Hartz IV-Kinder bekommen weiterhin nichts

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Das Kindergeld steigt und die Kinderarmut soll weiter bekämpft werden. Was zunächst wie eine erstrebenswerte Idee klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein Trugschluss. Denn nicht alle Kinder werden gleich behandelt.

Kind scheint nicht gleich Kind

Am 23. November 2018 stimmte der Bundesrat dem Familienentlastungsgesetz und somit einem 10 Milliarden schweren Paket zu. Das Kindergeld steigt ab Juli 2019 um 10 Euro mehr pro Kind im Monat an. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird im Januar 2019 und Januar 2020 um jeweils 192 Euro erhöht. Steuermindernd wirkt sich zudem auch die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Alle Vorhaben klingen zunächst nachvollziehbar, aber was ist mit den Kindern der Hartz IV-Bezieher? In diesem ganzen Prozess wurden diese nämlich zu keinem Zeitpunkt bedacht und damit trägt dieses 10 Milliarden Paket auch nicht zur effektiven Bekämpfung von Kinderarmut bei. Familien, die Hartz IV beziehen, wird das Kindergeld nämlich nach wie vor komplett angerechnet. Erschreckend, wie wenig Rückhalt, hilflosen Kindern entgegengebracht wird. Für die Situation ihrer Eltern können sie schließlich am aller wenigsten etwas. Dafür dürfen sie nicht bestraft werden.

Hartz IV-Kinder müssen Lohn abgeben

Statistisch gesehen ist das Risiko bei Kindern aus Hartz IV-Familien höher, später ebenfalls vom Staat abhängig zu sein, als bei Kindern, die aus Familien stammen, in denen die Eltern ausreichend verdienen. Dennoch werden ihnen schon in jungen Jahren Steine in den Weg gelegt. Selbst wenn sie noch zur Schule gehen, müssen Kinder einen bedeutenden Teil ihres Lohnes, beispielsweise aus Ferienjobs zurückzahlen, weil ihre Eltern Hartz IV beziehen. Diese Kinder erhalten häufig nicht einmal den Mindestlohn und opfern ihre Ferien, um sich einen kleinen Traum zu erfüllen und sich von ihrem ersten selbst verdienten Geld etwas zu kaufen. Kinder deren Eltern kein Hartz IV beziehen, haben eine Freigrenze bis knapp 7600 Euro im Jahr, ohne das den Eltern der Kinderfreibetrag gestrichen wird. Hartz IV-Kinder hingegen dürfen nur 100 Euro im Monat behalten und von jedem weiteren verdienten Euro müssen sie mehr als die Hälfte abgeben. Knapp 500.000 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren leben in Hartz IV-Haushalten. Sie kennen keine Urlaube, ihre Eltern haben selten Autos und auch sonst fehlt es ihnen an vielen Dingen, die für andere Jugendliche selbstverständlich sind. Nun dürfen diese Kinder, denen es eh schon schlechter geht, als anderen in ihrem Alter, nicht einmal ihr selbstverdientes Taschengeld behalten? Statt ihre Eigeninitiative zu fördern, vermittelt man ihnen vielmehr, dass sich Leistung anscheinend nicht lohnt. Unterstützung sieht definitiv anders aus.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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