kliniken oder Pharmahersteller, obwohl auch dort gespart werden soll. Den sichersten Weg durch den politischen Widerstand haben jene Maßnahmen, die keinen organisierten Lobbyapparat hinter sich haben. Das sind die der Versicherten.

Medikamente werden teurer: Zuzahlung soll um 50 Prozent steigen

Wer heute ein verschreibungspflichtiges Medikament aus der Apotheke holt, zahlt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Packung. Die Kommission empfiehlt, diese Grenzen auf 7,50 Euro Mindest- und 15 Euro Höchstbetrag anzuheben – eine Steigerung von 50 Prozent. Für jemanden, der monatlich drei verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, bedeutet das bei Ausschöpfung des Höchstbetrags 45 statt bisher 30 Euro im Monat, also 180 Euro mehr im Jahr.

Gisela T., 61, aus Dortmund, leidet seit Jahren an Rheuma und Bluthochdruck. Sie nimmt vier verschiedene Dauermedikamente. Ihr monatlicher Zuzahlungsaufwand liegt heute bei rund 35 Euro. Nach der geplanten Reform könnte er auf bis zu 55 Euro steigen. Das klingt nach wenig – bis man bedenkt, dass Gisela von einer kleinen Rente lebt und dieser Betrag direkt aus dem Haushaltsgeld kommen müsste.

Die gesetzliche Belastungsgrenze schützt zwar vor Überforderung: Versicherte zahlen höchstens 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen, chronisch Kranke nur 1 Prozent. Wer diese Grenze erreicht, bekommt für den Rest des Jahres eine Befreiungsbescheinigung.

Doch wegen der höheren Einzelbeträge erreichen Versicherte die Jahresgrenze künftig schneller – und müssen bis zu diesem Punkt schlicht mehr vorstrecken. Wer vergisst, Belege zu sammeln und die Befreiung zu beantragen, zahlt dauerhaft zu viel.

Krankenhaus und Reha: Eigenbeteiligung steigt ebenfalls um 50 Prozent

Nicht nur in der Apotheke sollen Versicherte mehr zahlen. Auch der Krankenhaustagessatz soll von 10 Euro auf 15 Euro pro Tag steigen. Wer fünf Tage stationär behandelt wird, zahlt künftig 75 statt 50 Euro aus eigener Tasche – für dieselbe Behandlung.

Die maximale Jahresbelastung allein durch Krankenhausaufenthalte stiege von 280 Euro auf 420 Euro. Dieselbe Erhöhung ist für Rehabilitationsaufenthalte geplant. Gerade für Menschen nach schwerer Krankheit oder Operation, die auf eine Reha angewiesen sind, trifft das in der ohnehin finanziell und körperlich belasteten Phase.

Krankengeld wird gekürzt: Ausgerechnet dann, wenn der Lohn wegfällt

Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die Krankenkasse ein. Aktuell zahlt sie 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Die Kommission empfiehlt, beide Werte um jeweils fünf Prozentpunkte zu senken: auf 65 Prozent des Bruttos und 85 Prozent des Nettos.

Die Kassen gaben 2025 insgesamt 21,6 Milliarden Euro für Krankengeld aus – ein Anstieg von 35,5 Prozent gegenüber 2020. Mit der vorgeschlagenen Kürzung rechnet die Kommission für 2027 mit Einsparungen von rund 1,3 Milliarden Euro.

Für einen Arbeitnehmer mit 2.800 Euro Bruttogehalt bedeutet das Krankengeld heute rund 1.960 Euro im Monat. Nach der Kürzung wären es noch 1.820 Euro. 140 Euro weniger monatlich – dauerhaft, für die gesamte Dauer der Erkrankung. Bei einer dreimonatigen Erkrankung summierten sich die Verluste auf 420 Euro.

Diese Summe fehlt genau dann, wenn Menschen am verletzlichsten sind und möglicherweise durch höhere Zuzahlungen gleichzeitig mehr ausgeben müssen.

Ende der kostenlosen Ehegattenversicherung: 240 Euro pro Monat extra

Der politisch brisanteste Vorschlag betrifft die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern. Wer selbst kein oder nur ein geringes Einkommen hat und mit einem GKV-Versicherten zusammenlebt, ist derzeit über dessen Mitgliedschaft kostenlos mitversichert – die Einkommensgrenze liegt bei 565 Euro monatlich.

Die Kommission empfiehlt, diese Regelung weitgehend abzuschaffen. Weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben sollen nur Eltern mit Kindern unter sechs Jahren.

