Mehr als 50.000 Euro Schulden hatte Maria (Name geändert), als sich die heute 24-Jährige vor einem Jahr an eine Schuldnerberatungsstelle wandte. Ihr Sohn war damals erst sechs Monate alt. Aus Angst vor Inkassopost und gerichtlichen Mahnbescheiden ließ sie Briefe ungeöffnet liegen.
Erst die Beratung half Maria, die Forderungen zu ordnen, ihr Konto zu schützen und ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten. Ihre Geschichte zeigt, welche Schritte überschuldete Menschen zuerst einleiten sollten.
Wie wirtschaftliche Gewalt Marias Schulden verschärfte
Maria führt ihre Schulden nach eigener Schilderung auf ihren damaligen Ehemann zurück. Weil er bereits hoch verschuldet war, unterschrieb sie Kreditverträge für Handys, einen Fernseher und Wohnungseinrichtung. Als sie Bedenken äußerte, soll er aggressiv geworden sein und sie unter Gewaltandrohung zur Aufnahme von Onlinekrediten gezwungen haben.
Was von außen wie unkontrollierter Konsum aussieht, kann deshalb Ausdruck wirtschaftlicher Gewalt sein. Hinter einer Überschuldung können zudem Trennung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ein dauerhaft zu niedriges Einkommen stehen. Scham verschärft die Lage häufig, weil Briefe ungeöffnet bleiben und wichtige Fristen verstreichen.
Wurden Unterschriften oder Kreditaufnahmen durch Drohungen erzwungen, sollten die Verträge unverzüglich anwaltlich geprüft werden. Bei einer widerrechtlichen Drohung beträgt die Anfechtungsfrist nach § 124 Bürgerliches Gesetzbuch grundsätzlich ein Jahr und sie beginnt mit dem Ende der Zwangslage.
Ob eine Anfechtung nach § 123 Bürgerliches Gesetzbuch möglich ist, hängt auch von den Beweisen und bei einer Drohung durch einen Dritten davon ab, ob der Vertragspartner die Drohung kannte oder kennen musste.
Wenn kleine Monatsraten den Überblick verdecken
Ratenkäufe vermitteln das Gefühl, ein Produkt sofort erwerben zu können, ohne den gesamten Preis aufbringen zu müssen. Entscheidend ist jedoch nicht die einzelne Rate, sondern die Summe aller monatlichen Verpflichtungen. Wer Möbel, Elektronik, Kleidung und ein Smartphone gleichzeitig finanziert, kann schon durch eine unerwartete Rechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Bei Onlinekäufen verstärkt die einfache Bedienung diese Gefahr. Ein Klick verschiebt die Zahlung, beseitigt sie aber nicht. Mehrere Dienste mit unterschiedlichen Abbuchungsterminen erschweren zudem den Überblick; weitere Hintergründe erklärt unser Beitrag zu „Buy now, pay later“ und Ratenkäufen.
Nach der Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026“ haben 23 Prozent der 14- bis 29-Jährigen Schulden. Grundlage ist eine repräsentative Onlinebefragung von 2.012 jungen Menschen. Schulden bedeuten allerdings noch keine Überschuldung, denn auch ein planmäßig bedienter Studien- oder Autokredit ist eine Verbindlichkeit.
Überschuldet ist, wer fällige Zahlungen auf absehbare Zeit nicht mehr aus Einkommen oder Vermögen leisten und zugleich den notwendigen Lebensunterhalt sichern kann.
Der GesellschaftsReport BW 2025 zeigt, dass sich die offenen Beträge bei Menschen unter 30 häufig auf mehr Gläubiger verteilen. Telekommunikationsunternehmen, öffentliche Gläubiger, Gewerbetreibende und Versandhäuser tauchen besonders oft in den Unterlagen auf.
Neue Regeln für Ratenkäufe gelten ab November 2026
Für ab dem 20. November 2026 neu abgeschlossene Verträge gelten erweiterte Verbraucherschutzregeln. Dann werden auch viele Kleinkredite, zinsfreie Finanzierungen und „Buy now, pay later“-Angebote in das Verbraucherdarlehensrecht einbezogen. Anbieter müssen mehr Informationen erteilen und bei vielen Geschäften die Kreditwürdigkeit genauer prüfen.
