Hartz IV auch mit Erwerbsminderungsrente

Lesedauer < 1 Minute

BSG: Anspruch bei Bedarfsgemeinschaft mit arbeitslosem Partner

Empfรคnger einer Erwerbsminderungsrente kรถnnen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, wenn sie mit einem Arbeitslosen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das hat am Mittwoch, 28. November 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 4 AS 46/17 R).

Es gab damit einer Frau in Delmenhorst recht. Sie erhรคlt eine Erwerbsminderungsrente und lebt mit ihrem Ehemann zusammen, der arbeitslos ist.

Das Jobcenter Delmenhorst bewilligte dem Ehemann daher Hartz-IV-Leistungen, der Frau aber nicht. Die Erwerbsminderungsrente schlieรŸe dies aus.

Doch das Jobcenter muss der Frau ein sogenanntes Sozialgeld zahlen, um die Erwerbsminderungsrente aufzustocken, urteilte das BSG. Zwar habe sie als Erwerbsgeminderte โ€ždem Grunde nach” Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Wegen der โ€žBedarfsgemeinschaft” mit ihrem Ehemann laufe dieser Anspruch jedoch leer. Das Gesetz schlieรŸe hier Hartz-IV-Leistungen aber nur aus, โ€žsoweit” tatsรคchlich Geld vom Sozialamt flieรŸt. mwo/fle