Für alle anderen bisher Mitversicherten – die Kommission nennt rund 1,6 Millionen Betroffene – soll künftig ein Mindestbeitrag von rund 240 Euro im Monat fällig werden. Das Einsparvolumen für 2027 beziffert die Kommission auf bis zu 4,4 Milliarden Euro. Frühere Regierungsberechnungen nannten 225 Euro monatlich: 200 Euro für die Krankenversicherung, 25 Euro für die Pflegeversicherung.

Besonders betroffen sind nicht-erwerbstätige Partner in Haushalten mit mittlerem Einkommen, die schlicht nicht genug verdienen, um selbst pflichtversichert zu sein, aber 240 Euro im Monat für eine eigene Versicherung auch nicht ohne weiteres aufbringen können.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Pläne scharf: Die Vorschläge seien „ein Potpourri an Ideen, die an vielen Stellen Kosten auf die Versicherten verlagern” – und die träfen chronisch Kranke sowie Haushalte mit geringen Einkommen besonders hart.

Selbst aus der Union kam Widerstand: CSU-Chef Söder erklärte, es sei „völlig absurd, in diesen herausfordernden Zeiten unsere Familien zusätzlich zu belasten”. Ob dieser politische Gegenwind den Vorschlag noch kippt, bleibt offen.

Zahnersatz: Rückfall auf das Niveau von vor 2020

Beim Zahnersatz plant die Kommission eine Rolle rückwärts. Seit Oktober 2020 gilt, dass die Kassen bei der Regelversorgung 60 Prozent der Kosten übernehmen – wer das Bonusheft konsequent geführt hat, kann diesen Anteil auf bis zu 75 Prozent steigern.

Vor 2020 lag die Kassenleistung noch bei 50 Prozent. Genau diese Verbesserung steht zur Disposition: Die Kommission empfiehlt, die erhöhten Festzuschüsse zurückzunehmen und damit 590 Millionen Euro jährlich einzusparen.

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Wer in naher Zukunft aufwendigen Zahnersatz benötigt, muss mit deutlich höheren Eigenanteilen rechnen. Bei einer Regelversorgung mit 2.000 Euro Gesamtkosten bedeutet der Rückfall von 60 auf 50 Prozent Kassenleistung 200 Euro mehr aus eigener Tasche.

Für größere Versorgungen können die Mehrkosten schnell in vierstellige Bereiche gehen. Zusätzlich soll die Kieferorthopädie stärker auf medizinische Notwendigkeit geprüft werden – Zahnspangen und ähnliche Behandlungen könnten schwerer genehmigt werden.

Hautkrebsscreening, Homöopathie, Cannabis – was aus dem Leistungskatalog fliegen soll

Drei weitere Leistungen stehen vor der Streichung oder Einschränkung. Das Hautkrebsscreening für symptomlose Versicherte ab 35 Jahren soll ausgesetzt werden – die Kommission bezweifelt den Nutzen der Vorsorgeuntersuchung und sieht ein Einsparpotenzial von 240 Millionen Euro jährlich.

Wer bisher regelmäßig zur Vorsorge geht, müsste die Untersuchung künftig selbst bezahlen. Kassenleistungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen sollen grundsätzlich gestrichen werden, was auch die Homöopathie betrifft, die manche Kassen bisher freiwillig erstatten. Medizinische Cannabisblüten sollen aus dem regulären Leistungskatalog gestrichen werden; nur standardisierte Extrakte sollen erstattungsfähig bleiben.

Die GKV gibt derzeit rund 200 Millionen Euro jährlich für Cannabisprodukte aus, etwa die Hälfte davon für Blüten. Für Patienten, die darauf angewiesen sind, ist das kein theoretischer Einschnitt.

Was die Reform verschweigt: Die teuerste Lösung ist die politisch unbequemste

Das größte Einzelentlastungspotenzial für die GKV liegt nicht bei den Versicherten, sondern beim Bund. Würde die Bundesregierung die Krankenversicherungskosten für Bürgergeldbeziehende vollständig aus Steuermitteln finanzieren, würden die Kassen sofort um rund 12 Milliarden Euro entlastet.

Aktuell zahlt der Bund nur eine Pauschale, die die tatsächlichen Kosten nicht deckt – mehrere Dutzend Krankenkassen haben deswegen bereits geklagt. Die Solidargemeinschaft der Beitragszahler trägt damit Kosten, die eigentlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind.

Die Kommission empfiehlt diese Korrektur ausdrücklich – aber sie würde im Bundeshaushalt schmerzen, weshalb ihre politische Umsetzung ungewisser ist als die Belastungen für Versicherte.

Dazu kommt: Durch eine Begrenzung der Vergütungsanstiege bei Ärzten, Kliniken und Herstellern auf das Niveau des tatsächlichen Einnahmenwachstums sieht die Kommission ein Einsparpotenzial von 5,5 Milliarden Euro allein für 2027.