Für Verträge, die bereits vor diesem Stichtag bestanden, gilt grundsätzlich das bisherige Recht weiter. Bei einzelnen unbefristeten Verträgen bestehen Ausnahmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie.
Die Neuregelung verhindert allerdings nicht jede Überschuldung. Auch eine bewilligte Finanzierung kann zu teuer sein, wenn bereits mehrere Raten laufen oder das Einkommen schwankt. Vor jedem Zahlungsaufschub sollte deshalb der noch offene Gesamtbetrag geprüft werden.
Inkassopost prüfen und gerichtliche Fristen sichern
Ein Inkassounternehmen darf eine berechtigte und fällige Forderung für einen Gläubiger einziehen. Dennoch ist weder jede Hauptforderung richtig noch jede verlangte Gebühr zulässig. Betroffene sollten deshalb Vertrag, Fälligkeit, Zinsen und Nebenkosten prüfen; der kostenlose Inkasso-Check ermöglicht eine erste Einschätzung.
Besondere Vorsicht gilt bei vorformulierten Ratenvereinbarungen. Eine Unterschrift kann als Anerkenntnis verstanden werden und zusätzliche Einigungsgebühren oder Zinsen auslösen. Eine vereinbarte Rate darf außerdem nicht so hoch sein, dass danach Miete, Energie, Lebensmittel oder notwendige Medikamente nicht mehr bezahlt werden können.
Ein Inkassobrief ist nicht dasselbe wie ein Mahnbescheid des Amtsgerichts. Beim Erlass eines Mahnbescheids prüft das Gericht nicht, ob die behauptete Forderung tatsächlich besteht. Wer die Forderung ganz oder teilweise bestreitet, sollte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen.
Nach § 694 Zivilprozessordnung kann ein späterer Widerspruch noch wirksam sein, solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt wurde. Darauf sollten sich Betroffene jedoch nicht verlassen. Bei einem gelben Umschlag müssen das vermerkte Zustelldatum und das Ende der Frist sofort notiert werden.
Ein Vollstreckungsbescheid ist bereits vorläufig vollstreckbar. Trotz eines Einspruchs kann deshalb zusätzlich ein Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderlich sein; Näheres erklärt unser Ratgeber Mahnbescheid erhalten: Frist und Widerspruch.
Kostenlose Schuldnerberatung entwickelt einen realistischen Plan
Eine seriöse Beratung erfasst Einkommen, notwendige Ausgaben, Vermögen, Verträge und sämtliche Gläubiger. Danach werden die Forderungen geprüft und dringende Gefahren wie Kontopfändung, Energiesperre oder Wohnungsverlust zuerst bearbeitet. Je nach Lage kommen Zahlungsvereinbarungen, Vergleiche oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren infrage.
In Deutschland gibt es mehr als 1.400 anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Viele Angebote von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Trägern sind öffentlich finanziert und für Ratsuchende kostenlos. Über die bundesweite Beratungsstellensuche lässt sich nach kostenfreien und nach § 305 Insolvenzordnung anerkannten Stellen filtern.
Kostenfreiheit sollte dennoch vor dem ersten Termin geklärt werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Anbieter schnelle Schuldenfreiheit garantiert, hohe Vorschüsse verlangt oder lediglich Formulare verkauft. Eine gute Beratung legt mögliche Kosten offen und drängt nicht zu einer sofortigen Unterschrift.
Zum ersten Gespräch sollten Briefe, Verträge, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Angaben zu den Haushaltskosten mitgebracht werden. Fehlen Unterlagen, sollte der Termin trotzdem wahrgenommen werden. Auf laufende gerichtliche Fristen muss bereits bei der Terminanfrage hingewiesen werden.
Diese Schritte bringen Betroffene wieder in eine handlungsfähige Position
Wer den Überblick verloren hat, sollte zuerst gerichtliche Schreiben öffnen, Zustelldaten prüfen und laufende Fristen sichern. Danach müssen Miete, Energie, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben abgesichert werden. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Forderungen berechtigt sind und welche Zahlungen überhaupt geleistet werden können.
Eine vertraute Person kann beim Öffnen und Sortieren der Briefe helfen. Für die rechtliche Einordnung sollten Betroffene jedoch eine anerkannte Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe einschalten.