Doch der Widerstand der Leistungserbringer ist organisiert und laut. Der Widerstand der Versicherten ist es nicht. Das erklärt, warum die Maßnahmen zu Zuzahlungen, Krankengeld und Ehegattenversicherung zu den sichersten Kandidaten für eine tatsächliche Umsetzung gehören.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Solange das Gesetz noch nicht beschlossen ist, gilt das geltende Recht. Doch wer vorbereitet sein will, sollte jetzt handeln. Für alle gesetzlich Versicherten gilt: Die gesetzliche Belastungsgrenze schützt vor Überforderung. Wer mehr als 2 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet hat – bei chronisch Kranken schon 1 Prozent –, hat Anspruch auf Befreiung für den Rest des Jahres.

Der Antrag muss aktiv bei der Krankenkasse gestellt werden. Eine Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze am Jahresbeginn ist ebenfalls möglich – dann ist man sofort für das gesamte Jahr befreit.

Für Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung gilt eine besondere Regel: Als Bemessungsgrundlage wird nur der Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft angesetzt, was die Belastungsgrenze auf sehr niedrigem Niveau hält. Wer Bürgergeld bezieht, sollte seine Krankenkasse ausdrücklich auf diesen Schutz ansprechen – er wird nicht automatisch berücksichtigt.

Wer von der geplanten Abschaffung der Ehegattenversicherung betroffen sein könnte, sollte bereits jetzt prüfen, welche Alternativen bestehen: freiwillige GKV-Mitgliedschaft, Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Familienversicherung über ein anderes Familienmitglied.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, bleibt der bestehende Schutz erhalten – aber die Vorbereitungszeit ist begrenzt. Gegen ablehnende Bescheide, etwa bei der Zuzahlungsbefreiung oder bei der Einstufung als chronisch krank, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sozialverbände wie der SoVD oder der Paritätische bieten dafür Beratung an.

Was feststeht: Wer krank ist, arm ist oder beides, zahlt die höchsten Preise dieser Reform. Das Gesetz kommt. Wer seine Rechte kennt, hat wenigstens eine Chance, nicht mehr zu zahlen als unbedingt nötig.

Häufige Fragen zur GKV-Reform 2026

Gilt die beitragsfreie Ehegattenversicherung noch, wenn ich bereits mitversichert bin?
Ja, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Das Kabinett soll laut Warken spätestens Ende Juli 2026 entscheiden. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten – voraussichtlich 2027 – bleibt der bestehende Schutz wirksam.

Was passiert mit dem Bonusheft beim Zahnersatz, wenn die Zuschüsse gesenkt werden?
Solange der Kassenanteil von 60 Prozent gilt, lohnt sich das Bonusheft weiterhin. Falls die Zuschüsse auf 50 Prozent gesenkt werden, setzt das Bonusheft auf dieser niedrigeren Basis an – aber es führt weiterhin zu höheren Kassenleistungen als ohne Nachweis. Weiterzuführen ist es in jedem Fall sinnvoll.

Können die Einschnitte beim Krankengeld rückwirkend gelten?
Nein. Laufende Krankengeld-Fälle unterliegen dem Recht zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit. Eine rückwirkende Verschlechterung wäre rechtlich nicht zulässig. Das neue Recht würde erst für Erkrankungen gelten, die nach dem gesetzlichen Inkrafttreten beginnen.

Was passiert mit dem Hautkrebsscreening bei bestehenden Symptomen?
Nur die Vorsorgeuntersuchung für symptomlose Versicherte ab 35 Jahren steht zur Disposition. Wer bereits Symptome hat oder einen begründeten Verdacht, hat weiterhin Anspruch auf ärztliche Untersuchung – das ist eine andere Leistungsgrundlage als die reine Vorsorge.

Gelten die geplanten Änderungen auch für Privatversicherte?
Nein. Alle beschriebenen Änderungen betreffen ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung. Privatversicherte haben eigene Vertragsbedingungen und sind von diesen Reformen direkt nicht betroffen – allerdings können indirekte Effekte entstehen, wenn sich die Versorgungsstruktur ändert.

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: FinanzKommission Gesundheit – Ergebnisse 30.03.2026
ZDF heute: Krankenversicherung: 66 Vorschläge für Milliarden-Einsparungen
t-online: Krankenkasse: 66 Reformvorschläge – so teuer wird es für Patienten
Deutsches Ärzteblatt: GKV-Finanzkommission empfiehlt Einschnitte
SoVD: Vorschläge zur Reform der GKV-Finanzierung liegen vor
Gesetze im Internet: § 62 SGB V – Belastungsgrenze